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Nationalpark
Hainich, Thüringen
Ein Urwald mitten in Deutschland? Leider NEIN!
Der Nationalpark soll
Weltnaturerbe werden. Auch jagdliche Belange
(Wildbestandsregulierung / Ansitzjagden / Bewegungsjagden) spielen
hierbei eine Rolle, obwohl es sich doch um einen "Urwald"
handeln soll......
So lautet § 15 des
Nationalparkgesetzes:
Die ordnungsgemäße Jagdausübung ist im Nationalpark zulässig. Der
Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wird ermächtigt.
durch Rechtsverordnung die Ausübung der Jagd im Nationalpark unter
Beachtung des Schutzzwecks nach §3 zu regeln. |
| Stellungnahme unseres
AK zum Konzept "Wildregulierung im Nationalpark Hainich"
vom 14.11.2010
Nationalpark Hainich
Verwaltung
z.Hd. Herrn Großmann
Bei der Marktkirche 9
99947 Bad Langensalza
Konzept zur Wildregelung im Nationalpark Hainich
Sehr geehrter Herr Großmann,
wir bedanken uns für die Zusendung des Konzeptes zur
Wildregulierung im Nationalpark Hainich, sowie für die
eingeräumte Möglichkeit, hierzu eine Stellungnahme
abzugeben.
Unsere Stellungnahme lautet wie folgt:
1. Kernzone
Es wird zunächst sehr von uns begrüßt, dass in der
beantragten UNESCO-Weltnaturerbe-Fläche weder Einzel-
noch Bewegungsjagden durchgeführt werden sollen. Dies
erscheint aus unserer Sicht auch zwingend erforderlich,
damit zumindest dort ein weitgehend ungestörter Ablauf
der Naturprozesse gewährleistet ist. Eine entsprechende
Ausnahmeregelung hiervon sollte restriktiv formuliert
und angewendet werden, damit kein allgemeiner Freibrief
für Jagden in der Kernzone entsteht.
2. Schutzzonen 1 und 2
Da der Jagdruck in den Schutzzonen 1 und 2 die Tiere
jedoch aller Voraussicht nach in die unbejagte
UNESCO-Weltnaturerbe-Fläche „drücken“ wird, wird dort
der angestrebte Hauptzweck des Nationalparks, der
ungestörte Ablauf der Naturprozesse, durch ein
Überangebot von Wildtieren stark beeinträchtigt werden.
Dies wiederum wird die Nationalparkverwaltung zum Anlass
nehmen, Jagden auch in der Kernzone des Nationalparks
durchzuführen.
Die Bejagung der Schutzzonen 1 und 2 ist somit aus
unserer Sicht nicht mit den Kernzielen des Nationalparks
zu vereinbaren. Bei einem professionellen
Urwald-Management müsste daher erst anhand eines
mehrjährigen Monitorings eine Bestandsaufnahme über
Wildschäden etc. gemacht werden. Erst anhand dieses
Monitorings wäre feststellbar, ob auf den Flächen des
Nationalparks, insbesondere in den Schutzzonen 1 und 2,
die Jagd erforderlich ist.
3. Wissenschaftliche Studien belegen: Jagd ist
kontraproduktiv
Unserer Auffassung nach ist die Jagd auf der gesamten
Nationalparkfläche nicht erforderlich und daher durch
Verordnung grundsätzlich zu verbieten.
Anhand des Schwarzwildes lässt sich dies gut darstellen:
Obwohl die Bejagung des Schwarzwildes in den letzten
Jahren immer mehr zugenommen hat, sind die Zahl der
Wildschweine und die Schäden, die diese in der
Landwirtschaft verursachen, gestiegen. Die Jagd scheint
daher bei der Frage der Bestandsregulierung nicht das
geeignete Mittel zu sein. Dieses Ergebnis wird von der
ersten wissenschaftlichen Langzeitstudie zu diesem
Thema, die auf zahlreiche weitere universitäre Arbeiten
und Untersuchungen Bezug nimmt, unterstützt. Nach der
Studie besteht kein Zweifel mehr, dass der Jagddruck zu
einer stärkeren Vermehrung der bejagten
Wildschweinpopulationen führt.
