Bundespolitiker von SPD, FDP und
Linken verhindern Fortschritt
beim Schächten
Betäubungsloses Schächten,
archaisches Kehledurchschneiden
von Schlachttieren, ist
zweifellos als grauenhafte,
vorsätzliche Tierquälerei
einzustufen - sonst wäre diese
Tötungsart laut regulärem
Tierschutzgesetz nicht
ausdrücklich verboten.
Der Bundesrat
hatte so im Sommer 2007 mit
überwältigender Mehrheit eine
moderate, ausgewogene Änderung
des Tierschutzgesetzes
beschlossen, um unnötiges Leiden
beim Schächten von Tieren
einzudämmen und den Veterinären
vor Ort mehr Rechtssicherheit zu
geben.
Doch bei den
jetzigen Beratungen torpediert
die Bundesregierung diese
Gesetzesinitiative. Neben FDP
und Linke entpuppt sich als
Hauptbedenkenträger leider
ausgerechnet der
Tierschutzbeauftragte(!) der
SPD, Tierarzt Dr. Wilhelm
Priesmeier, der - ohne
Notwendigkeit - besserwisserisch
und nörglerisch durch Einbringen
der nebulösen Begrifflichkeit
“verfassungsrechtliche Bedenken”
angestrengt versucht sich als
“Verfassungsexperte“ zu
profilieren, um die Umsetzung
dieser Gesetzesinitiative im
Bundestag zu verhindern.
Die
Bundestagsrede am 15.02.2008 der
SPD-Abgeordneten Mechthild
Rawert “.. die SPD ist und
bleibt eine Tierschutzpartei”,
muss ernsthaften Tierschützern
so wie blanker Hohn in den Ohren
klingeln.
Solch
heuchlerischen Sprechblasen der
Bundestagsabgeordneten
angesichts ihrem Handeln im
Politikeralltag werden als
lächerlich, Täuschung und üble
Volksverdummung angesehen.
Ebenso der Versand von
wohlformulierten
Besänftigungsschreiben, hehren
Absichtserklärungen mit dem
Tenor “man bemühe sich um mehr
Tierschutz “- wenn man dann in
den entscheidenden Beratungen im
Bundestag genau das Gegenteil
praktiziert! Entsprechende
entlarvende Protokolle liegen
dem Arbeitskreis vor.
Deutlich muss
festgehalten werden: Es handelt
sich hier nicht um den Vorstoß
eines kleinen Tierschutzvereins
aus Kleckersdorf, sondern um
eine Bundesratsinitiative - und
in diesem Gremium sitzen
keinesfalls juristischen Laien
und Dummköpfe, wie es die SPD
nunmehr indirekt der
Länderkammer unterstellt.
Weiterhin
bestätigen Rechtsgutachten
renommierter Verfassungsrechtler
den Gesetzesänderungsantrag der
Länder ausdrücklich als absolut
verfassungskonform. Und nicht
umsonst unterstützen der CDU/CSU
Tierschutzbeauftragte Dr. Dieter
Jahr, Undine Kurth von den
Bündnis90/Grünen, wie auch die
Bundestierärztekammer mit großem
Engagement diese
Gesetzesinitiative. Laut
Umfragen sind 79% (!) der
Bevölkerung gegen diese
entsetzliche Tierquälerei des
betäubungslosen
Schächt-Schlachtens per
“Sondergenehmigung”, die einige
wenige moslemische und jüdische
Glaubensangehörige beanspruchen.
Eine Praktik
Tiere unbetäubt abzumetzeln,
steht konträr dem mittlerweile
als Staatsziel in der Verfassung
verankerten Tierschutz entgegen,
fördert eine sich abkapselnde
Parallelgesellschaft und
desavouiert fortschrittliche, um
Integration bemühte Gläubige. Zu
hoffen bleibt, dass eine
unkritische, von “politischer
Korrektheit” geradezu
messiashaft durchdrungene
multikulturelle Gesellschaft,
langsam zu einer solchen
realistischen
Erkenntnisgewinnung gelangt.
Wie so oft
regiert man in Berlin, abgehoben
im Elfenbeinturm thronend, nach
beschämender Manier am Volk
vorbei: Die einen Politiker
interessieren sich für die
Wolle, die anderen für das
Fleisch - doch niemand
interessiert sich für die
Schafe.-
Es wird in
dieser Sache keine Ruhe geben.
Tierschutz, der die Quälerei des
betäubungslosen Schächtens
ausklammert, ist kein
Tierschutz.
Schreiben
auch Sie an unsere
“Volksvertreter”. Teilen Sie
ihnen unmissverständlich mit,
wie sie Politiker bewerten, die
ihre schützende Hand über diese
anachronistische entsetzliche
Tierschinderei halten : “Siehe,
ihr seid nichts, und euer Tun
ist nichts, und euch (zu) wählen
ist ein Greuel” (Jesaja 41,21)