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Fakten und Forderungen zur Jagd in
Deutschland
Stand 17.1.2008 |
1. Vorbemerkung
Jagd und Jägerverhalten werden mit zunehmendem Bewusstsein für eine immer
stärker gefährdete Natur und Umwelt von der Bevölkerung tagtäglich kritischer
gesehen bzw. vollständig abgelehnt. In die Kritik fliessen sowohl eklatante
Verstösse gegen den Tierschutz ein als auch ethisch - moralische Aspekte, Tiere
als empfindsame, leidensfähige Mitgeschöpfe zu achten. Die Menschen reagieren
zunehmend mit Unverständnis, dass eine kleine Gruppe von Mitbürgern aus Hobby
und Freizeitvergnügen unter dem Deckmantel der Tradition und des Naturschutzes
im In- und Ausland Wildtiere tötet, sogar extra zum Abschuss züchtet und Tiere
bedrohter Arten hemmungslos bejagt; Fakt ist nämlich, dass an allen Wildtieren
die gesamte Bevölkerung Freude hat , die Tiere ihnen gemeinsam gehören und nicht
einer Minderheit von Freizeitschützen!
Ursache hierfür ist, dass in Deutschland die Gesetzgebung nahezu auf dem
nationalsozialistischen Stand von 1934 stehen geblieben ist, neueste
wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert und ein geschlossenes System von
Abhängigkeiten in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung fördert bzw. stützt.
Nachfolgende Zusammenstellung ist für den Leser gedacht, der einen schnellen
Überblick über die Gegebenheiten , Argumente und Forderungen gewinnen möchte.
Jedes angesprochene Thema kann bei Bedarf vertieft und weiter differenziert
werden.
2. Fakten
2.1 Jagdfreie Gebiete
Dieser Textteil wurde dem Zahlenmaterial bewusst vorgeschaltet, um eingangs an
Hand von Beispielen in Europa zu zeigen, dass sich der Wildbestand in jagdfreien
Gebieten perfekt selbständig reguliert, seltene Tierarten zurückkehren, die
meisten Wildtiere ihre Nachtaktivität - aufgrund des heutigen Jagddruckes -
zugunsten der normalen Tagaktivität aufgeben und in harmonischer Symbiose mit
dem Menschen leben.
2.11 Insel Tilos , Griechenland
Die Insel Tilos, die zur Inselkette des Dodekanes in der südöstlichen Ägäis
gehört, zählt wegen ihrer vielfältigen und seltenen Pflanzen- und Tierwelt zum
Natura 2000-Network, dem Naturerbe Europas. Mit Förderung aus dem dreijährigen
EU Life-Nature-Programm soll der Bestand des gefährdeten Eleonorenfalken, des
Habichtsadlers und der Mittelmeerkrähenscharbe geschützt werden.
Dank natürlicher Frischwasserquellen auf der 63 km2 großen Insel konnten sich 16
verschiedene Biotope entwickeln. So beherbergt Tilos mehr als 400 heimische
Pflanzenarten und 100 verschiedene Vogelarten. In den EU-Berichten wird Tilos
als Heimat für 10% der gesamten Weltpopulation des auf Madagaskar überwinternden
Eleonorenfalken geführt.
Als Ergebnis mehrerer befristeter Genehmigungen auf Verwaltungsebene seit 1992,
von denen die letzte am 22. August 2006 ablaufen soll, ist die Jagd auf Tilos
seit den letzten 13 Jahren verboten, Kraft des Dokuments Nr. 4978 der ägäischen
Regionalregierung.
2.12 Nationalpark Belluno , Dolomiten, Italien
Der Nationalpark Belluno in den Dolomiten wurde ins Leben gerufen, um ein
außergewöhnliches Naturerbe zu bewahren. Es gibt hier eine ganze Welt von
Naturschönheiten zu entdecken: Berge und aufregende Täler, seltene und
wunderschöne Blumen genauso wie eine Vielzahl kleiner und großer Tiere.
Gemeinsam formen Tiere und Pflanzen einen Schatz biodiverser
Lebensgemeinschaften, der es wert ist, für weitere Generationen bewahrt zu
werden - und den es sich lohnt, zu besuchen.
Der Nationalpark Belluno in den Dolomiten erstreckt sich über eine Fläche von
32.000 Hektar Hoch- und Mittelgebirge, mit zahlreichen Zonen von unbestrittenem
naturkundlichem Interesse.
