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Ablehnende Haltung der Bundesregierung
zur Bundesratsintiative zum Thema Schächten ist nicht
nachvollziehbar!
Anlässlich der ablehnenden Stellungnahme
der Bundesregierung zur Gesetzesinitiative des
Bundesrates zur Änderung des Tierschutzgesetzes erklärt
der Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-
Bundestagfraktion, Dr. Peter Jahr, MdB:
Die
Gesetzesinitiative des Bundesrates sieht für die
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen
Schlachten den Nachweis für zwingende Vorschriften der
Religionsgemeinschaften vor. Zusätzlich soll der
Antragsteller nachweisen, dass das Schächten nicht
erheblich mehr Schmerzen oder Leiden verursacht, als die
Schlachtung mit vorheriger Betäubung.
Seit
der Grundgesetzänderung genießt der Tierschutz
Verfassungsrang. Die Anforderungen für die Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung müssen daher höher sein, als
das zurzeit noch der Fall ist. Dies bedeutet keinen
unbegrenzten Tierschutz, aber auch keine grundsätzliche
Höherstellung der Religionsfreiheit. Aufgabe des
Gesetzgebers ist es, zwischen den sich
gegenüberstehenden Verfassungsgütern einen Ausgleich zu
finden, der allen betroffenen Belangen gerecht wird.
Demnach
sieht die Gesetzesinitiative auch kein grundsätzliches
Verbot sondern eine verstärkte Beschränkung des
Schächtens im Interesse des Tierschutzes vor. Mit
Rücksicht auf religiöse Überzeugungen werden auch
weiterhin Ausnahmen möglich sein. Deren Vorraussetzungen
hat dann aber der Antragssteller darzulegen. Im Hinblick
auf das hohe Gut des Tierschutzes ist dies auch
angemessen.
„Die
Einschätzung der Bundesregierung, dass die Verschärfung
der Anforderungen für das Schächten verfassungsrechtlich
bedenklich sei, ist so nicht nachvollziehbar“, sagte Dr.
Jahr.
Das
Kriterium der Vermeidung zusätzlicher erheblicher Leiden
und Schmerzen wird ebenfalls dem Verfassungsrang des
Tierschutzes gerecht. Es besteht kein religiös
begründetes Interesse an zusätzlichen erheblichen
Schmerzen beim Töten von Tieren. Ein Konflikt mit der
Religionsfreiheit kann folglich nicht nachvollzogen
werden.
„Deshalb
befürworte ich weiterhin die vorgeschlagene
Gesetzesänderung. Diese ermöglicht es, den Tierschutz
mit den betroffenen Grundrechten wirklich in ein
ausgeglichenes Verhältnis zu bringen und dem seit 2002
bestehenden Verfassungsrang des Tierschutzes endlich
gerecht zu werden“, so der Bundestagsabgeordnete
abschließend.
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