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Nationalpark Hainich, Thüringen

Ein Urwald mitten in Deutschland? Leider NEIN!

 

Der Nationalpark soll Weltnaturerbe werden. Auch jagdliche Belange (Wildbestandsregulierung / Ansitzjagden / Bewegungsjagden) spielen hierbei eine Rolle, obwohl es sich doch um einen "Urwald" handeln soll......

So lautet § 15 des Nationalparkgesetzes:
Die ordnungsgemäße Jagdausübung ist im Nationalpark zulässig. Der Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wird ermächtigt. durch Rechtsverordnung die Ausübung der Jagd im Nationalpark unter Beachtung des Schutzzwecks nach §3 zu regeln.

 

 

Stellungnahme unseres AK zum Konzept "Wildregulierung im Nationalpark Hainich" vom 14.11.2010

Nationalpark Hainich
Verwaltung
z.Hd. Herrn Großmann
Bei der Marktkirche 9
99947 Bad Langensalza
 
                                                                                                         
 
Konzept zur Wildregelung im Nationalpark Hainich
 
Sehr geehrter Herr Großmann,
 
wir bedanken uns für die Zusendung des Konzeptes zur Wildregulierung im Nationalpark Hainich, sowie für die eingeräumte Möglichkeit, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
 
Unsere Stellungnahme lautet wie folgt:
 
1. Kernzone
 
Es wird zunächst sehr von uns begrüßt, dass in der beantragten UNESCO-Weltnaturerbe-Fläche weder Einzel- noch Bewegungsjagden durchgeführt werden sollen. Dies erscheint aus unserer Sicht auch zwingend erforderlich, damit zumindest dort ein weitgehend ungestörter Ablauf der Naturprozesse gewährleistet ist. Eine entsprechende Ausnahmeregelung hiervon sollte restriktiv formuliert und angewendet werden, damit kein allgemeiner Freibrief für Jagden in der Kernzone entsteht.
 
2. Schutzzonen 1 und 2
 
Da der Jagdruck in den Schutzzonen 1 und 2 die Tiere jedoch aller Voraussicht nach in die unbejagte UNESCO-Weltnaturerbe-Fläche „drücken“ wird, wird dort der angestrebte Hauptzweck des Nationalparks, der ungestörte Ablauf der Naturprozesse, durch ein Überangebot von Wildtieren stark beeinträchtigt werden. Dies wiederum wird die Nationalparkverwaltung zum Anlass nehmen, Jagden auch in der Kernzone des Nationalparks durchzuführen.
 
Die Bejagung der Schutzzonen 1 und 2 ist somit aus unserer Sicht nicht mit den Kernzielen des Nationalparks zu vereinbaren. Bei einem professionellen Urwald-Management müsste daher erst anhand eines mehrjährigen Monitorings eine Bestandsaufnahme über Wildschäden etc. gemacht werden. Erst anhand dieses Monitorings wäre feststellbar, ob auf den Flächen des Nationalparks, insbesondere in den Schutzzonen 1 und 2,  die Jagd erforderlich ist.
 
3. Wissenschaftliche Studien belegen: Jagd ist kontraproduktiv
 
Unserer Auffassung nach ist die Jagd auf der gesamten Nationalparkfläche nicht erforderlich und daher durch Verordnung grundsätzlich zu verbieten.
 
Anhand des Schwarzwildes lässt sich dies gut darstellen: Obwohl die Bejagung des Schwarzwildes in den letzten Jahren immer mehr zugenommen hat, sind die Zahl der Wildschweine und die Schäden, die diese in der Landwirtschaft verursachen, gestiegen. Die Jagd scheint daher bei der Frage der Bestandsregulierung nicht das geeignete Mittel zu sein. Dieses Ergebnis wird von der ersten wissenschaftlichen Langzeitstudie zu diesem Thema, die auf zahlreiche weitere universitäre Arbeiten und Untersuchungen Bezug nimmt, unterstützt. Nach der Studie besteht kein Zweifel mehr, dass der Jagddruck zu einer stärkeren Vermehrung der bejagten Wildschweinpopulationen führt.
 
Wissenschaftler um Sabrina Servanty verglichen in einem Zeitraum von 22 Jahren die Vermehrung von Wildschweinen in einem Waldgebiet im Departement Haute Marne, in dem sehr intensiv gejagt wird, mit einem wenig bejagten Gebiet in den Pyrenäen. Das Ergebnis wurde nun im renommierten „Journal of Animal Ecology“ veröffentlicht: Wenn hoher Jagddruck herrscht, ist die Fruchtbarkeit bei Wildschweinen wesentlich höher als in Gebieten, in denen kaum gejagt wird. Weiterhin tritt bei intensiver Bejagung die Geschlechtsreife deutlich früher – vor Ende des ersten Lebensjahres – ein, so dass bereits Frischlingsbachen trächtig werden. Auch das Durchschnittsgewicht der erstmalig fruchtbaren Wildschweine ist bei hohem Jagddruck geringer. In Gebieten, in denen wenig Jäger unterwegs sind, ist die Vermehrung der Wildschweine deutlich geringer, die Geschlechtsreife bei den Bachen tritt später und erst bei einem höheren Durchschnittsgewicht ein (Quelle: Servanty et alii, Journal of Animal Ecology, 2009).
 
