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Der „Wissenschaftliche Dienst des
deutschen Bundestages“ hat im Jahr 2004 in einer Ausarbeitung über die
Entstehungsgeschichte des Bundesjagdgesetzes festgestellt, dass
„das Bundesjagdgesetz in der Tat
weitgehend die Grundgedanken des Reichsjagdgesetzes übernimmt. Dies gilt jedoch
nur für den – in bemerkenswert unpolitischen Formulierungen gehaltenen –
jagdfachlichen Teil und seine Verbindungen zu Landwirtschaft, Forstwirtschaft
und Naturschutz.“
Diese Feststellung allein ist ein
politischer Skandal erster Güte, heißt es doch nichts anderes, als dass in
der Bundesrepublik nach einem nationalsozialistischen Gesetz von Hermann Göring
aus dem Jahr 1934, also heute fast 75 Jahre später, verfahren und geurteilt wird
und damalige Strukturen im Bereich der Jagd weiterhin ihre Gültigkeit haben.
Jede heutige Regierung muss sich an
ihrer Ernsthaftigkeit und ihrem Bekenntnis zur Demokratie messen lassen, wenn
sie Verfahrensweisen eines totalitären Systems nahezu ungeändert fortschreibt
und sich nicht von dieser Affinität nachdrücklich distanziert.
Der andere Skandal ergibt sich aus
einem Verharren des Gesetzes in den Forst- und Naturschutzregelungen auf einem
Wissensstand von vor 75 Jahren – ein blamabler Anachronismus! Unpräzise
biologische Begriffe wie z.B. Steinwild statt Steinbock, unpräzise und
schwammige Ausdrücke wie „Waidgerechtigkeit“ und Verwendung und Begriffe aus der
„Jägersprache“ zeigen den Geist dieses Gesetzes eindeutig.
Doch nochmals zurück zu den
Strukturen. Hermann Göring führte den Jagdschutz, die Kreisjägermeister,
Jagdschein, Abschussplanung und die Hegeverpflichtung mit diesem Gesetz ein. Im
Klartext bedeutet dies – da eine unabhängige Forstpolizei und Jagdaufsicht wie
in anderen Ländern nicht existiert –, dass die totalitäre Organisationsstruktur
des Gesetzes in der Verwaltung bis heute weiterlebt.
Zur Verdeutlichung: Die Jägerschaft
betreibt in eigener Regie ihren Jagdschutz und soll die Einhaltung der
Vorschriften zumindest partiell in Wald und Flur gewährleisten. Bei Vergehen –
wie hier in nahezu 100 Fällen von uns angezeigt – müsste der gesetzeskonforme
Jäger sich selber anzeigen. Tut er das, werden diese Anzeigen dann von einer
Behörde bearbeitet, die wiederum mit Jägern teilweise besetzt ist, deren Leiter
Jäger sein können und – fachlich beraten von einem Kreisjägermeister – seine
Vergehen bearbeitet und ahndet.
Ein geschlossenes System also, über
dessen Effektivität kein Wort zu verlieren ist. Leider sind derartig autonome
Systeme sattsam aus süd- und osteuropäischen Ländern bekannt und stehen nicht
für schnelle und konsequente Umsetzung des Willens der Gesetzgebung und sind
einer parlamentarischen Demokratie unwürdig.
Ein
dritter Skandalpunkt ist die Tatsache, dass in der heutigen Gesellschaft, in
welcher auf Grund der permanenten Terrorismusgefahr die Freiheitsrechte des
Bürgers systematisch auf Orwell`sches Niveau minimiert werden, es eine legale
Möglichkeit gibt, mit einem – im übrigen in der Wissensvermittlung äußerst
fragwürdigen Blitzkurs von 2-3 Wochen – in den Besitz von Waffen zu gelangen.
Eine Absurdität, eine politische Instinktlosigkeit, die sich nur aus den zuvor
geschildertem Abhängigkeiten und Interessen des geschlossenen Systems erklären
lässt.