Die wichtigsten Tierarten sind Huftiere, unter denen die Gemse am bedeutendsten
ist (die Population wird auf über 2.000 Exemplare geschätzt), weiterhin Rehe und
Rothirsche sowie Mufflons. Ebenso kommen im Nationalpark vor: Hasen, Füchse,
Dachse, Hermeline, Wiesel, Steinmarder, Eichhörnchen, Igel, Kleinsäuger.
Greifvögel gibt es hier in großer Zahl. Mindestens fünf Goldadlerpaare brüten in
Felswänden. Weiterhin gibt es Auerhühner, Haselhühner, Schwarzhühner und
Schneehühner. Der seltene Alpensalamander sowie eine Vielzahl an Fröschen und
Kröten sind ebenfalls erwähnenswert. Besucher sollten keine Angst haben vor
Aspisvipern, sie greifen nicht an, es sei denn, sie würden provoziert.
Der Nationalpark Dolomiten ist im Westen vom Cismon Tal und im Osten vom Fluss
Piave begrenzt. Er umfasst die Gipfel rings um Feltre, die Berge Cimonega und
Pizzocco, die Monti (Berge) del Sole bis zum Cordevole Tal, die Berge Schiara,
Serva und Talvena, und letzlich Pramper und Mezzodì im Gebiet von Forno di Zoldo.
Interview mit Enrico Vetorazzo, Pressesprecher des Nationalparks:
Wir haben gehört, dass im Nationalpark der Dolomiten Jagdvebot besteht.
Enrico Vettorazzo: Das ist so. In Italien wird in keinem Nationalpark gejagt.
Das Gesetz über die Jagd in den Schutzgebieten Italiens verbietet die Jagd in
allen Nationalparks
2.13 Gran Paradiso , Nationalpark, Italien
Gran Paradiso ist der bekannteste und zugleich der größte italienische
Nationalpark. Seit 1922 ist in dem 72.000 Hektar großen Waldgebiet die Jagd
abgeschafft.
Symbol des Nationalparks ist der Steinbock. In den höheren Lagen leben viele
Gemsen sowie Goldadler und Bartgeier. In niedrigen Lagen bis etwa 2000m Höhe
leben Wildschweine, Rehe, Hirsche, Füchse, Murmeltiere, verschiedene Hasenarten
und Wildkaninchen. »Wir haben nie Schaden gehabt und mussten nie die Population
der Tiere irgendwie verringern«, sagt der Tierarzt Bruno Bassano, verantwortlich
für die gesundheitlichen Belange der Tiere im Nationalpark. Die Tierpopulationen
regulieren sich selbst. Die Füchse sind die Gesundheitspolizei des Waldes. In
harten Wintern sterben viele Tiere. Bassano: »Wenn der Schnee schmilzt, kommen
die Füchse und fressen das Aas.«
Der Tierarzt ist überzeugt: »Die Umwelt würde sich selbst optimal erhalten mit
einem inneren Regelungsmechanismus, ohne dass der Mensch schießt. Ich sehe für
die Jagd wirklich keine andere Funktion, als dass sie ein Vergnügen ist.«
2.14 Nationalpark , Schweiz
Der Nationalpark Schweiz findet sich im Kanton Graubünden (Engadin) 1400 m
ü.M. (Clemgia/Scuol) - 3174 m ü.M. (Piz Pisoc) und umfasst ein besonders
eindrückliches Stück alpiner Landschaft mit einer reichen Tier- und
Pflanzenwelt. Mit 172 km2 ist er das größte Schutzgebiet der Schweiz und der
einzige Nationalpark dort.
Der Schweizerische Nationalpark wurde 1914 als erster Nationalpark der Alpen und
Mitteleuropas gegründet - ein Meilenstein in der Naturschutzgeschichte.
Im Nationalparkgesetz von 1980 lesen wir: »Der Nationalpark ist ein Reservat, in
dem die Natur vor allen menschlichen Eingriffen geschützt und namentlich die
gesamte Tier- und Pflanzenwelt ihrer natürlichen Entwicklung überlassen wird.«
Im Nationalpark werden keine Tiere gejagt, keine Bäume geschlagen, keine Wiesen
gemäht. Es herrschen dort Zustände, wie sie vor dem Eintreffen des Menschen vor
5000 Jahren überall geherrscht haben.
2.15 Kanton Genf , Schweiz
Vor 30 Jahren wurde im Kanton Genf die Jagd per Volksentscheid abgeschafft.
