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Die geschächtete Verfassung -
Bankrotterklärung der Justiz
Karlsruhe erlaubt Rüstem Altinküpe, Aßlar,
betäubungsloses Schächten.
(Link zur Pressemitteilung vom 02.10. 09 des
Bundesverfassungsgerichts "Schächten von Tieren")
Dieses nun vorliegende Urteil erreichte - sicherlich
nicht ohne politische Drahtzieher im Hintergrund -
Schächt-Metzger Rüstem Altinküpe, Ex-Autoschlosser und
Milli-Görüs-Ehrenmitglied, der einst beim Weg durch die
Instanzen gar bei einer jüdischen (!) Gemeinde anfragte,
".ob er pro forma dort Mitglied werden könne, weil Juden
in Deutschland das Schächten doch erlaubt sei" (FR,
15.06.2002).
Diese Information vorab, zur besseren Einschätzung der
Integrität und praktizierten "Glaubensüberzeugung" des
angeblich so strenggläubigen Sunniten und
Beschwerdeführers - und zur
"Recherchengewissenhaftigkeit" unserer höchsten
deutschen Gerichtsbarkeit.-
Die bereits zweite BVerfG-Entscheidung in dieser Sache
ist als weiterer Rückfall in die Barbarei, als Kniefall
und Kapitulation der Karlsruher Richter vor
extremistisch-fundamentalistischen Glaubensgruppierungen
anzusehen, die ihre nach hier importierten
Glaubenswunschvorstellungen einer archaischen
Tötungsart, auch in der westlichen Zivilisation
etabliert und legalisiert ansehen wollen. Prof. Helmut
Bachmaier im Südkurier vom 19.02.2002: "Da das Schächten
nicht zu den substantiellen Glaubensinhalten zu rechnen
ist, sondern nur Anhänger eines blinden
Buchstabenglaubens es dazu gehörig auffassen, kann dafür
auch nicht die Religions- oder Glaubensfreiheit
reklamiert werden.(.) Der Hinweis auf die blutigen
Tötungsmaschinen der Schlachthäuser vermag das
betäubungslose Schächten nicht zu legitimieren und durch
religiöse Vernunft zu rehabilitieren."
Und Georg Paul Hefty stellte bereits am 16.01.2002 in
der FAZ frustriert fest: "Das Bundesverfassungsgericht
ist offenbar nicht geeignet, in Deutschland jene
Merkmale zu erhalten und jenen zivilisatorischen
Fortschrittt zu sichern, die das Land, die Bevölkerung
und den Staat bisher gekennzeichnet haben."
Liberale, um Integration bemühte muslimische Bürger und
Gläubige werden durch dieses Karlsruher
Schächt-Schandurteil desavouiert - eine Deintegration
vorangetrieben. Humanität und eine hier geltende
Verfassungsethik, die bewusst zugefügte Tierquälerei
explizit ausschließt, (was betäubungsloses
Schächt-Zu-Tode-schinden zweifelsfrei bedeutet, sonst
wäre diese Tötungsart auch nicht ausdrücklich laut
regulärem Tierschutzgesetz verboten) liegt zertreten am
Boden.
Nach diesem zweiten Karlsruher Skandal Fehlurteil ( s.
auch BVerfG-Entscheidung vom 15.01.2002 , Az.1BvR
1783/99) gilt fast zu befürchten, dass im Zuge von
"Harmonisierungsbestrebungen", versteckt unter dem
Mäntelchen des "Schutzes von Mindergewohnheiten", (s.a.
"Diskriminierungsgesetze") Mädchenbeschneidungen, oder
andere Perversitäten, eingefordert werden könnten. Vor
nicht allzu langer Zeit billigte bereits eine Richterin
in Deutschland die Züchtigung der Ehefrau durch den
Ehemann, da dies laut islamischer Bewertung durchaus
Usus sei.
Scharia-Rechtssprechung auch in
Deutschland?
Schächten leistet gesellschaftlicher Verrohung Vorschub.
Kultur, Zivilisation, sittliche, ethische Werte werden
so höchstrichterlich legitimiert untergraben:
Muslimische Metzger können zudem nach diesem Urteil aus
Karlsruhe einen profitablen Wettbewerbsvorteil für sich
verbuchen, so dem nicht endlich von politischer Seite
entgegengewirkt wird - da
muslimische Metzger Investitions-, Wartungs- und
Folgekosten für tierschutzgemäße Betäubungsvorrichtungen
sparen, die deutsche Mitbewerber aufwenden müssen.
Marie von Ebner-Eschenbach bringt die schwelende
Problematik auf den Punkt: "Der größte Feind des Rechts
ist das Vorrecht". Die Frage drängt sich förmlich auf,
ob Muslime ( und Juden) sich schon benachteiligt sehen
dürfen, wenn sie nicht bevorzugt behandelt werden?
Wie gehen übrigens Länder, deren Angehörige hier wie
selbstverständlich grenzenlose Toleranz auf
anachronistische Riten einfordern, selbst mit fremden
Religionsbräuchen um? In manchen islamischen Ländern
begibt man sich schon beim Blättern in einer Bibel auf
einer Parkbank in Lebensgefahr und in Israel wurde zur
Weihnachtszeit gar das Aufstellen eines Christbaumes in
der Hotelhalle untersagt - Begründung: Götzendienst.-
In Afghanistan und (anderen islamischen Ländern)
schützen deutsche Soldaten unter Einsatz ihres Lebens
(nach vorliegenden Meldungen sind es bereits über 30
tote deutsche Soldaten) die Einheimischen dort vor
religiösen Fanatikern.
