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Mainz/Aachen
- Wie das rheinland-pfälzische Umweltministerium mitteilte will
Ministerpräsident Beck Normenkontrollklage gegen die Käfighaltung von Legehennen
einreichen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt diese
Entscheidung.
Eigentlich sollte die
Haltung von Legehennen in tierquälerischer Batteriehaltung noch in diesem Jahr
ein Ende haben. Doch dieses Jahr kippte der Bundesrat die
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und setzte die Einführung der so genannten
»Kleingruppenhaltungen« sowie die Verlängerung der Zulassung der konventionellen
Käfighaltung bis Ende 2008 und von ausgestalteten Käfigen bis 2020 durch.
Aus Sicht des
Bundesverbandes Menschen für Tierrechte ist diese Entscheidung rechtswidrig.
Kurt Simons, erster Vorsitzender des Verbandes: »Bereits vor Jahren hat das
Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Haltung von Hühnern in
Legebatterien gegen das Tierschutzgesetz verstößt.« Der Verband hat Politikern
auf Bundes- und Landesebene Rechtsgutachten vorgelegt, die diese Ansicht
bestätigen.
Jetzt will Rheinland-Pfalz
Ministerpräsident Beck gegen die Bundesratsentscheidung rechtlich vorgehen. Die
rheinland-pfälzische Landesregierung beabsichtigt, ein Normenkontrollverfahren
beim Bundesverfassungsgericht gegen die Haltung von Legehennen in Käfigen
einzureichen. Die Entscheidung darüber wird das Kabinett in seiner Sitzung am
kommenden Dienstag treffen.
Dieser Schritt wird vom
Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt. Kurt Simons, erster
Vorsitzender des Verbandes: »Wir sind zuversichtlich, dass das
Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Bundesrats für rechtswidrig befinden
wird. Denn auf einer Grundfläche von 800 Quadratzentimetern kann keine Henne
artgerecht leben. Leider wird noch viel Zeit vergehen in der Millionen Hühner
unter grausamen Umständen in Legebatterien ihr Dasein fristen.«
Menschen für
Tierrechte/Nov.2006
Pressekontakt:
Dr. Christiane Baumgartl-Simons
www.tierrechte.de
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