Viele Gebiete in Genf sind bald zu einem Refugium für Hasen, Füchse, Dachse,
Biber und etliche bedrohte Kleintierarten geworden. Nicht zuletzt auch durch die
Errichtung von Hecken, die einzelne Gebiete verbinden, so dass sich die Tiere im
Schutze dieser Biotope fortbewegen können. Besonders der Hase - vor dem
Jagdverbot vom Aussterben bedroht - erfreut sich längst stabiler Populationen.
2.16 Nationalpark Hainich , Deutschland
Mit einer Gesamtfläche von ca. 16.000 Hektar ist der Hainich das größte
zusammenhängende Laubwaldgebiet Deutschlands. Er liegt zentral in Deutschlands
Mitte, in Thüringen. Im Nationalpark Hainich soll sich der »Urwald in der Mitte
Deutschlands«
ungestört entwickeln können. Seine Fläche beträgt 7.600 Hektar, davon sind ca.
600 Hektar jagdfreie Zonen. Weiter gibt es jagdberuhigte Bereiche in einem
Umfang von 900 ha. Weitere jagdfreie und jagdberuhigte Bereiche werden derzeit
diskutiert.
Informationen:
Nationalpark Hainich
Bei der Marktkirche 9,
D-99947 Bad Langensalza,
Tel. 03603/390720
2.17 Nationalpark Bayerischer Wald, Deutschland
Der Nationalpark Bayerischer Wald wurde 1970 als erster Nationalpark in
Deutschland eröffnet. Damit stellte Bayern eine einmalige Wald- und
Mittelgebirgslandschaft an der Landesgrenze zur Tschechischen Republik unter
Schutz. Im Jahr 1997 erweitert, umfasst der Nationalpark nun eine Fläche von
über 242 km2.
Die jagdfreie Zone im Nationalpark Bayerischer Wald umfasst 150 km2. Der größte
Teil der jagdlichen Ruhezone ist eine zusammenhängende Fläche im Nordosten des
Nationalparks bis zur Grenze der Tschechischen Republik. Es handelt sich dabei
um ein geschlossenes Waldgebiet in Lagen zwischen 900 m - 1450 m Höhe.
In den Gebieten, in denen nicht gejagt wird, ist das Wild vertrauter und weniger
scheu als früher. Die Tiere haben ihre Tagaktivitäten erhöht, sowohl bei der
Nahrungsaufnahme, als auch beim Verhalten während der Paarungszeit.
Die Nationalparksleitung vermutet, dass durch weniger Störungen der Tiere und
die verlängerte Dauer der Nahrungsaufnahme Verbiss- und Schälschäden gemindert
werden. Eine natürliche Luchspopulation von 6 - 10 Tieren wirke durch ihren
Nahrungsbedarf einem zu starken Anwachsen des Rehwildbestandes entgegen.
Informationen:
Nationalparkverwaltung
Bayerischer Wald
Freyunger Straße 2
D-94481 Grafenau
Telefon 08552/96 000
Telefax 08552 /96 00 100
2.18 Nationalpark Müritz , Deutschland
Der 32.000 Hektar umfassende Müritz-Nationalpark ist Bestandteil der
Mecklenburgischen Seenplatte, die in der Eiszeit vor 12.000 Jahren entstanden
ist. 25.000 Hektar sind mit Wald bedeckt.
An Schalenwildarten sind vertreten: Rotwild, Damwild, Rehwild, Muffelwild und
Schwarzwild.
Seit 1998 gibt es vier jagdfreie Zonen (Jagdruhezonen) mit einer Größe von
insgesamt 2500 Hektar. Diese Jagdruhezonen werden von den Tieren als
Zufluchtsstätten bei Störungen aufgesucht. Die Tagaktivität des Wildes und damit
die Möglichkeiten der Beobachtung steigen.
Informationen:
Nationalparkamt Müritz
Schlossplatz 3
D-17237 Hohenzieritz
Tel. 039824/ 25 20
Fax: 039824/ 25 250
www.nationalpark-mueritz.de
2.19 Nationalpark Wattenmeer , Deutschland
Die gesamten Flächen unterhalb des MTHW (Mittleres Tide-Hochwasser), also die
gesamten Watt- und Wasserflächen im Nationalpark (und darüber hinaus im gesamten
niedersächsischen Küstenmeer) werden nicht bejagt. Hier sind lediglich Jäger als
Wattenaufseher eingesetzt, die Jagdschutzaufgaben wahrnehmen: u.a. Tötung
kranker und verletzter Tiere, Schutz vor Wilderern. Gleiche Regelungen gelten
für die unbewohnten Inseln Mellum, Memmert und Minsener Oog.
