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Die geschächtete Verfassung -

            Bankrotterklärung der Justiz

Karlsruhe erlaubt Rüstem Altinküpe, Aßlar, betäubungsloses Schächten.

(Link zur Pressemitteilung vom 02.10. 09 des Bundesverfassungsgerichts "Schächten von Tieren")


Dieses nun vorliegende Urteil erreichte - sicherlich nicht ohne politische Drahtzieher im Hintergrund - Schächt-Metzger Rüstem Altinküpe, Ex-Autoschlosser und Milli-Görüs-Ehrenmitglied, der einst beim Weg durch die Instanzen gar bei einer jüdischen (!) Gemeinde anfragte, ".ob er pro forma dort Mitglied werden könne, weil Juden in Deutschland das Schächten doch erlaubt sei" (FR, 15.06.2002).

Diese Information vorab, zur besseren Einschätzung der Integrität und praktizierten "Glaubensüberzeugung" des angeblich so strenggläubigen Sunniten und Beschwerdeführers - und zur "Recherchengewissenhaftigkeit" unserer höchsten deutschen Gerichtsbarkeit.-

Die bereits zweite BVerfG-Entscheidung in dieser Sache ist als weiterer Rückfall in die Barbarei, als Kniefall und Kapitulation der Karlsruher Richter vor extremistisch-fundamentalistischen Glaubensgruppierungen anzusehen, die ihre nach hier importierten Glaubenswunschvorstellungen einer archaischen Tötungsart, auch in der westlichen Zivilisation etabliert und legalisiert ansehen wollen. Prof. Helmut Bachmaier im Südkurier vom 19.02.2002: "Da das Schächten nicht zu den substantiellen Glaubensinhalten zu rechnen ist, sondern nur Anhänger eines blinden Buchstabenglaubens es dazu gehörig auffassen, kann dafür auch nicht die Religions- oder Glaubensfreiheit reklamiert werden.(.) Der Hinweis auf die blutigen Tötungsmaschinen der Schlachthäuser vermag das betäubungslose Schächten nicht zu legitimieren und durch religiöse Vernunft zu rehabilitieren."

Und Georg Paul Hefty stellte bereits am 16.01.2002 in der FAZ frustriert fest: "Das Bundesverfassungsgericht ist offenbar nicht geeignet, in Deutschland jene Merkmale zu erhalten und jenen zivilisatorischen Fortschrittt zu sichern, die das Land, die Bevölkerung und den Staat bisher gekennzeichnet haben."

Liberale, um Integration bemühte muslimische Bürger und Gläubige werden durch dieses Karlsruher Schächt-Schandurteil desavouiert - eine Deintegration vorangetrieben. Humanität und eine hier geltende Verfassungsethik, die bewusst zugefügte Tierquälerei explizit ausschließt, (was betäubungsloses Schächt-Zu-Tode-schinden zweifelsfrei bedeutet, sonst wäre diese Tötungsart auch nicht ausdrücklich laut regulärem Tierschutzgesetz verboten) liegt zertreten am Boden.

Nach diesem zweiten Karlsruher Skandal Fehlurteil ( s. auch BVerfG-Entscheidung vom 15.01.2002 , Az.1BvR 1783/99) gilt fast zu befürchten, dass im Zuge von "Harmonisierungsbestrebungen", versteckt unter dem Mäntelchen des "Schutzes von Mindergewohnheiten", (s.a. "Diskriminierungsgesetze") Mädchenbeschneidungen, oder andere Perversitäten, eingefordert werden könnten. Vor nicht allzu langer Zeit billigte bereits eine Richterin in Deutschland die Züchtigung der Ehefrau durch den Ehemann, da dies laut islamischer Bewertung durchaus Usus sei.

Scharia-Rechtssprechung auch in Deutschland?

Schächten leistet gesellschaftlicher Verrohung Vorschub. Kultur, Zivilisation, sittliche, ethische Werte werden so höchstrichterlich legitimiert untergraben: Muslimische Metzger können zudem nach diesem Urteil aus Karlsruhe einen profitablen Wettbewerbsvorteil für sich verbuchen, so dem nicht endlich von politischer Seite entgegengewirkt wird - da
muslimische Metzger Investitions-, Wartungs- und Folgekosten für tierschutzgemäße Betäubungsvorrichtungen sparen, die deutsche Mitbewerber aufwenden müssen.

Marie von Ebner-Eschenbach bringt die schwelende Problematik auf den Punkt: "Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht". Die Frage drängt sich förmlich auf, ob Muslime ( und Juden) sich schon benachteiligt sehen dürfen, wenn sie nicht bevorzugt behandelt werden?


Wie gehen übrigens Länder, deren Angehörige hier wie selbstverständlich grenzenlose Toleranz auf anachronistische Riten einfordern, selbst mit fremden Religionsbräuchen um? In manchen islamischen Ländern begibt man sich schon beim Blättern in einer Bibel auf einer Parkbank in Lebensgefahr und in Israel wurde zur Weihnachtszeit gar das Aufstellen eines Christbaumes in der Hotelhalle untersagt - Begründung: Götzendienst.-

In Afghanistan und (anderen islamischen Ländern) schützen deutsche Soldaten unter Einsatz ihres Lebens (nach vorliegenden Meldungen sind es bereits über 30 tote deutsche Soldaten) die Einheimischen dort vor religiösen Fanatikern.

