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Ludwigstr. 23, D-80539 München
Die
Hintermänner und wahrhaft
Schuldigen dieses
Schächt-Skandalurteils sitzen
warm und bräsig in Berlin. Der
Fisch stinkt vom Kopfe her.
Es sind
Merkel & Co., unsere lieben
Bundespolitiker der etablierten
Parteien, die uns beispielsweise
auch den Euro an die Backe
genäht haben, unser Land mit
gigantischer Verschuldung
ruinieren, Deutschland am
Hindukusch verteidigen lassen -
und sich tapfer für nach hier
eingeschleppte grausamste,
vorsätzliche
Tierquälereipraktiken stark
machen, indem sie jegliche
kleinste juristische
Verbesserung für die
Schächttiere im “zivilisierten”
Deutschland mit vorgeschobenen
so genannten
“verfassungsrechtlichen
Bedenken” abbügeln.
Es ist ein
Skandal, eine Groteske
ohnegleichen: In der Türkei wird
ab Dez. 2011 betäubungsloses
Schächten verboten werden. In
den Niederlanden ist ein
entsprechendes
Verbot bereits jetzt im Juli
2011 ergangen. Nur die
Bundesrepublik dreht und windet
sich wie ein Wurm, boykottiert
und sabotiert förmlich seit 2007
(!) bis heute entsprechende
Gesetzesinitiativen der
Länderkammer. Die
Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit
unserer Bundes-Politiker ist
leider in gleichem Maße
entsetzlich , wie die Qualen der
Schächttiere entsetzlich sind:
Man behandelt hier das Thema
Schächten wie einen kleinen
unantastbaren Hausgötzen, den
man nicht berühren darf.
Widerwärtiger und erbärmlicher
kann politisches Tun unserer
“Volksvertreter”(!?) sich
wirklich nicht mehr gebärden.
Solange hier
nicht eine gesetzgeberische
Änderung/Verbesserung
vorgenommen wird, wie vom
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
explizit gefordert (“…die
Verwirklichung des Staatszieles
Tierschutz obliege … dem
Gesetzgeber“), wird sich die
unerträgliche Situation für die
Schächttiere in Deutschland
nicht ändern. Den “schwarzen
Peter“ haben solange die
Veterinäre vor Ort,
Kreisbehörden und Länder, die
sich teils sogar heldenhaft
wehren, Ausnahmegenehmigungen
nach § 4a Abs.2 Nr. 2 TSchG zum
betäubungslosen Abmetzeln von
Tieren auszustellen. Vergeblich
- wenn Sie dann von
Verwaltungsgerichten, wie hier
vom Verwaltungsgerichtshof in
München, gezwungen werden, doch
diese lebensverachtenden
Freibriefe zum vorsätzlichen
betäubungslosen zu Tode quälen
auszustellen.
Die
angerufenen Gerichte könnten
auch anders entscheiden, doch
die Richter gehen dort aber, wie
so oft, den Weg des geringsten
Widerstandes und segnen diese
Tierquälerei willfährig ab.
Rückgraterweichung und "Politcal-Correctness"-Siechtum
hat sich mittlerweile leider
überall zu den weitverbreitesten
und schrecklichsten Krankheiten
in Deutschland entwickelt. Man
kann nur immer wieder
gebetsmühlenartig die Fakten
unseren “Entscheidungsträgern”
zärtlich um die Ohren geben, in
der Hoffnung, daß doch
irgendwann mehr Vernunft,
Anstand, “Ehrfurcht vor dem
Leben” (Albert Schweitzer) auch
in ihren Gehirnwindungen Einlass
findet:
Betäubungsloses
anachronistisches Schächten
leistet öffentlicher Verrohung
Vorschub, fördert die
Etablierung einer abgeschotteten
Parallelgesellschaft,
desavouiert hier um Integration
bemühte Gläubige und Bürger, ist
religionswissenschaftlich
nicht begründbar, und weder
mit dem Begriff "Religion", noch
mit der hier geltenden
Verfassungsethik zu subsumieren.
