Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.                                                                             gegründet: 1991    

      

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Zwangsbejagung von Grundstücken

 

Jagende Richter fällen Urteil über Zwangsbejagung!

Mehrfach berichteten wir in AK/PAKT-aktuell über die „Zwangsmitgliedschaft“ von Grundeigentümern in Jagdgenossenschaften. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der im Falle einer luxemburgischen Klägerin 2007 zu entscheiden hatte, hierzu: „Es ist Eigentümern kleinerer Grundstücke nicht zuzumuten, dass sie die Jagd auf ihrem eigenen Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen“.

Die Würzburger Richter schien das jedoch wenig zu interessieren: In zwei Fällen fand am 13.11.2008 in Würzburg die Verhandlung statt. Mit Entscheidung vom 14.11.2008 wurden beide Klagen abgewiesen. Die Urteilsbegründung lag uns bei Redaktionsschluss noch nicht vor.


Einer der Kläger war Roland Dunkel, 2. Vorsitzender unseres Arbeitskreises. Dunkel: „Was hier stattgefunden hat, ist einfach nur peinlich. Peinlich sowohl für unseren Rechtsstaat als auch für die Jäger selbst, denn mindestens drei der fünf Richter sind Jäger. Unter diesen drei Richtern befand sich der Vorsitzende des Richtergremiums und auch ein hinzugezogener ehrenamtlicher Richter. Letzterer war uns Klägern zum Zeitpunkt der Verhandlung und auch zum Zeitpunkt des Befangenheitsantrages – dieser wurde abgelehnt - als Jäger nicht bekannt. Nach uns vorliegenden Medienberichten ist dieser ehrenamtliche Richter jedoch ein prominentes Mitglied des Bayer. Landesjagdverbandes, der auch gerne mal in geselliger Runde mit dem bayerischen Jägerpräsidenten Jürgen Vocke ein Gläschen Wein trinkt.“ 

Vocke vor dem Prozess (Münchner Merkur, 13.11.08): „Ich als Jurist weiß, dass man vor Gericht in Gottes Hand ist.“ Vocke nach dem Prozess: „Wir sind froh, dass unser bewährtes Reviersystem eine so deutliche Bestätigung erfahren hat.“

Dominik Storr, Rechtsanwalt der beiden Kläger, hält das Verfahren für eine Bankrotterklärung unseres Rechtsstaats: »Damit hat sich eindrucksvoll gezeigt, dass die Jäger nicht nur in den parlamentarischen Ausschüssen (Legislative) sowie in den Jagdbehörden (Exekutive) sitzen und somit ihre eigenen Gesetze machen und sich bei ihrem Tun selbst überwachen, sondern darüber hinaus auch - zumindest beim Verwaltungsgericht Würzburg - in den Gerichten (Judikative) sitzen und selbst entscheiden, ob das deutsche System der gemeinschaftlichen Jagdreviere in der bestehenden Form beibehalten werden kann«.

Befangenheitsantrag wurde erneut gestellt

Am 16.11.2008 wurde erneut ein Befangenheitsantrag beim Gericht eingereicht. Rechtsanwalt Storr: „Sollte dieser Antrag ebenfalls abgelehnt werden, könnte es durchaus sein, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidungen wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und wegen des nicht erfüllten Anspruchs der Kläger auf einen gesetzlichen und unabhängigen Richter aufheben wird.“

Das Kämpfen geht also weiter, so oder so. „Und wenn es sein muss, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, sagt Roland Dunkel. Und weiter: „Alles in allem lässt sich der ganzen Veranstaltung auch sehr viel Positives abgewinnen. Das Medienecho war riesig! Die „Zwangsmitgliedschaft“ erschien in zahlreichen Medien, und auch im Bayerischen Fernsehen wurde darüber berichtet. Sogar auf den Grundstücken der „Austrittswilligen“ fanden Dreharbeiten statt. Wichtig und wohltuend dabei: Viele der Journalisten hatten mehr als nur Verständnis für unsere Sache.

Mehr Informationen zum Prozess und über das Urteil erhalten Sie auf:

Video zur Zwangsbejagung (Bayer. Rundfunk) http://www.youtube.com/watch?v=lsKjWHpSo90

 

Newsletter "zwangsbejagung-ade.de" vom 18.10.2009:
 

Zwangsbejagung ade: Berufungsverfahren werden ausgesetzt
 

 
Dürfen Jäger auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen?
 
Zur Erinnerung: Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehrten sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die zwangsweise Bejagung ihres Grund und Boden durch Hobbyjäger. Beide Klagen wurden am 14. November 2008 abgewiesen. Die Prozesse wurden von skandalösen Umständen begleitet: Mindestens drei der fünf Richter waren Jäger.
 
Die Kläger ließen sich davon nicht einschüchtern und legten über ihren Rechtsanwalt Dominik Storr gegen die Urteile Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Dabei wurden sie von zahlreichen Spendern unterstützt. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun mitteilt, wurden die Berufungsverfahren "Becker" und "Dunkel" mit Beschluss vom 9.9.2009 mit Blick auf das beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängige Beschwerdeverfahren (Herrmann gegen BRD; Az. 3900/07) ausgesetzt.
 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führte in seinem Beschluss u.a. aus: "Gründe, die zu einer Entscheidung des Rechtstreites führen könnten, die nicht dem Ergebnis im Beschwerdeverfahren Az. 3900/07 entspricht, sind nicht ersichtlich."

 
Mit anderen Worten heißt das: Entscheidet der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zugunsten des unfreiwilligen Jagdgenossen, wie bereits in Frankreich und Luxemburg geschehen, dann darf den Jägern künftig auch auf den Grundstücken der Kläger der Zutritt untersagt werden.
 
Die Aussetzung des Verfahrens ist somit als großer Erfolg zu werten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist das erste Gericht in Deutschland, das den Anspruch von ethischen Jagdgegnern auf Befreiung vom Jagdzwang ernst nimmt und gewissenhaft prüft. Sollte das Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen werden, so gewännen wir auch in der Berufungsinstanz, so dass für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern verbindlich feststehen würde, dass die ausnahmslose Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt. Die Anwesenheit von Jägern auf dem eigenen Grundstück müsste dann nicht mehr aus gesetzlichen Gründen hingenommen werden.
 
Bezeichnend war, dass die Jägerlobby auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht Halt gemacht hat. Da wurden vom Deutschen Jagdschutzverband Schreiben persönlich an die Richter adressiert; die Rechtsverdreher von der Jägerlobby überhäuften das Gericht mit selbst verfasster Literatur. Sogar das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz meldete sich zu Wort. Allesamt keine Prozessbeteiligten, die versuchten, das Gericht durch die Hintertür zu beeinflussen. Die Richter hielten jedoch dem Druck der Lodenmäntel Stand und fällten mit der Aussetzung des Verfahrens eine Entscheidung, die uns gespannt nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blicken lässt.
 
Drücken wir ganz fest die Daumen, dass der Beschwerdeführer Herrmann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewinnt!
 
 

Roland Dunkel
Arbeitskreis für humanen Tierschutz
und gegen Tierversuche e.V