Grundthesen zur Jagd
Ökonomisch-ökologischer
Rahmen
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Agrarwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd auf der einen
Seite sowie die Zersiedelung unberührter Naturlandschaft
auf der anderen Seite sind primär verantwortlich für die
drastische Reduzierung der Artenvielfalt.
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Intensive Agrarwirtschaft raubt der Tierwelt den
Lebensraum; überlebende Tiere werden durch ausufernde
Bejagung sukzessive an den Rand des Aussterbens
getrieben.
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Die
Forstwirtschaft ist an einer Gewinnmaximierung der
Holzerträge orientiert. Das Schlagwort „Wald vor Wild“
definiert die Situation, Waldtiere sind der Störfaktor
dieser Industrie. Waldschäden durch Verbiss sind
nachweislich Vorwand, Wildtiere gewaltsam an einen nach
wirtschaftlichen Interessen definierten Normbestand
anzugleichen. Die gesamte freie Natur wird zu einem
Freiland-Industriekomplex umgebaut.
Psychologisch-pathologische Komponente
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Felder
und Wälder sind zum Teil in Privatbesitz, zum Teil in
Staatsbesitz. Der Staat ist per Verfassung Sachwalter
des Volksvermögens; Wildtiere gehören somit dem gesamten
Volk und nicht einer Minderheit von Jägern, die sich zum
alleinigen Nutzer der Tiere aufgeschwungen hat.
„Naturschutz“ durch Jagd findet nicht statt,
Trophäenkult und Schießvergnügen sind vorrangig. Die
Jagd ist ein weitgehend lustbetonter und breit
gestreuter Arten-Terrorismus.
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Jagd
ist die letzte legale Möglichkeit, in Friedenszeiten mit
der Waffe ungestraft zu töten. Sie ist die letzte
Möglichkeit, dem Tötungstrieb hemmungslos nachzugehen.
Waffenbesitz birgt – wie Beispiele drastisch belegen –
immer die Gefahr des Missbrauchs.
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Anzutreffen sind in diesem Umfeld vorwiegend mental
entsprechend gelagerte Individuen, denen
Mitgefühlsfähigkeit hochgradig fehlt. Ein Blick in
Jägerzeitungen bestätigt dies und offenbart regelmäßig
ein beängstigendes Tötungsvergnügen.
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Der
Neurologe und mehrfach ausgezeichnete Psychoanalytiker
und Schriftsteller Paul Parin erklärte in seinem viel
beachteten Buch „Die Leidenschaft des Jägers“
(Europäische Verlagsanstalt, 2003): „Die wirkliche Jagd
ist ohne vorsätzliche Tötung nicht zu haben.
Leidenschaftlich Jagende wollen töten. Jagd ohne Mord
ist ein Begriff, der sich selber aufhebt ... Und weil es
sich bei der Jagd um Leidenschaft, Gier, Wollust handelt
– um ein Fieber eben –, geht es ... um sex and crime, um
sexuelle Lust und Verbrechen jeder Art, um Mord und
Lustmord.“
Juristisch-strukturelle Komponente
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Jagd
ist in Strukturen eingebunden, die demokratische Regeln
konterkarieren. Jäger sind oftmals Leiter der
Jagdbehörden, entscheiden in eigener Sache über
Auslegung, Anwendung und Sanktionen jagdlicher Vorgänge.
Diese jagdfreundlichen Strukturen decken personell den
gesamten gesellschaftlichen Bereich – vom Handwerker bis
zum Minister – ab, ein Netzwerk, das den Beteiligten
Vorteile und Abhängigkeiten garantiert.
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Aufgrund dessen herrscht in den Wäldern weitgehend
Rechtsfreiheit, Kontrollen der Jagd von behördlicher
Seite finden so gut wie nicht statt. Jagdschutz ist
zurückdelegiert an die Jäger, so dass sich innerhalb des
Staates ein autonomes, selbstverwaltendes
Interessensystem etabliert hat.
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Die
intensive Jagd – insbesondere auf Schwarz- und Rehwild –
wird mit Schäden der Landwirtschaft und überhöhter
Population begründet. Es gilt ausdrücklich
festzustellen, dass
1.
keine
summarische Schadenserfassung bei den Behörden
stattfindet,
2.
die Wildbestände völlig unbekannt sind und nur aus den
Abschusszahlen hochgerechnet werden,
3. selbst
die Abschusszahlen nicht systematisch erfasst werden.
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Behördlich-jagdliche Entscheidungen fallen nicht anhand
fundierter Ermittlungen und Zahlenwerke, sondern
unterliegen dem populistischen Kalkül der anordnenden
Behörde. Alternativen zur Bejagung werden nahezu nicht
in Erwägung gezogen.
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Auf
Betreiben der Agrar- und Jagdlobby werden verstärkt
revierübergreifende Treib- und Drückjagden durchgeführt,
wobei jegliche Treibjagd tierquälerische Komponenten
enthält allein aus der Tatsache, dass ungenau getroffen
und nahezu wahllos geschossen wird. Für
revierübergreifende Maßnahmen existiert als
Gesetzesgrundlage im Jagdrecht lediglich der §10a BJagdG.
Diese Vorschrift sieht vor, dass zum Zwecke der Hege des
Wildes revierübergreifende Hegegemeinschaften gebildet
werden können. §1 Abs. 1 BJagdG unterscheidet dabei
eindeutig zwischen „Hege“ und „Jagdausübung“. Unter
„Hege“ versteht das Gesetz den Schutz und die Pflege
wildlebender Tiere, wohingegen sich die „Jagdausübung“
auf das Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild
bezieht. Deutlich wird diese Trennung von „Hege“ und
„Jagdausübung“, indem die Pflicht zur Hege beim
Grundstückseigentümer verbleibt, auch wenn das
Jagdausübungsrecht an die Jagdgenossenschaft abgetreten
wird. Nach alldem gibt es keine gesetzliche Grundlage
für die revierübergreifende Jagdausübung.