Mit dieser Studie ist bewiesen, dass die starke Vermehrung bei Wildschweinen nicht nur vom Futterangebot abhängt, sondern auch vor allem von der intensiven Bejagung.
 
4. Schweinepest
 
Die Nichtbejagung des Schwarzwildes sowie ein absolutes Fütterungsverbot wären somit auch die wirksamste Maßnahme, wenn es um die Reduzierung des Schweinepestrisikos geht.
 
5. Bewegungsjagden
 
Auf Bewegungsjagden sollte im gesamten Nationalpark verzichtet werden. Dies gebieten vor allem Gründe des Tierschutzes. So ist selbst nach Aussage zahlreicher Jäger ein sauberes und damit weidgerechtes Ansprechen von Schalenwild bei Bewegungsjagden nicht möglich. Bei Bewegungsjagden auf Schalenwild kann daher von einem weidgerechten Tod der Tiere in vielen Fällen nicht die Rede sein. Dies kritisierte z.B. auch der Jagdberater der Kreisjägerschaft Aachen. Danach seien „Drückjagden aus Gründen des Tierschutzes mehr als bedenklich". Das Wild werde "beunruhigt" und in Richtung der Schützen getrieben: "An ihnen vorbei flüchten die Tiere wie in Panik. Es fallen viele Schüsse, doch längst nicht jeder Schuss ist ein finaler. Etliche Tiere werden nur verletzt und verenden später qualvoll irgendwo im Dickicht, es werden ihnen Gliedmaßen abgeschossen oder sie laufen nurmehr verkrüppelt herum." (Quelle: Aachener Zeitung v. 21.10.2010). Bei großen Treib- und Drückjagden werden zudem die Sozialstrukturen der Tiere auseinandergesprengt. Jungtiere verlieren ihre Eltern und sind meist ebenfalls dem Tod geweiht.
 
Es liegt somit auf der Hand, dass Bewegungsjagden auf Schalenwild zu länger anhaltenden und vermeid-baren Schmerzen bei den Tieren führen, was nach dem Tierschutzgesetz sogar strafbewährt ist (vgl. § 17 Nr. 2 b TierSchG).
 
Außerdem möchten wir an diesem Punkt darauf aufmerksam machen, dass groß angelegte, revierübergreifende Bewegungsjagden in Thüringen nicht von der Jagdgesetzgebung gedeckt sind. Nachdem der Nationalpark in Flächeneinheiten aufgeteilt ist und wir davon ausgehen, dass auch hier revierübergreifend gejagt werden soll, geben wir Ihnen folgenden Auszug aus einem Schreiben unseres Rechtsanwaltes an die zuständigen Ministerien in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern vom November diesen Jahres zur Kenntnis:
 
„In der Bundesrepublik Deutschland gilt nach dem Willen des Gesetzgebers das Revierprinzip. Für revierübergreifende jagdliche Maßnahmen gibt es im Bundesjagdgesetz nur eine einzige Gesetzesgrundlage, nämlich § 10 a BJagdG. Diese Vorschrift sieht vor, dass zum Zwecke der Hege des Wildes revierübergreifende Hegegemeinschaften gebildet werden können. § 1 Abs. 1 BJagdG unterscheidet dabei eindeutig zwischen „Hege“ und „Jagdausübung“. Unter „Hege“ versteht das Gesetz den Schutz und die Pflege wildlebender Tiere (Lorz, Metzger/Stöckel BJagdG § 1 Rn. 5), wohingegen sich die „Jagdausübung“ auf das Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild bezieht (Lorz, Metzger/Stöckel BJagdG § 1 Rn. 8). Deutlich wird diese Trennung von „Hege“ und „Jagdausübung“, indem die Pflicht zur Hege beim Grundstückseigentümer verbleibt, auch wenn das Jagdausübungsrecht an die Jagdgenossenschaft abgetreten wird, die dann neben dem Eigentümer zusätzlich zur Hege verpflichtet wird. (...) Folgerichtig hat daher der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland sein Jagdgesetz entsprechend geändert und darin ausdrücklich aufgenommen, dass Hegegemeinschaften auch "jagdbezirksübergreifende Bejagungen" durchführen können (vgl. § 13 Abs. 4 LJagdG Rheinland-Pfalz). (...) Hinzu kommt, dass es nach § 19 a BJagdG verboten ist, Wild jeder Art zu beunruhigen. Das Verbot gilt für jedermann, auch für Jagdausübungsberechtigte (Lorz, Metzger/Stöckel BJagdG § 19 a Rn. 3). Da revierübergreifende Bewegungsjagden per se dazu führen, dass eine große Anzahl von Wildtieren über das notwendige Maß hinaus beunruhigt, gehetzt und gestresst wird, was vermeidbar wäre, wenn man auf diese gesetzeswidrige Jagdform verzichten würde, liegt somit auch ein Verstoß gegen § 19 a BJagdG vor. (...) Nach all dem gibt es keine gesetzliche Grundlage für die revierübergreifende Jagdausübung. Mangels gesetzlicher Grundlage handeln die Verantwortlichen daher bei der Tötung der Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund (vgl. § 17 Nr. 1 TierSchG).“
 
