Arbeitskreis humaner

 

                    Tierschutz e.V.   (gegr.1991)

 
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Protestschreiben an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof *)

 

Ludwigstr. 23, D-80539 München
 

 
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erlaubt Schächten - siehe Süddeutsche Zeitung
 

Die Hintermänner und wahrhaft Schuldigen dieses Schächt-Skandalurteils sitzen warm und bräsig in Berlin. Der Fisch stinkt vom Kopfe her.

 

Es sind Merkel & Co., unsere lieben Bundespolitiker der etablierten Parteien, die uns beispielsweise auch den Euro an die Backe genäht haben, unser Land mit gigantischer Verschuldung ruinieren, Deutschland am Hindukusch verteidigen lassen - und sich tapfer für nach hier eingeschleppte grausamste, vorsätzliche Tierquälereipraktiken stark machen, indem sie jegliche kleinste juristische Verbesserung für die Schächttiere im “zivilisierten” Deutschland mit vorgeschobenen so genannten “verfassungsrechtlichen Bedenken” abbügeln. 

Es ist ein Skandal, eine Groteske ohnegleichen: In der Türkei wird ab Dez. 2011 betäubungsloses Schächten verboten werden. In den Niederlanden ist ein entsprechendes Verbot bereits jetzt im Juli 2011 ergangen. Nur die Bundesrepublik dreht und windet sich wie ein Wurm, boykottiert und sabotiert förmlich seit 2007 (!) bis heute entsprechende Gesetzesinitiativen der Länderkammer. Die Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit unserer Bundes-Politiker ist leider in gleichem Maße entsetzlich , wie die Qualen der Schächttiere entsetzlich sind: Man behandelt hier das Thema Schächten wie einen kleinen unantastbaren Hausgötzen, den man nicht berühren darf. Widerwärtiger und erbärmlicher kann politisches Tun unserer “Volksvertreter”(!?) sich wirklich nicht mehr gebärden.

Solange hier nicht eine gesetzgeberische Änderung/Verbesserung vorgenommen wird, wie vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig explizit gefordert (“…die Verwirklichung des Staatszieles Tierschutz obliege … dem Gesetzgeber“), wird sich die unerträgliche Situation für die Schächttiere in Deutschland nicht ändern. Den “schwarzen Peter“ haben solange die Veterinäre vor Ort, Kreisbehörden und Länder, die sich teils sogar heldenhaft wehren, Ausnahmegenehmigungen nach § 4a Abs.2 Nr. 2 TSchG zum betäubungslosen Abmetzeln von Tieren auszustellen. Vergeblich - wenn Sie dann von Verwaltungsgerichten, wie hier vom Verwaltungsgerichtshof in München, gezwungen werden, doch diese lebensverachtenden Freibriefe zum vorsätzlichen betäubungslosen zu Tode quälen auszustellen. 

Die angerufenen Gerichte könnten auch anders entscheiden, doch die Richter gehen dort aber, wie so oft, den Weg des geringsten Widerstandes und segnen diese Tierquälerei willfährig ab. Rückgraterweichung und "Politcal-Correctness"-Siechtum hat sich mittlerweile leider überall zu den weitverbreitesten und schrecklichsten Krankheiten in Deutschland entwickelt. Man kann nur immer wieder gebetsmühlenartig die Fakten unseren “Entscheidungsträgern” zärtlich um die Ohren geben, in der Hoffnung, daß doch irgendwann mehr Vernunft, Anstand, “Ehrfurcht vor dem Leben” (Albert Schweitzer) auch in ihren Gehirnwindungen Einlass findet: 

Betäubungsloses anachronistisches Schächten leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff "Religion", noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren. Wer mit heutigem Wissensstand, nach der Verankerung des Staatszieles Tierschutz in der Verfassung (Artikel 20a GG) noch rechtsirrelevanten Glaubensvorstellungen einzelner islamistischer oder jüdischer Gruppierungen betreff Begehr nach betäubungslosen Schächtungen rückgratlos nach dem Munde redet, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, gezielte, rechtswidrige Volksverdummung zu betreiben.

 

Ulrich Dittmann, Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.

*) Ähnliches gilt für österr. Verhältnisse: auch hier verdrängt die politische "Elite" seit Jahren aus Feigheit und falsch verstandener "political correctness" dieses Thema. Vor den diversen "religiösen" Opferfesten werden - oft unter den Augen der Behörden und trotz (schwammigen) Verbots im Tierschutzgesetz - regelrechte Schächtorgien gefeiert, wie uns kürzlich sogar ein Amtstierarzt berichtete.

Dr. Franz-Josef Plank

 

Stellungnahmen unserer Mitglieder Prof. Dr. Schwägerl und Dr. Heybrock zum Skandalurteil:

 

An die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, mit dem Sie einem islamischen Religions-Extremisten die Erlaubnis zum Schächten ohne Betäubung geben, hat alle Menschen schockiert, die ein Gefühl für Würde haben und für die Barmherzigkeit, Mitleid und Mitgefühl keine Worte ohne Bedeutung sind.


Deshalb frage ich Sie:

1. Sagen Ihnen diese Begriffe überhaupt etwas??? Ihr Urteil hat mich fassungslos gemacht.
 

2. Dass die Tiere beim betäubungslosen Schächten einen qualvollen Todeskampf durchleiden, ist als Faktum tiermedizinisch erwiesen; siehe z.B. Presseinformation der Bundestierärztekammer. http://www.bundestieraerztekammer.de/datei.htm?filename=pm8_07inter.pdf&themen_id=19392735.
Religiöse Auffassungen sind demgegenüber objektiv nur auf der Meinungsebene angesiedelt. Weshalb räumen Sie einer bloßen Meinung (noch dazu einer derart destruktiven wie der von rücksichtslosen uneinsichtigen Tierquälern) einen höheren Rang ein als nachgewiesenen Fakten?
 

3. Dass angesichts dieser unbegreiflichen und empörenden Ereignisse die pauschale Abneigung gegen den Islam und die Ausländerfeindlichkeit wiederum zunehmen, ist unausweichlich. Weshalb haben Sie diese Folgen bei Ihrem Urteilsspruch nicht bedacht? Ist es Ihnen denn egal, dass wieder einmal die anständigen Ausländer, hier insbesondere auch die liberalen Moslems, die selber die ausreichende Betäubung der Tiere vor der Tötung befürworten, darunter zu leiden haben?
 

4. Anschließend werden Politiker wieder das Erstarken der "Rechten" beklagen. Wer in Zusammenhängen zu denken imstande ist, dem ist klar, dass Urteile wie das Ihre eine Steilvorlage für Ausländerfeinde und für die gesamte "rechte Szene" darstellen, weil sie dadurch auf wiederum zunehmende Offenheit stoßen. Weshalb ist Ihnen denn das nicht bewusst, und weshalb gehen Sie ohne Not derartige Risiken ein???



Mit freundlichen Grüßen? Nein, verstehen Sie bitte, dass ich dazu jetzt nicht in der Lage bin. Ich will ehrlich zu Ihnen sein. Deswegen:
Mit unbeschreiblicher Empörung,
Prof. Dr. rer. nat. Dietrich Schwägerl
Feldstr. 6a
85521 Ottobrunn
 

(p.s.: Die Floskel "Sehr geehrte" in der Anrede nehme ich konsequenterweise hiermit auch zurück.)
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Stellungnahme Dr. Heybrock / pdf