Wer aber schützt die Einheimischen und ihre Tiere in Deutschland, vor Schächtterror, vor politischem und religiösem Fanatismus, vor multidimensionaler Gewalt?

Gesellschaft, Staat, Justiz und Politik haben versagt, ergehen sich in polemischen Diskussionen und schizophrenem Denken. Insbesondere nach den Skandal-Urteilen höchstrichterlicher Gremien, namentlich ist explizit das Bundesverfassungsgericht zu benennen, ist nun die Politik gefordert.

Erinnert wird an den im Sommer 2007 mit gewaltiger Mehrheit von der Länderkammer eingebrachten Bundesratsbeschluss der durch eine moderate Gesetzesänderung die Qualen der Schächttiere etwas mildern, wie auch überforderte Veterinärämter entlasten sollte. Doch das wurde von unseren Berliner Bundespolitikern mit vorgeschobenen nebulösen Ausflüchten schlicht boykottiert. Der damit befaßte Ausschuss für "Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" praktizierte schlichte Arbeitsverweigerung, vertagte Monat für Monat, Jahr für Jahr seine Entscheidungsfindung in dieser Sache auf den St. Nimmerleinstag. Das Ergebnis des Nichtstuns haben wir u.a. auch mit dieser Bundesverfassungsgerichts- entscheidung hier nun vorliegen.


Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang jedoch auch: Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2009 in dieser Sache verschweigt offenbar sehr zielgerichtet wesentliche Tierschutz-Auflagen die der Schächter aus Aßlar nach wie vor aus vorausgegangenen Urteilen zu erfüllen hat.- Wir werden über weitere Einzelheiten berichten.

Nach diesem Skandalurteil sind zwingend Proteste von allen Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen - und tierschutzengagierten Einzelpersonen angesagt.

Insbesondere die Politik ist nun gefragt - es wird hier keine Ruhe eintreten.

Ulrich Dittmann, Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche
e.V./ 03.10.2009
Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
E-Mail: ulrich.dittmann-arbeitskreis-tierschutz@web.de
Internet: www.arbeitskreis-tierschutz.de


Siehe: Pressemitteilung vom 02.10.2009 des Bundesverfassungsgerichts :
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung
von effektivem Rechtsschutz im Eilverfahren erfolgreich.

Anschrift: Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0 Fax: 0721/9101-382
E-Mail : bverfg@bundesverfassungsgericht.de
 

 

PRESSEMITTEILUNG

Karlsruher Schächturteil: Bundesverfassungsgericht verschweigt Verpflichtungen die dem Schächter aus Aßlar vorinstanzlich auferlegt wurden.

Aus welchen Gründen auch immer, negiert das Bundesverfassungsgericht in ihrer herausgegebenen Pressemitteilung vom 2. Oktober 2009 Auflagen die dem Schächter R. Altinküpe mit Beschluss des VG Gießen vom 25.02.2009 (Az:10 L 80/09) auferlegt wurden - und die nach wie vor Bestand haben.

Die einzige wesentliche Beanstandung des Bundesverfassungsgerichts ist die  Auferlegung einer Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass während des Schächtvorganges ständig ein Amtsveterinär anwesend sein soll. Diese Vorgabe ist nach Ansicht des BVerfG nicht zumutbar - das eliminieren dieser Auflage  ist naturgemäß eine entscheidende Erleichterung für Altinküpe bei seinen Schächt-Schlachtungen.-

Nicht beanstandet werden konnten aber vom Bundesverfassungsgericht u.a. folgende Verpflichtungen, denen Altinküpe nach wie vor unterworfen ist:

- Die Auferlegung der Verpflichtung, dass der Antragsteller die von ihm ab dem 23. Dezember 2008 vorgelegten Erklärungen listenmäßig zu erfassen und während des Schächtens vorzuhalten hat;

- Die Auferlegung der Verpflichtung, dass der Antragsteller anhand dieser Listen selbst sicher zu stellen hat, dass geschächtetes Fleisch nur an Gläubige abgegeben wird, deren Bedürfnis durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung glaubhaft gemacht wurde bzw. wird;

- Die Auferlegung der Verpflichtung, dass das geschächtete Fleisch nur an Endverbraucher abgegeben werden darf und dass ein Verkauf an Moscheevereine oder Lebensmittelläden nicht gestattet ist.

Ein Hauptanliegen von Rüstem Altinküpe, geschäftstüchtig auch an andere als so genannte „strenggläubige“ muslimische Endverbraucher verkaufen zu können ist damit gescheitert. Er hat stets klagend vorgetragen, dass er ohne diese Möglichkeit, auch an andere als Personen aus diesem Personenkreis zu verkaufen, nicht mehr kostendeckend arbeiten könne.-

Von daher sind diese oben angeführten, nach wie vor gültigen Auflagen des VG Gießen von hoher Bedeutung. Unverständlich, dass sie bei der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts keine Erwähnung fanden.

Ulrich Dittmann / 05.10.2009

Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
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