Wissenschaftler um Sabrina Servanty verglichen in einem
Zeitraum von 22 Jahren die Vermehrung von Wildschweinen
in einem Waldgebiet im Departement Haute Marne, in dem
sehr intensiv gejagt wird, mit einem wenig bejagten
Gebiet in den Pyrenäen. Das Ergebnis wurde nun im
renommierten „Journal of Animal Ecology“ veröffentlicht:
Wenn hoher Jagddruck herrscht, ist die Fruchtbarkeit bei
Wildschweinen wesentlich höher als in Gebieten, in denen
kaum gejagt wird. Weiterhin tritt bei intensiver
Bejagung die Geschlechtsreife deutlich früher – vor Ende
des ersten Lebensjahres – ein, so dass bereits
Frischlingsbachen trächtig werden. Auch das
Durchschnittsgewicht der erstmalig fruchtbaren
Wildschweine ist bei hohem Jagddruck geringer. In
Gebieten, in denen wenig Jäger unterwegs sind, ist die
Vermehrung der Wildschweine deutlich geringer, die
Geschlechtsreife bei den Bachen tritt später und erst
bei einem höheren Durchschnittsgewicht ein (Quelle:
Servanty et alii, Journal of Animal Ecology, 2009).
Mit dieser Studie ist bewiesen, dass die starke
Vermehrung bei Wildschweinen nicht nur vom Futterangebot
abhängt, sondern auch vor allem von der intensiven
Bejagung.
4. Schweinepest
Die Nichtbejagung des Schwarzwildes sowie ein absolutes
Fütterungsverbot wären somit auch die wirksamste
Maßnahme, wenn es um die Reduzierung des
Schweinepestrisikos geht.
5. Bewegungsjagden
Auf Bewegungsjagden sollte im gesamten Nationalpark
verzichtet werden. Dies gebieten vor allem Gründe des
Tierschutzes. So ist selbst nach Aussage zahlreicher
Jäger ein sauberes und damit weidgerechtes Ansprechen
von Schalenwild bei Bewegungsjagden nicht möglich. Bei
Bewegungsjagden auf Schalenwild kann daher von einem
weidgerechten Tod der Tiere in vielen Fällen nicht die
Rede sein. Dies kritisierte z.B. auch der Jagdberater
der Kreisjägerschaft Aachen. Danach seien „Drückjagden
aus Gründen des Tierschutzes mehr als bedenklich". Das
Wild werde "beunruhigt" und in Richtung der Schützen
getrieben: "An ihnen vorbei flüchten die Tiere wie in
Panik. Es fallen viele Schüsse, doch längst nicht jeder
Schuss ist ein finaler. Etliche Tiere werden nur
verletzt und verenden später qualvoll irgendwo im
Dickicht, es werden ihnen Gliedmaßen abgeschossen oder
sie laufen nurmehr verkrüppelt herum." (Quelle: Aachener
Zeitung v. 21.10.2010). Bei großen Treib- und
Drückjagden werden zudem die Sozialstrukturen der Tiere
auseinandergesprengt. Jungtiere verlieren ihre Eltern
und sind meist ebenfalls dem Tod geweiht.
Es liegt somit auf der Hand, dass Bewegungsjagden auf
Schalenwild zu länger anhaltenden und vermeid-baren
Schmerzen bei den Tieren führen, was nach dem
Tierschutzgesetz sogar strafbewährt ist (vgl. § 17 Nr. 2
b TierSchG).
