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Qualvolles Schächten von Tieren - und
skandalöses Verhalten der zuständigen
Staatsanwaltschaft
Am
15. Mai 2010 fanden im hessischen Aßlar betäubungslose
Schächtungen von 30 Schafen statt. Tatzeitbeginn: 07.00
Uhr. Bereits das erste Lamm, gefesselt mit zwei Ketten,
benötigte 13 Minuten, um bewusstlos zu werden. In diesen
13 Minuten strampelte das Tier ständig mit den Beinen,
die Augen waren angstvoll erweitert, so ein Augenzeuge.
Alle anderen Tiere, die nachfolgten, sahen bei der
Ermordung quasi zu und rochen das Blut. Die Tat
ereignete sich trotz Anwesenheit des Amtsveterinärs und
eines Zeugen: Wolfgang Penzler, der sich als Journalist
ausgab, war im Auftrag der Organisation Peta als
„verdeckter Ermittler“ im Betrieb von Rüstem Altinküpe.
Deutschlands größte Tierrechtsorganisation PETA
Deutschland e. V. (Menschen für den ethischen Umgang mit
Tieren) erstattete daraufhin Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft Limburg wegen Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz. Als Beweis legt PETA der Anzeige Fotos
der Schächtungen bei, die die Tierquälereien
unmissverständlich dokumentierten.
„Es
geht nicht darum, ob diese Gräueltaten des
betäubungslosen Schächtens an sich zulässig sind oder
nicht. Auch beim Schächten sind die grundlegenden
Bedingungen der Tierschutzschlacht-Verordnung
anzuwenden, und zwar den Tieren alle vermeidbaren
Schmerzen und Leiden zu ersparen‘. Das ist hier
offensichtlich nicht der Fall!“, so Dr. Edmund
Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA. Ein
Schaf, welches 13 Minuten benötigt, um endlich
bewusstlos zu werden und zu sterben, wird tierquälerisch
getötet - denn die „normale“ Zeit vom Schächt-Schnitt
bis zur Bewusstlosigkeit soll bei ca. 5-15 Sekunden
liegen.
Der
unbedarfte Bürger, in dessen Namen Recht und Urteile
gesprochen werden, nimmt an, dass die Staatsanwaltschaft
einer derart in Wort und Bild belegten Tierschinderei
nun auch vehement nachgeht. Doch falsch gedacht .
Entgegen vorgelegter Fakten und entgegen bestehender
Rechtsnormen wurde das Strafermittlungsverfahren gegen
den Schächter eingestellt, eine Akteneinsicht verweigert
und somit auch ein sachbezogener weiterer Vortrag
verhindert.
Mit
einem sechsseitigen Schreiben vom 28.07.2011 ist von
PETA Beschwerde gegen den skandalösen
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Limburg bei
der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eingereicht
worden. Diese Vorgänge führten zu heftigen Diskussionen
in Hessen, nachdem die oberhessische Presse diesen
Skandal exklusiv öffentlich machte. PETA wird diesen
Skandal weiter in den Medien publizieren. Es wird hier
keine Ruhe eintreten.
Auch bei der „normalen“ Schlachtung von so genannten
„Nutztieren“ werden nach Schätzung PETAs zahlreiche
Tiere nicht ordnungsgemäß betäubt. Vier bis sieben
Prozent aller Rinder sind laut PETA bei der Schlachtung
nicht betäubt. Bei den Schweinen geraten jährlich etwa
eine halbe Millionen Tiere lebend ins Brühbad. Das
bedeutet Schmerzen und Grauen jenseits menschlicher
Vorstellung. PETA fordert daher grundsätzlich, in allen
Schlachthöfen Webcams einzurichten, so dass es dem
Verbraucher möglich ist, die angeblich art- und
tierschutzgerechten Bedingungen vor Ort einzusehen.
Dr.
Edmund Haferbeck |