Wer mit heutigem Wissensstand,
nach der Verankerung des
Staatszieles Tierschutz in der
Verfassung (Artikel 20a GG) noch
rechtsirrelevanten
Glaubensvorstellungen einzelner
islamistischer oder jüdischer
Gruppierungen betreff Begehr
nach betäubungslosen
Schächtungen rückgratlos nach
dem Munde redet, muß sich den
Vorwurf gefallen lassen,
gezielte, rechtswidrige
Volksverdummung zu betreiben.
Ulrich
Dittmann, Arbeitskreis humaner
Tierschutz e.V.
*)
Ähnliches gilt für österr.
Verhältnisse: auch hier
verdrängt die politische "Elite"
seit Jahren aus Feigheit und
falsch verstandener "political
correctness" dieses Thema. Vor
den diversen "religiösen"
Opferfesten werden - oft unter
den Augen der Behörden und trotz
(schwammigen) Verbots im
Tierschutzgesetz - regelrechte
Schächtorgien gefeiert, wie uns
kürzlich sogar ein Amtstierarzt
berichtete.
Dr.
Franz-Josef Plank |
| Stellungnahmen unserer Mitglieder Prof. Dr.
Schwägerl und Dr. Heybrock zum Skandalurteil:
An die Richter des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, mit
dem Sie einem islamischen Religions-Extremisten die
Erlaubnis zum Schächten ohne Betäubung geben, hat alle
Menschen schockiert, die ein Gefühl für Würde haben und
für die Barmherzigkeit, Mitleid und Mitgefühl keine
Worte ohne Bedeutung sind.
Deshalb frage ich Sie:
1. Sagen Ihnen diese Begriffe überhaupt etwas??? Ihr
Urteil hat mich fassungslos gemacht.
2. Dass die Tiere beim
betäubungslosen Schächten einen qualvollen Todeskampf
durchleiden, ist als Faktum tiermedizinisch erwiesen;
siehe z.B. Presseinformation der Bundestierärztekammer.
http://www.bundestieraerztekammer.de/datei.htm?filename=pm8_07inter.pdf&themen_id=19392735.
Religiöse Auffassungen sind demgegenüber objektiv nur
auf der Meinungsebene angesiedelt. Weshalb räumen Sie
einer bloßen Meinung (noch dazu einer derart
destruktiven wie der von rücksichtslosen uneinsichtigen
Tierquälern) einen höheren Rang ein als nachgewiesenen
Fakten?
3. Dass angesichts dieser
unbegreiflichen und empörenden Ereignisse die pauschale
Abneigung gegen den Islam und die Ausländerfeindlichkeit
wiederum zunehmen, ist unausweichlich. Weshalb haben Sie
diese Folgen bei Ihrem Urteilsspruch nicht bedacht? Ist
es Ihnen denn egal, dass wieder einmal die anständigen
Ausländer, hier insbesondere auch die liberalen Moslems,
die selber die ausreichende Betäubung der Tiere vor der
Tötung befürworten, darunter zu leiden haben?
4. Anschließend werden Politiker
wieder das Erstarken der "Rechten" beklagen. Wer in
Zusammenhängen zu denken imstande ist, dem ist klar,
dass Urteile wie das Ihre eine Steilvorlage für
Ausländerfeinde und für die gesamte "rechte Szene"
darstellen, weil sie dadurch auf wiederum zunehmende
Offenheit stoßen. Weshalb ist Ihnen denn das nicht
bewusst, und weshalb gehen Sie ohne Not derartige
Risiken ein???
Mit freundlichen Grüßen? Nein, verstehen Sie bitte, dass
ich dazu jetzt nicht in der Lage bin. Ich will ehrlich
zu Ihnen sein. Deswegen:
Mit unbeschreiblicher Empörung,
Prof. Dr. rer. nat. Dietrich Schwägerl
Feldstr. 6a
85521 Ottobrunn
(p.s.: Die Floskel "Sehr geehrte" in
der Anrede nehme ich konsequenterweise hiermit auch
zurück.)
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Stellungnahme Dr. Heybrock / pdf
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