Jagende Richter fällen Urteil
über Zwangsbejagung!
Mehrfach berichteten wir in
AK/PAKT-aktuell über die
„Zwangsmitgliedschaft“ von
Grundeigentümern in
Jagdgenossenschaften. Der
Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte, der im Falle
einer luxemburgischen Klägerin
2007 zu entscheiden hatte,
hierzu: „Es ist Eigentümern
kleinerer Grundstücke nicht
zuzumuten, dass sie die Jagd auf
ihrem eigenen Grund und Boden
gegen ihren Willen dulden
müssen“.
Die
Würzburger Richter schien das
jedoch wenig zu interessieren:
In zwei Fällen fand am
13.11.2008 in Würzburg die
Verhandlung statt. Mit
Entscheidung vom 14.11.2008
wurden beide Klagen abgewiesen.
Die Urteilsbegründung lag uns
bei Redaktionsschluss noch nicht
vor.
Einer der Kläger war Roland Dunkel, 2.
Vorsitzender unseres Arbeitskreises. Dunkel:
„Was hier stattgefunden hat, ist einfach nur
peinlich. Peinlich sowohl für unseren
Rechtsstaat als auch für die Jäger selbst,
denn mindestens drei der fünf Richter sind
Jäger. Unter diesen drei Richtern befand
sich der Vorsitzende des Richtergremiums und
auch ein hinzugezogener ehrenamtlicher
Richter. Letzterer war uns Klägern zum
Zeitpunkt der Verhandlung und auch zum
Zeitpunkt des Befangenheitsantrages – dieser
wurde abgelehnt - als Jäger nicht bekannt.
Nach uns vorliegenden Medienberichten ist
dieser ehrenamtliche Richter jedoch ein
prominentes Mitglied des Bayer.
Landesjagdverbandes, der auch gerne mal in
geselliger Runde mit dem bayerischen
Jägerpräsidenten Jürgen Vocke ein Gläschen
Wein trinkt.“
Vocke vor dem Prozess (Münchner Merkur,
13.11.08): „Ich als Jurist weiß, dass man
vor Gericht in Gottes Hand ist.“ Vocke
nach dem Prozess: „Wir sind froh, dass
unser bewährtes Reviersystem eine so
deutliche Bestätigung erfahren hat.“
Dominik Storr, Rechtsanwalt der beiden
Kläger, hält das Verfahren für eine
Bankrotterklärung unseres Rechtsstaats:
»Damit hat sich eindrucksvoll gezeigt, dass
die Jäger nicht nur in den parlamentarischen
Ausschüssen (Legislative) sowie in den
Jagdbehörden (Exekutive) sitzen und somit
ihre eigenen Gesetze machen und sich bei
ihrem Tun selbst überwachen, sondern darüber
hinaus auch - zumindest beim
Verwaltungsgericht Würzburg - in den
Gerichten (Judikative) sitzen und selbst
entscheiden, ob das deutsche System der
gemeinschaftlichen Jagdreviere in der
bestehenden Form beibehalten werden kann«.
Befangenheitsantrag wurde erneut gestellt
Am 16.11.2008 wurde erneut ein
Befangenheitsantrag beim Gericht
eingereicht. Rechtsanwalt Storr: „Sollte
dieser Antrag ebenfalls abgelehnt werden,
könnte es durchaus sein, dass der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof die Entscheidungen
wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des
fairen Verfahrens und wegen des nicht
erfüllten Anspruchs der Kläger auf einen
gesetzlichen und unabhängigen Richter
aufheben wird.“
Das Kämpfen geht also weiter, so oder so.
„Und wenn es sein muss, bis vor den
Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte“, sagt Roland Dunkel. Und
weiter: „Alles
in allem lässt sich der ganzen Veranstaltung
auch sehr viel Positives abgewinnen. Das
Medienecho war riesig! Die
„Zwangsmitgliedschaft“ erschien in
zahlreichen Medien, und auch im Bayerischen
Fernsehen wurde darüber berichtet. Sogar auf
den Grundstücken der „Austrittswilligen“
fanden Dreharbeiten statt. Wichtig und
wohltuend dabei: Viele der Journalisten
hatten mehr als nur Verständnis für unsere
Sache.
Mehr Informationen zum Prozess und über das
Urteil erhalten Sie auf:

Video zur
Zwangsbejagung
(Bayer.
Rundfunk)
http://www.youtube.com/watch?v=lsKjWHpSo90
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