Jagdruhezonen, in denen ebenfalls die Jagd auf den Jagdschutz beschränkt ist
finden sich weiterhin an den Ostenden der Ostfriesischen Inseln (über
Pachtverträge geregelt) und in einigen Revieren am Festland.
Am 29.06.02 meldete die taz: „Die Elbjäger dürfen im Schleswig-Holsteinischen
Wattenmeer nicht mehr jagen. Das hat in erster Instanz das Verwaltungsgericht
Schleswig (Az.: 7 A 151/01) entschieden. Der klagende Verein "Elbjäger e.V." hat
seit 30 Jahren die Uferbereiche der Elbe von Hamburg bis zur Nordsee von der
Bundesrepublik zur Jagd vor allem auf Wasservögel gepachtet; im Ende 1999 in
Kraft getretenen schleswig-holsteinischen Nationalparkgesetz wurde die Jagd im
Wattenmeer und damit in einem Teilbereich der Pachtflächen verboten. Eine
Ausnahmegenehmigung könne nicht erteilt werden, da die Jagdausübung dort "zu
einer nachhaltigen Störung des Schutzgebietes" führe und "damit unzulässig" sei,
entschieden die Richter.
2.20 Das Flora- und Faunagesetz , Niederlande
Hollands Wildtiere können aufatmen: Denn ab April 2002 ist die Jagd dort
weitgehend abgeschafft. Hintergrund: In den Niederlanden wurde 1998 das »Flora-
und Faunawet« verabschiedet, ein neues Naturschutzgesetz, das die meisten
Tierarten ganzjährig unter Schutz stellt. Wildschweine, Füchse, Marder, nahezu
alle Vogelarten und auch Rehe und Hirsche dürfen mit dem Inkrafttreten der neuen
Gesetzgebung ab April 2002 nicht mehr gejagt werden. Selbst das in die Kritik
von Tierschützern geratene niederländische Königshaus will künftig auf
Treibjagden verzichten.
2.3 Zahlen
2.31 Jahresjagdstrecken Bundesrepublik Deutschland (Quelle: Deutscher
Jagdschutzverband)
Wildart Jagdjahr 2006/2007 Jagdjahr 2005/2006 gegenüber Vorjahr Stück gegenüber
Vorjahr %
|
Wildart |
Jagdjahr 2006/2007 |
Jagdjahr 2005/2006 |
gegenüber Vorjahr Stück |
gegenüber Vorjahr % |
|
Rotwild |
58.590 |
62.902 |
- 4.312 |
- 6,90 |
|
Damwild |
49.742 |
52.186 |
- 2.444 |
- 4,90 |
|
Sikawild |
973 |
1.194 |
- 221 |
- 18,50 |
|
Schwarzwild |
287.080 |
476.645 |
- 189.565 |
- 39,80 |
|
Rehwild |
1.053.121 |
1.077.441 |
- 24.320 |
- 2,26 |
|
Gamswild |
3.498 |
3.767 |
- 269 |
- 7,14 |
|
Muffelwild |
5.566 |
6.481 |
- 915 |
- 14,19 |
|
Feldhase |
465.163 |
519.565 |
- 54.402 |
- 10,47 |
|
Wildkaninchen |
189.321 |
189.699 |
- 378 |
- 0,20 |
|
Fasanen |
349.734 |
377.896 |
- 28.162 |
- 7,45 |
|
Rebhühner |
10.377 |
13.181 |
- 2.804 |
- 21,27 |
|
Waldschnepfen |
15.019 |
15.612 |
- 593 |
- 3,80 |
|
Wildgänse |
45.456 |
29.469 |
+ 15.987 |
+ 54,25 |
|
Wildenten * |
462.930 |
495.880 |
- 32.950 |
- 6,64 |
|
Wildtauben |
871.464 |
960.306 |
- 88.842 |
- 9,25 |
|
Füchse |
432.146 |
604.452 |
- 172.306 |
- 28,51 |
|
Dachse |
49.512 |
51.084 |
- 1.572 |
- 3,80 |
|
Edelmarder |
1.832 |
1.517 |
+ 315 |
+ 20,76 |
|
Steinmarder |
46.265 |
53.496 |
- 7.231 |
- 13,52 |
|
Iltisse und Wiesel |
23.922 |
25.833 |
- 1.911 |
- 7,40 |
|
Waschbären |
24.800 |
30.233 |
- 5.433 |
- 17,97 |
|
Marderhunde |
27.512 |
30.016* |
- 2.504 |
- 8,34 |
* davon
überwiegend Stockenten
Jagdjahr: Dauer vom 1. April bis 31. März des folgenden Jahres
2.32 Jagdscheininhaber in der Bundesrepublik Deutschland (Quelle:
Deutscher Jagdschutzverband)
Jagdjahr Anzahl
2005/06 348.347
2004/05 341.903
2003/04 339.940
2002/03 338.598
2001/02 338.580
2000/01 340.361
1999/00 336.840
1998/99 339.196
1997/98 339.329
1996/97 340.040
1995/96 333.641
2.33 Wussten Sie in diesem Zusammenhang:
...dass durch den blutigen Krieg in Wald und Flur jedes Jahr über 5 Millionen
Tiere ( alle 6 Sekunden ein Tier!) getötet werden?