Wer aber schützt die Einheimischen und ihre Tiere in
Deutschland, vor Schächtterror, vor politischem und
religiösem Fanatismus, vor multidimensionaler Gewalt?
Gesellschaft, Staat, Justiz und Politik haben versagt,
ergehen sich in polemischen Diskussionen und
schizophrenem Denken. Insbesondere nach den
Skandal-Urteilen höchstrichterlicher Gremien, namentlich
ist explizit das Bundesverfassungsgericht zu benennen,
ist nun die Politik gefordert.
Erinnert wird an den im Sommer 2007 mit gewaltiger
Mehrheit von der Länderkammer eingebrachten
Bundesratsbeschluss der durch eine moderate
Gesetzesänderung die Qualen der Schächttiere etwas
mildern, wie auch überforderte Veterinärämter entlasten
sollte. Doch das wurde von unseren Berliner
Bundespolitikern mit vorgeschobenen nebulösen
Ausflüchten schlicht boykottiert. Der damit befaßte
Ausschuss für "Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz" praktizierte schlichte
Arbeitsverweigerung, vertagte Monat für Monat, Jahr für
Jahr seine Entscheidungsfindung in dieser Sache auf den
St. Nimmerleinstag. Das Ergebnis des Nichtstuns haben
wir u.a. auch mit dieser Bundesverfassungsgerichts-
entscheidung hier nun vorliegen.
Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang jedoch auch: Die
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.
Oktober 2009 in dieser Sache verschweigt offenbar sehr
zielgerichtet wesentliche Tierschutz-Auflagen die der
Schächter aus Aßlar nach wie vor aus vorausgegangenen
Urteilen zu erfüllen hat.- Wir werden über weitere
Einzelheiten berichten.
Nach diesem Skandalurteil sind zwingend Proteste von
allen Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen - und
tierschutzengagierten Einzelpersonen angesagt.
Insbesondere die Politik ist nun gefragt - es wird hier
keine Ruhe eintreten.
Ulrich Dittmann, Arbeitskreis für humanen Tierschutz
und gegen Tierversuche
e.V./ 03.10.2009
Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen
Tierversuche e.V.
E-Mail: ulrich.dittmann-arbeitskreis-tierschutz@web.de
Internet: www.arbeitskreis-tierschutz.de
Siehe: Pressemitteilung vom 02.10.2009 des
Bundesverfassungsgerichts :
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren
" wegen Versagung
von effektivem Rechtsschutz im Eilverfahren erfolgreich.
Anschrift: Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0 Fax: 0721/9101-382
E-Mail :
bverfg@bundesverfassungsgericht.de
PRESSEMITTEILUNG
Karlsruher Schächturteil:
Bundesverfassungsgericht verschweigt Verpflichtungen die
dem Schächter aus Aßlar vorinstanzlich auferlegt wurden.
Aus welchen Gründen auch immer,
negiert das Bundesverfassungsgericht in ihrer
herausgegebenen Pressemitteilung vom 2. Oktober 2009
Auflagen die dem Schächter R. Altinküpe mit Beschluss
des VG Gießen vom 25.02.2009 (Az:10 L 80/09) auferlegt
wurden - und die nach wie vor Bestand haben.
Die einzige wesentliche Beanstandung
des Bundesverfassungsgerichts ist die Auferlegung einer
Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass während des
Schächtvorganges ständig ein Amtsveterinär anwesend sein
soll. Diese Vorgabe ist nach Ansicht des BVerfG nicht
zumutbar - das eliminieren dieser Auflage ist
naturgemäß eine entscheidende Erleichterung für
Altinküpe bei seinen Schächt-Schlachtungen.-
Nicht beanstandet werden konnten aber
vom Bundesverfassungsgericht u.a. folgende
Verpflichtungen, denen Altinküpe nach wie vor
unterworfen ist:
- Die Auferlegung der Verpflichtung,
dass der Antragsteller die von ihm ab dem 23. Dezember
2008 vorgelegten Erklärungen listenmäßig zu erfassen und
während des Schächtens vorzuhalten hat;
- Die Auferlegung der Verpflichtung,
dass der Antragsteller anhand dieser Listen selbst
sicher zu stellen hat, dass geschächtetes Fleisch nur an
Gläubige abgegeben wird, deren Bedürfnis durch Abgabe
einer entsprechenden Erklärung glaubhaft gemacht wurde
bzw. wird;
- Die Auferlegung der Verpflichtung,
dass das geschächtete Fleisch nur an Endverbraucher
abgegeben werden darf und dass ein Verkauf an
Moscheevereine oder Lebensmittelläden nicht gestattet
ist.
Ein Hauptanliegen von Rüstem
Altinküpe, geschäftstüchtig auch an andere als so
genannte „strenggläubige“ muslimische Endverbraucher
verkaufen zu können ist damit gescheitert. Er hat
stets klagend vorgetragen, dass er ohne diese
Möglichkeit, auch an andere als Personen aus diesem
Personenkreis zu verkaufen, nicht mehr kostendeckend
arbeiten könne.-
Von daher sind diese oben
angeführten, nach wie vor gültigen Auflagen des VG
Gießen von hoher Bedeutung. Unverständlich, dass sie bei
der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts keine
Erwähnung fanden.
Ulrich Dittmann / 05.10.2009
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