Auszug aus einem Interview der taz mit dem
Tierschutzbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Dr.
Priesmeier, taz vom 19.12.2007
„... Das Thema hat auch etwas mit der deutschen
Geschichte zu tun. Wir haben eine Expertenrunde
veranstaltet. Der anwesende Rabbi hat gefragt:
"Wissen Sie, welches Gesetz als erstes 1933 gegen die
Juden erlassen wurde? Das war das Schächtverbot."
Diese Behauptung, dass das erste gegen die Juden
erlassene Gesetz 1933 das Schächtverbot gewesen sei, ist
unzutreffend und zugleich eine Verharmlosung der
Aktivitäten der nationalsozialistischen Regierung in den
ersten Wochen ihres Regimes. Bei oberflächlicher
Lektüre bietet sie Anlass für ein schon im Internet
verbreitetes Missverständnis, das den Charakter des
Regimes vollständig entstellt, nämlich der
Betäubungszwang sei das erste von der NS-Regierung
überhaupt verabschiedete Gesetz gewesen.
Auch die Vorstellung, das Schächtverbot bzw. der
Betäubungszwang sei das erste antisemitische Gesetz
(„gegen die Juden“) der NS-Regierung gewesen, ist
historisch falsch.
Richtig ist: Am 1. Februar 1933 unterzeichnete
Reichspräsident von Hindenburg die Verordnung über die
Auflösung des Reichstages, somit konnte Hitler 7 Wochen
per Verordnung bzw. Erlass regieren, die durch die
Unterschrift Hindenburgs Gesetzeskraft erlangten, der
Begriff „Gesetz“ wurde hierfür aber nicht benutzt.
Solche Verordnungen (auch „Notverordnung“ genannt)
wurden vom 1. Februar bis zum 23. März 1933 meist
mehrere pro Tag erlassen. Zielbewusst und intensiv
wurden unter der Parole des Wahlkampfes „Kampf dem
Marxismus“ die bürgerlichen Freiheiten zerstört (Presse-
und Versammlungsfreiheit), die politische Opposition
(SPD, KPD, andere Organisationen der Arbeiterbewegung)
kriminalisiert und Widerstand unmöglich gemacht bzw.
strengstens bestraft. Durch gezielte Personalpolitik
wurden Schaltstellen besetzt bzw. Gegner daraus
entfernt. Herausragend sind die Notverordnungen vom 4.
und vom 28. Februar (die sog.
„Reichstagsbrandverordnung), der preußische Erlass vom
22. Februar, die Polizei durch 40.000 SA- und 10.000
Stahlhelmmänner zu ergänzen und die Einsetzung Görings
als Kommissar für das Innenministerium in Preußen schon
am 30. Januar 1933. Wer sich diese Tätigkeit genauer
ansieht, kann die Idee, die NS-Regierung habe sich in
dieser Zeit mit dem Thema „Betäubung von Schlachttieren“
beschäftigt, nur als grotesk empfinden.
Geht man von der zweiten Lesart aus, dürfen aber
folgende Maßnahmen und Gesetze nicht übersehen werden:
22. Februar 1933 - Erlass über die Aufstockung der
preußischen Polizei – wegen der jahrelangen
antisemitische Gewalttaten der SA auch als
antisemitische Maßnahme zu werten.
13. März 1933 - Erlass zur Errichtung des „Ministeriums
für Volksaufklärung und Propaganda“, dessen zentrale
Funktion war die Verbreitung von Antisemitismus.
1. April 1933 Boykott jüdischer Geschäfte, formal nicht
durch Gesetz, sondern durch Aufruf an die
Parteigliederungen der NSDAP (28. Februar 1933)
initiiert.
Nach dem 23. März 1933 (Tag des sog.
„Ermächtigungsgesetzes“) wurde statt des Begriffs
„Verordnung“ wieder der Begriff „Gesetz“ benutzt.
Folgende antisemitische oder antisemitisch
instrumentalisierbare Gesetze oder Verordnungen zielten
auf die Zerstörung der gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Stellung aller (im
nationalsozialistischen Sinne noch als solche zu
definierenden) Juden ab, waren also viel weitgehender,
durchgreifender und existenzbedrohender als das Gesetz
über das Schlachten von Tieren, dessen Wirkungen durch
Ernährung auf pflanzlicher Basis zu entgehen war.
7. April 1933 – Gesetz über die Wiederherstellung des
Berufsbeamtentums (Entlassung sog. „nichtarischer“ also
jüdischer, sozialdemokratischer und demokratischer)
Beamter.
7. April 1933 – Gesetz über die Zulassung zur
Rechtsanwaltschaft (1500 jüdische Anwälte betroffen
vorläufig (!) auf Intervention Hindenburgs gab es noch
viele Ausnahmen).
7. April 1933 – Gesetz über die Neuwahl der Schöffen,
Geschworenen und Handelsrichter.
8. April 1933 – Verordnung über die Prozessvertretung
bei Arbeitsgerichtsbehörden.
12. April 1933 Gesetz über die Durchführung einer
Volks-, Berufs- und Betriebszählung 1933 (Vorbereitung
später noch zu treffender antisemitischer (u.a.
Arisierungsaßnahmen)
21. April 1933 Gesetz über das Schlachten von Tieren.
Die Situation 1933 ist mit der heutigen keineswegs
gleichzusetzen, dies zu tun, wäre reine Demagogie. Ein
adäquater Vergleich könnte sich auf das Bayrische
Schlachtgesetz aus dem Jahre 1930 beziehen, in dem die
demokratischen und parlamentarischen Verfahrensweisen
noch einigermaßen intakt waren und auch die
antisemitische Verhetzung noch nicht so fortgeschritten
war. Auch hier wurde – auf Landesebene – ein
Betäubungszwang vorgeschrieben.
Von den 128 Abgeordneten des Bayrischen Landtages
stimmten am 29. Januar 1930 für das Gesetz, das am 1.
Oktober 1930 in Kraft trat:
22 Abgeordnete der SPD,
17 Abgeordnete des BBB (Bayrischen Bauernbundes),
12 Abgeordnete der DNVP (Deutschnationale Volkspartei),
9 Abgeordnete der NSDAP,
4 Abgeordnete der KPD (eine Abgeordnete der KPD enthielt
sich der Stimme).
42 Abgeordnete der BVP (Bayrische Volkspartei,
Schwesterpartei der Katholischen Partei „Zentrum“)
stimmten aus Gründen ihrer kirchlichen Orientierung
gegen das Gesetz, bei einer Enthaltung.
20 Abgeordnete fehlten bei der Abstimmung, doch hätte
ihre Anwesenheit das Ergebnis nicht verändert.
Den Abgeordneten der SPD, KPD, des BBB und allen (!) der
DNVP eine antisemitische Motivation zu unterstellen ist
sicher unzulässig und wäre eine grobe Ungerechtigkeit,
zumal sie z.T. später selbst Opfer
nationalsozialistischer Verfolgung wurden, wie etwa
Wilhelm Högner, der nach 1945 als einziger
sozialdemokratische Ministerpräsident in Bayern
amtierte.
Auch kann nicht allen bayrischen Tierschutzvereinen, die
ja alle für das Gesetz geworben hatten, eine
antisemitische Tendenz unterstellt werden, insbesondere
nicht dem von dem Friedensnobelpreisträger und
demokratischem Politiker Ludwig Quidde und seiner Frau
Margarethe Jacobsohn gegründeten Münchener Verein, auch
sie wurden beide Opfer nationalsozialistische
Verfolgung.
Renate Brucker, Historikerin, Prof. Dr. jur. Wolfgang
Karnowsky
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