Neben der geschilderten politisch
untragbaren Situation ist ein erschreckender Umgang mit der immer knapper
werdenden Ressource „Natur“ durch die Jägerschaft, die zu 95% aus Freizeit- und
Hobbyjägern besteht, zu beobachten. Wie die Fotodokumentation eindrücklich
zeigt, werden zahlreiche Tiere wahllos getötet, vor die Hochsitze als Köder
geworfen, um damit weitere Tiere anzulocken und bequemer abschießen zu können.
Die Fotos zeigen weiter, dass bei diesem „Naturschutzverband“ Naturschutz klein,
ganz klein geschrieben wird. Hochsitze werden als Müll inkl. sämtlicher Metall-
und Kunststoffteile im Wald entsorgt, obwohl gesetzliche Bestimmungen dagegen
eine eindeutige Sprache sprechen; „gehegt“, d.h. gefüttert mit dem Ziel hoher
Wildpopulation werden nahezu ausschließlich die Tierarten, die man vortrefflich
als Wildbret anbieten kann. Auf Missstände angesprochen reagierten die
Kreisjägermeister stereotyp mit der Feststellung von den vereinzelten „schwarzen
Schafen“. Es sei allerdings die Frage erlaubt, wieso man sich von diesen
„schwarzen Schafen“ nicht trennt? Nur Lippenbekenntnis, ist die Herde mehr
schwarz als weiß?
Bedingt durch den schnellen Weg zum
Jagdschein, dem fehlenden Respekt dem Tier gegenüber und dem Umstand mit einer
respektablen „Jagdstrecke“ aufwarten zu können, wird eine nicht akzeptable Zahl
von „Fehlschüssen“ abgegeben. Die oft nur angeschossenen Tiere verenden auf der
Flucht oft elendiglich. Der Deutsche Jagdverband selbst spricht von einer Zahl
von 40% der abgegebenen Schüsse, die nicht zur „waidgerechten Tötung“ des Tieres
führen.
„Fakten
und Forderungen“, zeigt auf, dass es Gebiete in Europa gibt, die
sehr wohl ohne Spass- und Hobbyjagd auskommen. Er stellt ferner die wesentlichen
Forderungen zusammen, denen ein neues Gesetz sehr schnell folgen sollte. Es ist
heute niemand mehr verständlich zu machen, dass in Deutschland einerseits Tiere
auf der roten Liste geführt werden, andererseits Hobbyjäger die bedrohten
Tierarten bejagen dürfen.
Was ist das für eine Gesetzgebung
beispielsweise, die strengsten Artenschutz proklamiert, den eigenen Bürgern aber
gestattet, im Ausland hemmungslos stark gefährdete Tierarten zu erlegen? Was ist
das für eine Gesetzgebung, die für diese Tötungsreisen Werbung im Inland
gestattet und Straffreiheit gewährt, wenn aus „Jagdlust“ derartige Tierbestände
weiter dezimiert werden? Diplomatenjagd als gesellschaftliches Ereignis – nein
danke!
Eine philosophische Anmerkung jenseits
des hier dargestellten Jagdthemas zum Schluss.
Der Mensch ist lediglich ein kleiner
Teil am unendlich vielfältigen Busch der Lebewesen. Dieser Einordnung in das
Gesamtsystem gilt es Geltung zu verschaffen und einen historisch bedingten
Speziesismus zu beenden, der in der heutigen Form systematisch das Lebensrecht
aller anderen Lebewesen beschneidet und in einer rein materiellen
Kosten-Nutzenbetrachtung nichtmenschliches Leben ausbeutet. Es kann nur
langfristiges Ziel sein – wie man Rassismus, Sklaverei und Unterdrückung der
Frau überwunden hat – die Ausbeutung unserer Tierwelt zu beenden.
In diesem Sinn: pro jure animalis –
für das Lebensrecht des Tiers. „Ich bin für Tierrechte ebenso wie für
Menschenrechte. Das ist es, was einen vollkommenen Menschen ausmacht.“
Abraham Lincoln, US-Präsident (1809-65)
©
pro jure animalis
2008
Lassen sie uns die Mahnung Gandhis,
Nobelpreis 1913 (1869-1948), verinnerlichen:
„Die Größe und den
moralischen Fortschritt einer Nation
kann man daran
messen, wie sie die Tiere behandelt.“
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