Auf entsprechende Bewegungsjagden sollte daher bereits aus gesetzlichen Gründen verzichtet werden.
 
 
6. Einsatz von Jagdhunden
 
Der Einsatz von Jagdhunden sollte im Nationalpark strikt untersagt werden. Eine Stellungnahme des Herrn Prof. Wunderlich, Vorsitzender der Jagdkynologischen Vereinigung Brandenburg des JGHV e.V. und ein Experte auf dem Gebiet des Gebrauchshundeseinsatzes, hat unsere Beobachtungen dahingehend bestätigt, dass der Einsatz von Hundemeuten, insbesondere bei revierübergreifenden Treib- und Drückjagden, zwangsläufig dazu führt, dass sich die Hunde verselbständigen und damit das Wild tierschutzwidrig hetzen und reißen.
 
7. Kirrungen
 
Ein wesentlicher Faktor für die Größe einer Population ist auch das Nahrungsangebot. Durch Kirrungen wird die Nahrungsmenge zusätzlich beeinflusst. Wir schlagen deshalb vor, dass neben Salzlecken und Fütterungen auch die Kirrungen als unzulässig in das Konzept aufgenommen werden.
 
8. Jagdzeiten
 
Laut Entwurf findet die Wildregulierung vom 1. August bis 31.Dezember statt. Dies entspricht immerhin fast der Hälfte des Jahres, in der das Wild durch jagdliche (d.h. unnatürliche) Maßnahmen beunruhigt wird. Hier gilt es, den Jagdruck auf eine möglichst kurze Periode zu beschränken. Außerdem ist gerade beim Dam- und Rehwild die Mutter-Kind-Beziehung in den ersten Lebensmonaten besonders eng ausgeprägt. Ricken, beispielsweise, leben mit ihren Kitzen im kleinsten Familienverband. Die Auflösung findet normalerweise erst im Frühjahr nach dem Geburtsjahr statt. Hinzu kommt, dass bestimmte Vogelarten im August noch brüten. Diese Vogelarten würden durch die frühe Eröffnung der Jagdsaison stark beeinträchtigt werden. Um die Unruhe und das damit verbundene Tierleid zu reduzieren, schlagen wir deshalb vor, die Jagdzeit deutlich zu verkürzen. Ein Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember sollte absolut ausreichend sein.
 
9. Beutegreifer
 
Wir begrüßen sehr, dass die Jagd auf Beutegreifer („Raubwild“) im gesamten Nationalpark nicht für erforderlich gehalten wird. In der Tat ist es so, dass Prädatoren sehr wichtig für einen ausgeglichenen Naturhaushalt sind.
 
10. Allg. Wildbestandsregulierung / Monitoring
 
Die kritische Überprüfung der Maßnahmen zur Wildbestandregulierung sehen wir natürlich positiv. Allerdings fragen wir uns, weshalb die Optimierung der Jagdstrategien als Ziel ausgegeben werden soll. Vorrangiges Ziel im Nationalpark - der wohlgemerkt ein Urwald sein soll! - müsste doch der weitestgehende Verzicht auf die Jagd sein. In diesem Sinne sollten Ursache (Jagd) und Wirkung (Wildtierverhalten) langfristig untersucht, dokumentiert und von objektiver wissenschaftlicher Seite bewertet werden. Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass ein langfristiges Monitoring ergibt, dass in weiten Teilen des Nationalparks nicht gejagt werden muss, weil sich die einzelnen Wildpopulationen auf ein natürliches und verträgliches Maß einpendeln. Der Mensch ist jedoch zumeist der Auffassung, dass er in die Natur eingreifen und sie lenken muss. Nichts anderes wird mit dem Begriff „Wildmanagement“ ausgedrückt. Gerade bei der Lenkung des Wildtierbestandes sollten wir jedoch der Natur, die sich in ihrer Form als Urwald in kürzester Zeit regenerieren wird, vertrauen. Dies sollte vorrangiges Ziel eines jeden Urwaldmanagements sein. Langfristig sollte daher nicht die Optimierung der Jagdstrategien, sondern die Aufgabe der Jagd angestrebt werden. Nur so wäre ein ungestörter Ablauf der Naturprozesse langfristig gewährleistet.
 