...dass jedes Jahr auch ca. 300.000 Hauskatzen, ca. 35.000 Hunde sowie Ponies
und Kühe auf der Weide, Zier-Enten, Minischweine, Lamas auf einem Gnadenhof
Opfer von Jägern werden?
...dass im Jahr 2004 alleine in Deutschland über 40 Menschen durch Jäger und
Jägerwaffen ums Leben kamen?
...dass Jahr für Jahr über 800 Menschen durch Jäger und Jägerwaffen verletzt
werden, teilweise so schwer, dass sie im Rollstuhl sitzen oder ihnen ein Bein
amputiert werden muss?
... dass die Jägerprüfung innerhalb2-3 Wochen abgelegt werden kann und der Jäger
dann schwerer bewaffnet als ein Berufssoldat herumlaufen darf und dass eine
regelmässige Überprüfung des Jagdscheins nicht stattfindet?
...dass 1500 Tonnen hochgiftiger Bleischrot in der Natur jährlich verschossen
wird?
...dass die überwiegende Mehrheit keine Berufsjäger sind, sondern die Jagd als
Hobby und Freizeitvergnügen ausüben und dass nur etwa 0,4 % der Menschen in
Deutschland
Jäger sind?
.. dass laut repräsentativer Umfragen 80% der Bevölkerung diesen blutigen
Freizeitsport ablehnen (EMNID-Institut Sept. 2003 und Sept. 2004)?
2.34 10 Begründungen durch Jäger für die Jagd
1 - Jagd ist angewandter Naturschutz
Falsch! Jäger sind Naturausbeuter, aber keine Naturschützer. Sie hegen, d.h.
füttern allenfalls die Tierarten, die für sie als Beute von Interesse sind; im
Jägerjargon spricht man feinsinniger Weise von der „Ernte“, wenn ab Herbst Tiere
erlegt werden. Übrigens: Deutschlands Jäger verschießen jährlich tonnenweise
hochtoxisches Bleischrot in die Natur – ein toller Beitrag zum Naturschutz!
2 - Jagd ist zur Regulation der Wildtiere notwendig
Falsch! Die Regulation der Wildtierbestände erfolgt nicht durch die Jagd,
sondern durch Kontaktkrankheiten, innerartliche Konkurrenz und Nahrungsmangel im
Winter. Auch dort, wo in Europa die Jagd verboten wurde, wie z.B. in den
ausgedehnten italienischen Nationalparks oder im Schweizer Kanton Genf, konnten
bislang keine übermäßigen Wildtierbestände festgestellt werden.
3 - Jagd nutzt was nachwächst
Stimmt nur bedingt. Wie viel nachwächst, können die Jäger allenfalls bei einigen
ständig in Deutschland lebenden Arten wie Hirsch und Reh in etwa abschätzen.
Niemand kann aber sagen, wie groß der jährlich sehr stark schwankende Bruterfolg
arktischer Wildgänse und –Enten ist, die im Winter zu uns kommen und eifrig
bejagt werden.
4 - Jagd gefährdet keine Wildtierart
Falsch! Zahlreiche in Deutschland immer noch jagdbare Arten (Feldhase,
Baummarder, Waldschnepfe, Rebhuhn) stehen bundes- oder landesweit auf der Roten
Liste der gefährdeten Arten. Die Jagd ist nicht immer der einzige
Gefährdungsgrund, allerdings trägt der Abschuss bedrohter Arten bestimmt nicht
zu deren Erhalt bei.
5 - Jäger sind Ersatz für ausgestorbene "Raub"tiere
Falsch! Beutegreifer erbeuten bevorzugt alte, kranke und schwache Tiere und
tragen so zu einem gesunden Wildbestand bei.
Ein Jäger, der auf große Distanz schießt, kann dagegen nur in den seltensten
Fällen beurteilen, ob ein Tier krank oder alt ist.
