Arbeitskreis humaner

 

                    Tierschutz e.V.   (gegr.1991)

 
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Qualvolles Schächten von Tieren - und skandalöses Verhalten der zuständigen Staatsanwaltschaft

Am 15. Mai 2010 fanden im hessischen Aßlar betäubungslose Schächtungen von 30 Schafen statt. Tatzeitbeginn: 07.00 Uhr. Bereits das erste Lamm, gefesselt mit zwei Ketten, benötigte 13 Minuten, um bewusstlos zu werden. In diesen 13 Minuten strampelte das Tier ständig mit den Beinen, die Augen waren angstvoll erweitert, so ein Augenzeuge. Alle anderen Tiere, die nachfolgten, sahen bei der Ermordung quasi zu und rochen das Blut. Die Tat ereignete sich trotz Anwesenheit des Amtsveterinärs und eines Zeugen: Wolfgang Penzler, der sich als Journalist ausgab,  war im Auftrag der Organisation Peta als „verdeckter Ermittler“ im Betrieb von Rüstem Altinküpe.

Deutschlands größte Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. (Menschen für den ethischen Umgang mit Tieren)  erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Limburg wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Als Beweis legt PETA der Anzeige Fotos der Schächtungen bei, die die Tierquälereien unmissverständlich dokumentierten.

„Es geht nicht darum, ob diese Gräueltaten des betäubungslosen Schächtens an sich zulässig sind oder nicht. Auch beim Schächten sind die grundlegenden Bedingungen der Tierschutzschlacht-Verordnung anzuwenden, und zwar den Tieren alle vermeidbaren Schmerzen und Leiden zu ersparen‘. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall!“, so Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA. Ein Schaf, welches 13 Minuten benötigt, um endlich bewusstlos zu werden und zu sterben, wird tierquälerisch getötet - denn die „normale“ Zeit vom Schächt-Schnitt bis zur Bewusstlosigkeit soll bei ca. 5-15 Sekunden liegen.  

Der unbedarfte Bürger, in dessen Namen Recht und Urteile gesprochen werden, nimmt an, dass die Staatsanwaltschaft einer derart in Wort und Bild belegten Tierschinderei nun auch vehement nachgeht. Doch falsch gedacht . Entgegen vorgelegter Fakten und entgegen bestehender Rechtsnormen wurde  das Strafermittlungsverfahren gegen den Schächter eingestellt, eine Akteneinsicht verweigert und somit auch ein sachbezogener weiterer Vortrag verhindert. 

Mit einem sechsseitigen Schreiben vom 28.07.2011 ist von PETA Beschwerde gegen den skandalösen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Limburg bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eingereicht worden.  Diese Vorgänge führten zu heftigen Diskussionen in Hessen, nachdem die oberhessische Presse diesen Skandal exklusiv öffentlich machte. PETA wird diesen Skandal weiter in den Medien publizieren. Es wird hier keine Ruhe eintreten. 

Auch bei der „normalen“ Schlachtung von so genannten „Nutztieren“ werden nach Schätzung PETAs zahlreiche Tiere nicht ordnungsgemäß betäubt. Vier bis sieben Prozent aller Rinder sind laut PETA bei der Schlachtung nicht betäubt. Bei den Schweinen geraten jährlich etwa eine halbe Millionen Tiere lebend ins Brühbad. Das bedeutet Schmerzen und Grauen jenseits menschlicher Vorstellung. PETA fordert daher grundsätzlich, in allen Schlachthöfen Webcams einzurichten, so dass es dem Verbraucher möglich ist, die angeblich art- und tierschutzgerechten Bedingungen vor Ort einzusehen.     

Dr. Edmund Haferbeck