Arbeitskreis humaner

 

                    Tierschutz e.V.   (gegr.1991)

 
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Ablehnende Haltung der Bundesregierung zur Bundesratsintiative zum Thema Schächten ist nicht nachvollziehbar!

Anlässlich der ablehnenden Stellungnahme der Bundesregierung zur Gesetzesinitiative des Bundesrates zur Änderung des Tierschutzgesetzes erklärt der Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagfraktion, Dr. Peter Jahr, MdB:

 Die Gesetzesinitiative des Bundesrates sieht für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten den Nachweis für zwingende Vorschriften der Religionsgemeinschaften vor. Zusätzlich soll der Antragsteller nachweisen, dass das Schächten nicht erheblich mehr Schmerzen oder Leiden verursacht, als die Schlachtung mit vorheriger Betäubung. 

Seit der Grundgesetzänderung genießt der Tierschutz Verfassungsrang. Die Anforderungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung müssen daher höher sein, als das zurzeit noch der Fall ist. Dies bedeutet keinen unbegrenzten Tierschutz, aber auch keine grundsätzliche Höherstellung der Religionsfreiheit. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, zwischen den sich gegenüberstehenden Verfassungsgütern einen Ausgleich zu finden, der allen betroffenen Belangen gerecht wird.

Demnach sieht die Gesetzesinitiative auch kein grundsätzliches Verbot sondern eine verstärkte Beschränkung des Schächtens im Interesse des Tierschutzes vor. Mit Rücksicht auf religiöse Überzeugungen werden auch weiterhin Ausnahmen möglich sein. Deren Vorraussetzungen hat dann aber der Antragssteller darzulegen. Im Hinblick auf das hohe Gut des Tierschutzes ist dies auch angemessen. 

„Die Einschätzung der Bundesregierung, dass die Verschärfung der Anforderungen für das Schächten verfassungsrechtlich bedenklich sei, ist so nicht nachvollziehbar“, sagte Dr. Jahr. 

Das Kriterium der Vermeidung zusätzlicher erheblicher Leiden und Schmerzen wird ebenfalls dem Verfassungsrang des Tierschutzes gerecht. Es besteht kein religiös begründetes Interesse an zusätzlichen erheblichen Schmerzen beim Töten von Tieren. Ein Konflikt mit der Religionsfreiheit kann folglich nicht nachvollzogen werden. 

Deshalb befürworte ich weiterhin die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Diese ermöglicht es, den Tierschutz mit den betroffenen Grundrechten wirklich in ein ausgeglichenes Verhältnis zu bringen und dem seit 2002 bestehenden Verfassungsrang des Tierschutzes endlich gerecht zu werden“, so der Bundestagsabgeordnete abschließend.