Außerdem möchten wir an diesem Punkt darauf aufmerksam
machen, dass groß angelegte, revierübergreifende
Bewegungsjagden in Thüringen nicht von der
Jagdgesetzgebung gedeckt sind. Nachdem der Nationalpark
in Flächeneinheiten aufgeteilt ist und wir davon
ausgehen, dass auch hier revierübergreifend gejagt
werden soll, geben wir Ihnen folgenden Auszug aus einem
Schreiben unseres Rechtsanwaltes an die zuständigen
Ministerien in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern vom
November diesen Jahres zur Kenntnis:
„In der Bundesrepublik Deutschland gilt nach dem Willen
des Gesetzgebers das Revierprinzip. Für
revierübergreifende jagdliche Maßnahmen gibt es im
Bundesjagdgesetz nur eine einzige Gesetzesgrundlage,
nämlich § 10 a BJagdG. Diese Vorschrift sieht vor, dass
zum Zwecke der Hege des Wildes revierübergreifende
Hegegemeinschaften gebildet werden können. § 1 Abs. 1
BJagdG unterscheidet dabei eindeutig zwischen „Hege“ und
„Jagdausübung“. Unter „Hege“ versteht das Gesetz den
Schutz und die Pflege wildlebender Tiere (Lorz,
Metzger/Stöckel BJagdG § 1 Rn. 5), wohingegen sich die
„Jagdausübung“ auf das Nachstellen, Fangen und Erlegen
von Wild bezieht (Lorz, Metzger/Stöckel BJagdG § 1 Rn.
8). Deutlich wird diese Trennung von „Hege“ und
„Jagdausübung“, indem die Pflicht zur Hege beim
Grundstückseigentümer verbleibt, auch wenn das
Jagdausübungsrecht an die Jagdgenossenschaft abgetreten
wird, die dann neben dem Eigentümer zusätzlich zur Hege
verpflichtet wird. (...) Folgerichtig hat daher der
Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland
sein Jagdgesetz entsprechend geändert und darin
ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch
"jagdbezirksübergreifende Bejagungen" durchführen können
(vgl. § 13 Abs. 4 LJagdG Rheinland-Pfalz). (...) Hinzu
kommt, dass es nach § 19 a BJagdG verboten ist, Wild
jeder Art zu beunruhigen. Das Verbot gilt für jedermann,
auch für Jagdausübungsberechtigte (Lorz, Metzger/Stöckel
BJagdG § 19 a Rn. 3). Da revierübergreifende
Bewegungsjagden per se dazu führen, dass eine große
Anzahl von Wildtieren über das notwendige Maß hinaus
beunruhigt, gehetzt und gestresst wird, was vermeidbar
wäre, wenn man auf diese gesetzeswidrige Jagdform
verzichten würde, liegt somit auch ein Verstoß gegen §
19 a BJagdG vor. (...) Nach all dem gibt es keine
gesetzliche Grundlage für die revierübergreifende
Jagdausübung. Mangels gesetzlicher Grundlage handeln die
Verantwortlichen daher bei der Tötung der Wirbeltiere
ohne vernünftigen Grund (vgl. § 17 Nr. 1 TierSchG).“
Auf entsprechende Bewegungsjagden sollte daher bereits
aus gesetzlichen Gründen verzichtet werden.
6. Einsatz von Jagdhunden
Der Einsatz von Jagdhunden sollte im Nationalpark strikt
untersagt werden. Eine Stellungnahme des Herrn Prof.
Wunderlich, Vorsitzender der Jagdkynologischen
Vereinigung Brandenburg des JGHV e.V. und ein Experte
auf dem Gebiet des Gebrauchshundeseinsatzes, hat unsere
Beobachtungen dahingehend bestätigt, dass der Einsatz
von Hundemeuten, insbesondere bei revierübergreifenden
Treib- und Drückjagden, zwangsläufig dazu führt, dass
sich die Hunde verselbständigen und damit das Wild
tierschutzwidrig hetzen und reißen.
7. Kirrungen
Ein wesentlicher Faktor für die Größe einer Population
ist auch das Nahrungsangebot. Durch Kirrungen wird die
Nahrungsmenge zusätzlich beeinflusst. Wir schlagen
deshalb vor, dass neben Salzlecken und Fütterungen auch
die Kirrungen als unzulässig in das Konzept aufgenommen
werden.