Sie töten anhand völlig anderer Kriterien, etwa Hirsche mit besonders kräftigen
Geweihen. Mit dem Abschuss von bundesweit jährlich rund 700.000 Mardern, Füchsen
und Wieseln dezimieren sie zudem noch vorhandene Beutegreifer.
6 - Jagd ist ein Kulturgut
Mag sein. Unter Kultur versteht man "die Gesamtheit der geistigen und
künstlerischen Lebensäußerungen ... eines Volkes" sowie "feine Lebensart,
Erziehung und Bildung" (vergl. Duden Band 5 1982).
Wir überlassen es dem Urteilsvermögen eines jeden Bundesbürgers, ob das Töten
von Wildtieren dazu gehört.
7 - Jagd verhindert Wildschäden
Falsch! Jagd provoziert ganz im Gegenteil vielfach Wildschäden. Die
Wildfütterung im Winter führt beim Schalenwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine) zu
bis um das Zehnfache überhöhte Populationen, die ganz erhebliche Wildschäden
anrichten können. Durch die Jagd werden die Tiere unnötig aufgescheucht, was
ihren Nahrungsbedarf und damit die Fraßschäden oft weiter erhöht.
8 - Jagd ist auch in Naturschutzgebieten nötig
Falsch! In fast allen anderen Ländern der Welt ist die Jagd in
Naturschutzgebieten verboten, ohne dass dort bislang das natürliche
Gleichgewicht aus den Fugen geraten wäre. Auch in den wenigen Schutzgebieten
Deutschlands sollten die Wildtiere Ruhe vor menschlicher Verfolgung haben.
9 - Die Jägerprüfung ist ein "grünes Abitur"
Falsch! Mit dem bei der Jägerprüfung vermittelten einseitigen und ideologisch
gefärbten Wissen würden die Prüflinge noch nicht einmal die Abiturprüfung in
einem Biologiegrundkurs bestehen.
10 - Jagd erfolgt nach den Grundsätzen "deutscher Waidgerechtigkeit"
Stimmt! Allerdings kann niemand sagen, was man eigentlich unter
"Waidgerechtigkeit" versteht.
Eine rechtlich verbindliche Definition dieses Begriffes gibt es nicht und so
legt ihn sich jeder Jäger nach eigenem Gusto aus.
3. Forderungen
3.1 Entstehung Bundesjagdgesetz
Hermann Göring, der nicht nur Reichsinnenminister war, sondern auch Jäger,
erließ am 3. Juli 1934 das Reichsjagdgesetz. Er gliederte die Jäger in
hierarchische Gruppen. So genannte Jägermeister hatte es schon einmal in der
Barockzeit gegeben. Göring erinnerte sich und ernannte 1934 zum ersten Mal
Kreis- und Gaujägermeister. Er selbst stand als Reichsjägermeister an der Spitze
der Jäger-Pyramide. Außerdem bestimmte Göring, dass die deutschen Jäger künftig
jedes Jahr im November zu Reichshubertusfeiern zusammenkommen sollen – in die
Wälder um Wolfenbüttel. Das Reichsjagdgesetz schrieb ferner unter anderem die
Gründung von Jagdgenossenschaften, die behördliche Abschußplanung und die
bestandene Jägerprüfung zur Erlangung eines Jagdscheines vor.
Das Bundesjagdgesetz hat weitgehend die Grundgedanken des
nationalsozialistischen Reichsjagdgesetzes - insbesondere in den Bereichen
Forstwirtschaft und Naturschutz- übernommen und verharrt seither nahezu
unverändert auf dem Stand von 1934 . Ein Anachronismus daraus ist die Tatsache,
dass der Tierschutz hinter den wirtschaftlichen Interessen der Forstwirtschaft
zurückzutreten hat.
3.2 Heutige Ausgangssituation
Rund 340.000 Jäger durchstreifen in Deutschland Wald und Flur, um als Eigentümer
oder Pächter eines Jagdbezirkes die dort lebenden Tiere, die dem Jagdrecht
unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen
(BJagdG §1). Da die Statistik nicht alle gejagten Tierarten und auch nicht die
im Rahmen des Jagdschutzes getöteten Katzen und Hunde erfaßt, dürfte der
Durchschnitt von rund 14 Tieren pro Jäger und Jahr noch um einiges höher liegen.
Die Jagdbehörden genehmigen zwar die Abschusspläne , aber- für jeden
mathematisch gebildeten Menschen ein Mysterium- sind den Behörden relativ exakte
Bestandszahlen unbekannt bzw. nicht zu erhalten!