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Keinerlei fundiertes Zahlenmaterial liegt für alle
anderen Tierarten vor. Beispielsweise unterliegt die
Fuchs- und Vogeljagd keiner Beschränkung durch
Abschussbegrenzungen, sodass es dem einzelnen Jäger frei
steht, nach Belieben zu jagen. Dieser Freibrief
begründet einen nie gekannten Wildtierterrorismus durch
Antianimalisten.
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Die
gewachsenen Sozialstrukturen vieler Wildtiere, vor allem
der Wildschweine, werden durch Jäger zerschossen.
Leittiere, welche die Vermehrungsraten kontrollieren,
sind in den Rotten und Verbänden kaum noch vorhanden.
Die Populationsdynamik ist durch den erheblichen und
immer mehr zunehmenden Jagddruck enorm gestiegen.
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Die
Füchse, die in freier Natur monogam und reviertreu sind,
werden zum Ortswechsel gezwungen, um sich neue Partner
zu suchen, da die Paare durch die Jäger auseinander
geschossen werden. So werden durch Zerstörung sozialer
Tierstrukturen nicht nur neue Paarbildungen verursacht,
jedes weibliche Tier befruchtet und damit die
Geburtenrate erhöht, sondern auch verstärkt Krankheiten
übertragen, welche angeblich durch die Jagd bekämpft
werden sollen.
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Die
Vogeljagd, speziell die Enten- und Gänsejagd, verursacht
eine undifferenzierte Tierselektion ohnegleichen. Der
Vogel, der auf seinen länderübergreifenden Flügen den
Nachstellungen in einem Jagdrevier entkommen ist,
unterliegt den gleichen Verfolgungen auf seinen
Stationen im nächsten und übernächsten Revier. Diese
Tiere sind dem lustorientierten Tierselekteur schutzlos
ausgeliefert. Desaster in der Sozialstruktur
betroffener Tierverbände und im
Artengefüge ganzer Vogelbestände sind damit
vorprogrammiert. Durch die Verwendung von
Schrotmunition, die vielfach nicht sofort tödliche
Steckschüsse mit inneren Verletzungen verursacht,
erleiden jährlich Hunderttausende angeschossener Tiere
einen langsamen, qualvollen Tod.
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Für das
reine Schießvergnügen gezüchtete und in Mitteleuropa
ursprünglich nicht heimische Tiere wie z.B. Fasanen
dokumentieren die pervertierte Auffassung von Tier- und
Naturschutz. Auf der gleichen Ebene sind
Winterfütterungen zu sehen. In forstlich
nutzungsorientierten Stangenkulturen besteht ein
ausgeprägter Mangel an Stauden, Buschwerk und
Weichhölzern, sodass nur mit Hilfe der Zufütterung
saisonal ungeeigneten Futters größerer Schaden im Forst
verhindert und dabei gleichzeitig ein überhöhter
Wildbestand zur weiterhin lohnenden Bejagung erhalten
werden kann.
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Absolut
dekadent und morbide sind Auslandsjagden, in denen aus
reiner Tötungsgier sowohl bestandsbedrohte und oft
international streng geschützte Arten als auch zahme
Zuchttiere (z.B. Löwen) von pathologischen Tiertötern
erlegt werden.
Ethisch-politische
Komponente
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Tiere
sind Individuen, die Freude und Leid, Schmerz und Glück
erfahren können, die Rechte besitzen und die als
Mitgeschöpfe geachtet werden müssen. Die Jagd
widerspricht einem aufgeklärten, fortschrittlichen
Verständnis von Natur und Tieren aufs Schärfste.
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Die
Menschheit hat sich per Selbsternennung und mit keiner
naturwissenschaftlichen Logik in Einklang zu bringendem
Selbstverständnis mit der Berechtigung ausgestattet,
ohne Gewissensprobleme über die Interessen aller
andersartigen Wesen (Arten) zu entscheiden, um diese
nach Lust und Laune zu versklaven, zu töten, zu züchten
und zu verändern. Die Jagd ist dabei nur eine kleine
Facette dieses gigantischen anthropogenen Unfugs- und
Unterdrückungssystems.
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Das
heutige Jagdgesetz ist aus der nationalsozialistischen
Gesetzgebung hervorgegangen und in seinen Grundzügen bis
heute gültig. Unverkennbar tauchen faschistoide
Komponenten wie Männlichkeit, Einheit, Stärke, Riten,
Symbole und die „regenerative“ Kraft von Gewalt –
umdefiniert als Gewalt gegen Tiere – auf. Gerade der
exzessive Bezug zur Tradition stützt diese These.
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Oft
unterstützt faschistoides Gedankengut „rassisches“
Überlegenheitsgefühl und ethnische Verfolgung. Der
humane Bezug hat sich bei der Jagd auf einen
animalistischen Bezug transformiert und sich in einen,
dem menschlichen Rassismus vergleichbaren,
Antianimalismus gewandelt. Durch biologischen
Ranghöhenwahn des Menschen, speziell des jagenden
Menschen, gegenüber der Tierwelt ist ein faschistoider
Artenselektionismus entstanden, der in einen gnadenlosen
Terrorismus gegen Wildtiere ausgeufert ist. Gegenüber
einigen Tierarten (z.B. Fuchs) und definierten
Feindgruppen (sog. „Raubzeug“ und „Raubwild“) ist ein
genozidales Handeln zu erkennen.
Dr. Gunter Bleibohm -
pro jure animalis |