8. Jagdzeiten
Laut Entwurf findet die Wildregulierung vom 1. August
bis 31.Dezember statt. Dies entspricht immerhin fast der
Hälfte des Jahres, in der das Wild durch jagdliche (d.h.
unnatürliche) Maßnahmen beunruhigt wird. Hier gilt es,
den Jagdruck auf eine möglichst kurze Periode zu
beschränken. Außerdem ist gerade beim Dam- und Rehwild
die Mutter-Kind-Beziehung in den ersten Lebensmonaten
besonders eng ausgeprägt. Ricken, beispielsweise, leben
mit ihren Kitzen im kleinsten Familienverband. Die
Auflösung findet normalerweise erst im Frühjahr nach dem
Geburtsjahr statt. Hinzu kommt, dass bestimmte
Vogelarten im August noch brüten. Diese Vogelarten
würden durch die frühe Eröffnung der Jagdsaison stark
beeinträchtigt werden. Um die Unruhe und das damit
verbundene Tierleid zu reduzieren, schlagen wir deshalb
vor, die Jagdzeit deutlich zu verkürzen. Ein Zeitraum
vom 1. Oktober bis 31. Dezember sollte absolut
ausreichend sein.
9. Beutegreifer
Wir begrüßen sehr, dass die Jagd auf Beutegreifer
(„Raubwild“) im gesamten Nationalpark nicht für
erforderlich gehalten wird. In der Tat ist es so, dass
Prädatoren sehr wichtig für einen ausgeglichenen
Naturhaushalt sind.
10. Allg. Wildbestandsregulierung / Monitoring
Die kritische Überprüfung der Maßnahmen zur
Wildbestandregulierung sehen wir natürlich positiv.
Allerdings fragen wir uns, weshalb die Optimierung der
Jagdstrategien als Ziel ausgegeben werden soll.
Vorrangiges Ziel im Nationalpark - der wohlgemerkt ein
Urwald sein soll! - müsste doch der weitestgehende
Verzicht auf die Jagd sein. In diesem Sinne sollten
Ursache (Jagd) und Wirkung (Wildtierverhalten)
langfristig untersucht, dokumentiert und von objektiver
wissenschaftlicher Seite bewertet werden. Es kann
nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass ein
langfristiges Monitoring ergibt, dass in weiten Teilen
des Nationalparks nicht gejagt werden muss, weil sich
die einzelnen Wildpopulationen auf ein natürliches und
verträgliches Maß einpendeln. Der Mensch ist jedoch
zumeist der Auffassung, dass er in die Natur eingreifen
und sie lenken muss. Nichts anderes wird mit dem Begriff
„Wildmanagement“ ausgedrückt. Gerade bei der Lenkung des
Wildtierbestandes sollten wir jedoch der Natur, die sich
in ihrer Form als Urwald in kürzester Zeit regenerieren
wird, vertrauen. Dies sollte vorrangiges Ziel eines
jeden Urwaldmanagements sein. Langfristig sollte daher
nicht die Optimierung der Jagdstrategien, sondern die
Aufgabe der Jagd angestrebt werden. Nur so wäre ein
ungestörter Ablauf der Naturprozesse langfristig
gewährleistet.
Sehr geehrter Herr Großmann, gewiss haben Sie keinen
leichten Stand zwischen uns Tierschützern auf der einen
und den Jägern auf der anderen Seite. Wir hoffen jedoch,
dass Sie aufgrund unserer Stellungnahme dem
Nationalpark-Slogan „Urwald mitten in Deutschland“ ein
kleines Stückchen näher kommen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Dunkel |
|
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten,
Umwelt und Naturschutz
Herrn
Minister Reinholz
Postfach 90 03 65
99106 Erfurt
den, 24.11.2009
Nationalparkplan Hainich
Sehr geehrter Herr Minister Reinholz!
Für den Freistaat
Thüringen bietet sich mit der Neugestaltung des
Nationalparks Hainich, verknüpft mit der Bewerbung bei
der UNESCO als Weltnaturerbe, eine hervorragende Chance,
um ein Stück Naturschutzgeschichte zu schreiben!