Die Jagd muß sich in Deutschland an den ökologischen Gegebenheiten in der Natur
und den ethisch/moralischen Maßstäben in der Gesellschaft orientieren. Diesen
Anspruch kann die Jagd in Deutschland, insbesondere in ihrer Form als
erlebnisorientierte Hobby- und Freizeitjagd nicht genügen. Nicht nur aus der
Sicht des Tierschutzes ist das Jagdwesen in Deutschland dringend
reformbedürftig:
• es wird wesentlichen Erfordernissen des Natur- und Artenschutzes nicht gerecht
(z.B. Jagd auf bedrohte Tierarten, Veränderung des Artenspektrums infolge
unsachgemäßer Eingriffe in Wildbestände wie etwa durch Fütterung des
Schalenwildes, Aussetzen fremder Tierarten, Jagd in Schutzgebieten);
• es wird vielfach wichtigen Grundsätzen des Tierschutzes nicht gerecht (z.B.
Tötung von Haushunden und -katzen, Fallenjagd, Beizjagd, Jagd in der Zeit der
Jungenaufzucht und zu den Balz- und Brunftzeiten);
• es schränkt die Möglichkeit der Bevölkerung ein, Wildtiere in der freien Natur
zu erleben. Diese sind durch die ausgedehnten Jagdzeiten scheuer geworden und
für den Wanderer und Naturfreund deshalb nur relativ selten zu beobachten;
• es ist den Vorschriften der EU, insbesondere der EG-Vogelschutzrichtlinie und
der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nicht entsprechend angepaßt;
• es schränkt die Entscheidungsfreiheit der Grundeigentümer, ob und wie auf
ihren Grundstücken gejagt wird, weitgehend ein.
Aus der Sicht des ethisch begründeten Tierschutzes, sind Tiere als Mitgeschöpfe
und empfindsame Lebewesen zu respektieren und vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden
und Schäden zu schützen. Die Aneignung und Tötung eines Tieres bedarf nach dem
Tierschutzgesetz eines vernünftigen, aus der Sicht des ethisch begründeten
Tierschutzes eines rechtfertigenden Grundes.
Tierschutzwidrige Jagdmethoden verbieten sich ebenso wie einseitig orientierte
Hegemaßnahmen. Die Anpassung der Jagd an die heutigen gesellschaftlichen und
ökologischen Verhältnisse wird auf der Ebene des rahmengebenden
Bundesjagdgesetzes und der ausführenden Landesgesetze angestrebt.
Jagdrecht ist keine konkurrierende Gesetzgebung sondern muß gegenüber den
Belangen des Tier- und Artenschutz zurücktreten. Der Leitgedanke ist in § 1 des
BJG aufzunehmen und bei der Überarbeitung aller jagdrechtlichen Bestimmungen
einzuarbeiten:
3.3 Forderung folgender Verbote:
Die nachstehenden Forderungen werden teilweise inhaltsgleich bzw. partiell seit
Jahren auch von folgenden Verbänden vorgetragen und vertreten:
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Bund gegen Mißbrauch der Tiere,
Deutscher Naturschutzring ,Deutscher Tierschutzbund ,Komitee gegen den
Vogelmord,
Naturschutzbund Deutschland, Ökologischer Jagdverband.
• Verbot der Fallenjagd
• Verbot der Zucht und des Aussetzens von jagdbarem Wild
• Verbot der Jagd in Nationalparks und Naturschutzgebieten
• Verbot der Nachtjagd
• Verbot der Vogeljagd
• Verbot der Jagd auf Beutegreifer und auf sogenanntes „Raubzeug“
• Verbot der Jagd auf Haustiere
• Verbot der Verwendung von Schrot
• Zeitliche Jagdverbote in Brut-, Rast- und Ruhezonen
• Generelles Verbot der Fütterung(Ausnahme: Notzeiten) und Kirrung
• Verbot von Luderauslegung
• Verbot von Wildäckern
• Verbot der Gatterjagd
• Verbot der Jagd mit Greifvögeln
• Um den Jagdtourismus wirksam einzudämmen, muss die Werbung für Jagdreisen und
die Einfuhr von Jagdtrophäen verboten werden.
• Verbot von Freizeit- und Hobbyangeln als völlig verkannte, äußerst brutale
Jagdmethode
3.4 Sonstige Forderungen
• Die Jagdgesetze müssen durch eine ökologisch durchdachte
Naturschutzgesetzgebung abgelöst werden.
• Der Status als Naturschutzverband muss dem Deutschen Jagdschutzverband und
seinen Untergruppierungen aberkannt werden.