Naturschutz, der seinen
Namen wirklich verdient, bekommt seinen Platz im
Allgemeinen nur auf dem Papier – z.B. hält Bernd
Baumgart, Landschaftsplaner und Buchautor, Deutschland
in Sachen Naturschutz gar für ein Entwicklungsland!. Wie
gesagt, Thüringen bietet sich nun die Gelegenheit, um
wenigstens auf ca. 7.500 ha echten Naturschutz zu
betreiben und damit auch kräftig zu werben! Wir bitten
Sie sehr herzlich, Herr Minister Reinholz, machen Sie
Ihren Einfluss in diesem Sinne geltend. Der Nationalpark
Hainich könnte zu einem Aushängeschild für eine
vernünftige, innovative Naturschutzpolitik werden!
Der Weg dahin ist
relativ einfach. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie
sich den Einflüssen jener Lobbyisten entziehen, die sich
gerne als Natur- und Artenschützer ausgeben, aber das
Gegenteil bewirken, nämlich der Jägerschaft. Gestatten
Sie einige Ausführungen hierzu: Als
Tierschutzorganisation sind wir natürlich bestrebt, auf
den Widersinn der Jagd, insbesondere der Hobbyjagd,
nicht nur hinzuweisen, sondern gegen bestehendes
anachronistisches Jagdrecht zu protestieren. Reformen
diesbezüglich sind längst überfällig. Dass diese auf
sich warten lassen, haben wir ausschließlich einer
starken, einflussreichen Jägerlobby zu verdanken.
Auch im Rahmen der
Neuorientierung des Nationalparks dürften
Jägerinteressen eine Rolle gespielt haben, wie sonst
lässt es sich erklären, dass im „Urwald mitten in
Deutschland“, Wildtierbestände mit der Waffe reguliert
werden sollen? Häufig ist im Planentwurf von „Urwald“
die Rede, von Natur Natur sein lassen – von Natur sich
selbst überlassen oder von der Sicherung der natürlichen
Entwicklung. Hehre und absolut unterstützenswerte Ziele,
die hier formuliert werden, gerade in einer Zeit der
Umweltzerstörung in nie da gewesenen Dimensionen.
Die Rede ist aber auch
von einem Wildtiermanagement. Das heißt im Klartext: Im
Nationalpark soll die Natur auch weiterhin von
Jägerinnen und Jägern reguliert und manipuliert werden!
Für uns ist das nicht nachvollziehbar. Ein Ökosystem
besteht nun einmal aus den Wechselwirkungen zwischen den
Pflanzen und Tieren. Und diese regelt die Natur von ganz
alleine! Das heißt, die Natur braucht uns schlichtweg
nicht. Wie also soll unter den Bedingungen der Jagd eine
Sukzession stattfinden? Im Brasilianischen Regenwald
werden auch keine Treib- und Drückjagden durchgeführt,
dennoch gibt es ihn noch! Der in diesem Zusammenhang
gerne von der Jägerschaft ins Feld geführte Verweis auf
die hierzulande fehlenden Beutegreifer ist unangebracht,
denn die Bestandsdichten von Wildtieren regeln sich –
auch in der modernen Kulturlandschaft - vielmehr
aufgrund von Nahrungsangebot, Territorialität, sozialen
und physiologischen Faktoren.
Wissenschaftler weisen
heute daraufhin, dass sich die Wildtiere durch die Jagd
stärker vermehren als unter natürlichen Umständen.
Würden in einem Gebiet durch die Jagd, die ja vor allem
im Herbst und Winter stattfindet, viele Tiere getötet,
hätten die Verbliebenen ein besseres Futterangebot. So
sagt z.B. Prof. Dr. Josef H. Reichholf, der die
Abteilung Wirbeltiere der Zoologischen Staatssammlung
München leitet: „Tiere, die gestärkt überleben, pflanzen
sich im Frühjahr zeitiger und zahlenmäßig stärker fort.“
(Süddeutsche Zeitung, 28.01.2009). Und Norbert Happ, der
bekannteste deutsche Wildschweinkenner – selber Jäger –
prangert an: „Die Nachwuchsschwemme ist hausgemacht“.
Für die explosionsartige Vermehrung der Wildschweine
seien die Jäger selbst verantwortlich: „Ungeordnete
Sozialverhältnisse im Schwarzwildbestand mit
unkoordiniertem Frischen und Rauschen und
unkontrollierbarer Kindervermehrung sind ausschließlich
der Jagdausübung anzulasten.“ (Jagdzeitung "Wild und
Hund", 23/2002).
Wir sehen, selbst
außerhalb eines Nationalparks würden Menschen und Tiere
von der „Jagdruhe“ profitieren. Warum aber in einem
Nationalpark jagen? Was ist im Nationalpark Hainich
anders als z.B. im Nationalpark Gran Paradiso, Italien.
Dort herrscht auf einer Fläche von 72.000 ha ein
konsequentes Jagdverbot. Der dortige Leiter, Bruno
Bassano zum Thema Jagd: „Das Ziel der Jäger ist, die
Zahl ihrer Opfer konstant hoch zu halten. Die Umwelt
würde sich selbst optimal erhalten mit einem inneren
Regelungsmechanismus, ohne dass der Mensch schießt. Ich
sehe für die Jagd wirklich keine andere Funktion, als
dass es ein Vergnügen ist. Die Jagd dient nur den
Jägern“
In den
Zielformulierungen zum neuen Nationalparkplan ist von
der Seuchengefahr die Rede. Danach stellt sie sogar
einen erheblichen Grund für jagdliche Eingriffe dar.
Nach unserem Wissensstand ist es aber vielmehr so, dass
Jägerinnen und Jäger in hohem Maße selbst verantwortlich
für die Ausbreitung von Seuchen sind (Beispiel
Schweinepest. Siehe Anlage).
Herr Minister Reinholz,
ein Gebiet, das ein Urwald sein soll, aber keiner ist,
weil es der Spaß- und Hobbyjagd Freiraum bietet, gleicht
eher einem Etikettenschwindel als einer unberührten
Natur und ist somit als Weltnaturerbe ungeeignet.
Wir würden uns über
eine Stellungnahme freuen, gerne auch zur
Veröffentlichung in unserem Mitgliedermagazin.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Dunkel |
Deutsche
UNESCO-Kommission e.V., Bonn
Colmantstraße 15
53115 Bonn
den, 24.11.2009
„Nationalpark Hainich“
Bewerbung um die Anerkennung als Weltnaturerbe
Sehr geehrte Damen und Herren!
Über die Aufnahme in
die Welterbeliste des Nationalparks „Hainich“,
Thüringen, soll bald eine Entscheidung getroffen
werden.
Im Entwurf des
Nationalplanes genießt die „urwäldliche Entwicklung“
eine herausragende Bedeutung. Nicht von ungefähr kommt
die Titulierung „Urwald mitten in Deutschland“.
(Beispielhaft Auszüge hierzu: - „Im Nationalpark
Hainich bleibt die Natur sich selbst überlassen. Im
Sinne des Mottos „Urwald mitten in Deutschland“
unterliegen die vielfältigen Laubwald- und
Offenlandökosysteme der natürlichen Dynamik.“ – „Wir
tragen die zentrale Verantwortung für den Schutz und die
ungestörte Entwicklung des Nationalparks“.)
Jedoch ist an anderer
Stelle zu lesen: „ Zur Gewährleistung einer
natürlichen Waldentwicklung erfolgt eine
Wildbestandsregulierung gemäß einschlägiger rechtlicher
Grundlagen.“ Mit anderen Worten: Auch im
Nationalpark Hainich soll die Natur von Jägerinnen und
Jägern reguliert und manipuliert werden! Wir wissen
nicht, wie es zu dieser Groteske kommen konnte, wir
wissen nur, dass das „Hegen und Pflegen“ mit
Waffengewalt einem Krieg gegen die Natur gleichkommt und
in keinster Weise etwas mit einer urwäldlichen
Entwicklung zu tun haben kann!