• Es sind alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Einflussnahme von
Jägern auf Kinder und Jugendliche in Schulen und Kindergärten zu unterbinden.
• Keine Jagd auf bedrohte Tierarten ( rote Liste)
• Änderung der Jagd- und Schonzeitenregelung; Schonzeiten für alle Wildtierarten
• Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft von Grundstückseigentümer in
Jagdgenossenschaften
• Aufgabe des bisherigen Jagdschutzgedankens; Aufbau einer unabhängigen
Forstpolizei und Jagdaufsicht
• Langfristig Erlaubnis zur Jagd nur für staatliche Berufsjäger, konsequente
Abschaffung der Hobbyjagd
• Tiertötung grundsätzlich mit Schußwaffen. Ausnahmen im Falle unvermeidbarer
Nottötung kranker oder angeschossener Tiere, wenn ein Fangschuß nicht angebracht
werden kann
• Verpflichtung der Jäger zur regelmäßigen Fortbildung
• Verpflichtung des regelmäßigen Nachweis der Schießfertigkeit
• 0,0 Promille bei Jagdausübung
• Abschaffung der „ Blitzausbildung“ in 2-3 Wochen
• Begrenzung der Anzahl Hochsitze je ha und Numerierung der Hochsitze sowie
behördliche Registrierung und Genehmigung, strengste Anwendung der
Landesbauordnung
• Öffentliche, rechtzeitige Bekanntmachung von Treib- und Drückjagden , die
durch unabhängige Behörden zu genehmigen bzw. abzulehnen sind; genaue und
sichere Absperrung des Jagdgebietes
3.5 Das sagen große Geister über die Jagd:
• »Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am
chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher
Geisteskrankheit.«
Theodor Heuss (1884 -1963), 1. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland
• »Jagd ist doch immer eine Form von Krieg.«
Johann Wolfgang von Goethe, deutscher Dichter (1749 - 1832)
• »Wo ein Jäger lebt, können zehn Hirten leben, hundert Ackerbauern und tausend
Gärtner. Grausamkeit gegen Tiere kann weder bei wahrer Bildung noch wahrer
Gelehrsamkeit bestehen. Sie ist eines der kennzeichnendsten Laster eines
niederen und unedlen Volkes.«
Alexander v. Humbolt, deutscher Naturforscher (1769-1859)
• »Die Jagd ist eines der sichersten Mittel, das Gefühl der Menschen für ihre
Mitgeschöpfe abzutöten.«
François Voltaire, frz. Schriftsteller und Philosoph (1694 - 1778)
• » »Unter allen Lebensweisen ist das Jagdleben ohne Zweifel der gesitteten
Verfassung am meisten zuwider; das Noachische Blutverbot scheint uranfänglich
nichts anderes als das Verbot des Jägerlebens gewesen zu sein.«
Immanuel Kant, deutscher Philosoph (1724 - 1804)
• »Wenn der Mensch den Tiger umbringen will, nennt man das Sport. Wenn der Tiger
den Menschen umbringen will, nennt man das Bestialität.«
Georg Bernhard Shaw, irischer Dramatiker (1856-1950)
• Zu den Verrückten dieser Welt zählte Erasmus von Rotterdam »die Jagdwütigen,
denen nichts über die Tierhetze geht und die ein unglaubliches Vergnügen zu
empfinden meinen, sooft sie den widerwärtigen Schall der Jagdhörner und das
Gebell der Meute hören. Fast möchte ich annehmen, dass sie den Hundekot wie
Zimtgeruch empfinden! ... Wenn sie dann ein Stückchen von dem Fleisch des Wildes
kosten, kommen sie sich vollends fast geadelt vor. Während diese Menschen bei
ständiger Jagd und Fresserei im Grunde nur ihre eigene Entartung erreichen,
meinen sie doch ein königliches Leben zu führen.«
Erasmus v. Rotterdam, niederl. Humanist, Schriftsteller (1465-1536)
• »Die Jagd ist nicht die eines denkenden Wesens würdige Beschäftigung. Es steht
zu befürchten, dass die Menschen, die sie ausüben, ebenso unmenschlich gegen
Menschen werden, wie sie es gegen Tiere sind, oder dass die grausame Sitte, mit
Gleichgültigkeit Schmerzen zu verursachen, ihr Mitgefühl für das Unglück ihrer
Nebenmenschen abstumpft.«
Friedrich der Große, König von Preußen (1740-86)
Dr. Gunter Bleibohm
pro-iure-animalis
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