Der Freistaat Thüringen
hat im Rahmen der Nationalpark-Neuausrichtung die
großartige Chance „ja“ zu einem zukunftsweisenden,
vernünftigen Nationalpark-Konzept zu sagen, in dem er
die Jagd auf dem gesamten Gebiet des Parks ruhen lässt.
Ihnen sehr geehrte Damen und Herren der Kommission,
bleibt es in Ihrer Entscheidungsfindung vorbehalten,
ebenfalls auf moderne, innovative, dem Zeitgeist
entsprechenden und vor allem auf wissenschaftliche
Argumente zu setzen.
Ein Gebiet, das ein
Urwald sein soll, aber keiner ist, weil es der Spaß- und
Hobbyjagd Freiraum bietet, gleicht eher einem
Etikettenschwindel als einer unberührten Natur. Unter
diesen Umständen ist der „Hainich“ als Weltnaturerbe
ungeeignet!
Von Herzen gönnen wir
dem Land Thüringen mit seinen landschaftlichen Reizen
wirtschaftlichen Aufschwung und regen Fremdenverkehr –
doch nur auf einer ehrlichen Basis!
Über eine Stellungnahme
würden wir uns freuen!
Mit freundlichen
Grüßen
Roland Dunkel
(Beigefügt ein
Schreiben an die Nationalparkverwaltung zur
Kenntnisnahme.) |
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Nationalpark Hainich
-
Verwaltung-
Bei der Marktkirche 9
99947 Bad Langensalza
den, 24.11.2009
Planungsentwurf
Nationalpark Hainich
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestatten Sie einige
Anmerkungen und Fragen zum „Nationalparkplan Hainich“:
Als
Tierschutzorganisation sind wir natürlich bestrebt, auf
den Widersinn der Jagd, insbesondere der Hobbyjagd,
nicht nur hinzuweisen, sondern gegen bestehendes
anachronistisches Jagdrecht zu protestieren. Reformen
diesbezüglich sind längst überfällig. Dass diese auf
sich warten lassen, haben wir ausschließlich einer
starken, einflussreichen Jägerlobby zu verdanken.
Auch im Rahmen der
Neuorientierung des Nationalparks dürften
Jägerinteressen eine Rolle gespielt haben, wie sonst
lässt es sich erklären, dass im „Urwald mitten in
Deutschland“, Wildtierbestände mit der Waffe reguliert
werden sollen? Häufig ist im Planentwurf von „Urwald“
die Rede, von Natur Natur sein lassen – von Natur sich
selbst überlassen oder von der Sicherung der natürlichen
Entwicklung. Hehre und absolut unterstützenswerte Ziele,
die hier formuliert werden, gerade in einer Zeit der
Umweltzerstörung in nie da gewesenen Dimensionen.
Die Rede ist aber auch
von einem Wildtiermanagement (Was unterscheidet
eigentlich die Begrifflichkeit „Wildtiermanagement“ im
Nationalpark von der traditionellen Jagd? Tragen Jäger
neuerdings Anzug und Krawatte?). Für uns ist das nicht
nachvollziehbar. Ein Ökosystem besteht nun einmal aus
den Wechselwirkungen zwischen den Pflanzen und Tieren.
Und diese regelt die Natur von ganz alleine! Das heißt,
die Natur braucht uns schlichtweg nicht. Wie also soll
unter den Bedingungen der Jagd eine Sukzession
stattfinden? Im Brasilianischen Regenwald werden auch
keine Treib- und Drückjagden durchgeführt, dennoch gibt
es ihn noch! Der in diesem Zusammenhang gerne von der
Jägerschaft ins Feld geführte Verweis auf die
hierzulande fehlenden Beutegreifer ist unangebracht,
denn die Bestandsdichten von Wildtieren regeln sich –
auch in der modernen Kulturlandschaft - vielmehr
aufgrund von Nahrungsangebot, Territorialität, sozialen
und physiologischen Faktoren.
Wissenschaftler weisen
heute daraufhin, dass sich die Wildtiere durch die Jagd
stärker vermehren als unter natürlichen Umständen.
Würden in einem Gebiet durch die Jagd, die ja vor allem
im Herbst und Winter stattfindet, viele Tiere getötet,
hätten die Verbliebenen ein besseres Futterangebot. So
sagt z.B. Prof. Dr. Josef H. Reichholf, der die
Abteilung Wirbeltiere der Zoologischen Staatssammlung
München leitet: „Tiere, die gestärkt überleben, pflanzen
sich im Frühjahr zeitiger und zahlenmäßig stärker fort.“
(Süddeutsche Zeitung, 28.01.2009). Und Norbert Happ, der
bekannteste deutsche Wildschweinkenner – selber Jäger –
prangert an: „Die Nachwuchsschwemme ist hausgemacht“.
Für die explosionsartige Vermehrung der Wildschweine
seien die Jäger selbst verantwortlich: „Ungeordnete
Sozialverhältnisse im Schwarzwildbestand mit
unkoordiniertem Frischen und Rauschen und
unkontrollierbarer Kindervermehrung sind ausschließlich
der Jagdausübung anzulasten.“ (Jagdzeitung "Wild und
Hund", 23/2002).
Wir sehen, selbst
außerhalb eines Nationalparks würden Menschen und Tiere
von der „Jagdruhe“ profitieren. Warum aber in einem
Nationalpark jagen? Was ist im Nationalpark Hainich
anders als z.B. im Nationalpark Gran Paradiso, Italien.
Dort herrscht auf einer Fläche von 72.000 ha ein
konsequentes Jagdverbot. Der dortige Leiter, Bruno
Bassano zum Thema Jagd: „Das Ziel der Jäger ist, die
Zahl ihrer Opfer konstant hoch zu halten. Die Umwelt
würde sich selbst optimal erhalten mit einem inneren
Regelungsmechanismus, ohne dass der Mensch schießt. Ich
sehe für die Jagd wirklich keine andere Funktion, als
dass es ein Vergnügen ist. Die Jagd dient nur den
Jägern“
In den
Zielformulierungen zum neuen Nationalparkplan ist von
der Seuchengefahr die Rede. Danach stellt sie sogar
einen erheblichen Grund für jagdliche Eingriffe dar. Uns
würde interessieren, auf welche Grundlagen diese
Formulierung basiert. Nach unserem Wissensstand ist es
vielmehr so, dass Jägerinnen und Jäger in hohem Maße
selbst verantwortlich für die Ausbreitung von Seuchen
sind (Beispiel Schweinepest. Siehe Anlage).
Weiter heißt es in den
Zielformulierungen: „Hierbei werden Jagdmethoden
bevorzugt, mit denen schnell, effektiv,
tierschutzgerecht ... eingegriffen wird.“ Welche
Methoden sind das genau? Und warum für den Besucher
unauffällig? Halten Sie das Jagen etwa für
geschäftsschädigend?
Keinesfalls wollen wir
Ihnen Schlechtes unterstellen. Aber die Frage nach dem
„Etikettenschwindel“ drängt sich auf. Dem ist leider
so. Sie haben allerdings die Möglichkeit dem
entgegenzuwirken und ein Zeichen zu setzen. Wagen Sie
doch den Schritt in die richtige Richtung, in dem Sie
die Jagd auf dem gesamten Gebiet des Nationalparks ruhen
lassen – den Menschen, der Natur und auch dem Ansehen
und Bekanntheitsgrad des Nationalparks Hainich zu
liebe!
Wir erwarten Ihre
Stellungnahme, gerne auch zur Veröffentlichung in
unserem Mitgliedermagazin.
(Schreiben ähnlichen
Wortlauts ergehen an die Deutsche UNESCO-Kommission und
an das Thüringische Ministerium für Landwirtschaft,
Forsten, Umwelt und Naturschutz.)
Mit freundlichen Grüßen
Roland Dunkel |
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