Sehr geehrter Herr Großmann, gewiss haben Sie keinen leichten Stand zwischen uns Tierschützern auf der einen und den Jägern auf der anderen Seite. Wir hoffen jedoch, dass Sie aufgrund unserer Stellungnahme dem Nationalpark-Slogan „Urwald mitten in Deutschland“ ein kleines Stückchen näher kommen.
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Roland Dunkel

 

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Herrn Minister Reinholz

Postfach 90 03 65
99106 Erfurt  

den, 24.11.2009

Nationalparkplan  Hainich 

Sehr geehrter Herr Minister Reinholz! 

Für den Freistaat Thüringen bietet sich mit der Neugestaltung des Nationalparks Hainich, verknüpft mit der Bewerbung bei der UNESCO als Weltnaturerbe, eine hervorragende Chance, um ein Stück Naturschutzgeschichte zu schreiben! 

Naturschutz, der seinen Namen wirklich verdient, bekommt seinen Platz im Allgemeinen nur auf dem Papier – z.B. hält Bernd Baumgart, Landschaftsplaner und Buchautor, Deutschland in Sachen Naturschutz gar für ein Entwicklungsland!. Wie gesagt, Thüringen bietet sich nun die Gelegenheit, um wenigstens auf ca. 7.500 ha echten Naturschutz zu betreiben und damit auch kräftig zu werben! Wir bitten Sie sehr herzlich, Herr Minister Reinholz, machen Sie Ihren Einfluss in diesem Sinne geltend. Der Nationalpark Hainich könnte zu einem Aushängeschild für eine vernünftige, innovative Naturschutzpolitik werden! 

Der Weg dahin ist relativ einfach. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie sich den Einflüssen jener Lobbyisten entziehen, die sich gerne als Natur- und Artenschützer ausgeben, aber das Gegenteil bewirken, nämlich der Jägerschaft. Gestatten Sie einige Ausführungen hierzu: Als Tierschutzorganisation sind wir natürlich bestrebt, auf den Widersinn der Jagd, insbesondere der Hobbyjagd, nicht nur hinzuweisen, sondern gegen bestehendes anachronistisches Jagdrecht zu protestieren. Reformen diesbezüglich sind längst überfällig. Dass diese auf sich warten lassen, haben wir ausschließlich einer starken, einflussreichen Jägerlobby zu verdanken.

Auch im Rahmen der Neuorientierung des Nationalparks dürften Jägerinteressen eine Rolle gespielt haben, wie sonst lässt es sich erklären, dass im „Urwald mitten in  Deutschland“, Wildtierbestände mit der Waffe reguliert werden sollen?  Häufig ist im Planentwurf von  „Urwald“ die Rede, von Natur Natur sein lassen – von Natur sich selbst überlassen oder von der Sicherung der natürlichen Entwicklung. Hehre und absolut unterstützenswerte Ziele, die hier formuliert werden, gerade in einer Zeit der Umweltzerstörung in nie da gewesenen Dimensionen.

Die Rede ist aber auch  von einem Wildtiermanagement. Das heißt im Klartext: Im Nationalpark soll die Natur auch weiterhin von Jägerinnen und Jägern reguliert und manipuliert werden! Für uns ist das nicht nachvollziehbar. Ein Ökosystem besteht nun einmal aus den Wechselwirkungen zwischen den Pflanzen und Tieren. Und diese regelt die Natur von ganz alleine! Das heißt, die Natur braucht uns schlichtweg nicht. Wie also soll unter den Bedingungen der Jagd eine Sukzession stattfinden? Im Brasilianischen Regenwald werden auch keine Treib- und Drückjagden durchgeführt, dennoch gibt es ihn noch! Der in diesem Zusammenhang gerne von der Jägerschaft ins Feld geführte Verweis auf die hierzulande fehlenden Beutegreifer ist unangebracht, denn die Bestandsdichten von Wildtieren regeln sich – auch in der modernen Kulturlandschaft - vielmehr aufgrund von Nahrungsangebot, Territorialität, sozialen und physiologischen Faktoren.  

Wissenschaftler weisen heute daraufhin, dass sich die Wildtiere durch die Jagd stärker vermehren als unter natürlichen Umständen. Würden in einem Gebiet durch die Jagd, die ja vor allem im Herbst und Winter stattfindet, viele Tiere getötet, hätten die Verbliebenen ein besseres Futterangebot. So sagt z.B. Prof. Dr. Josef H. Reichholf, der die Abteilung Wirbeltiere der Zoologischen Staatssammlung München leitet: „Tiere, die gestärkt überleben, pflanzen sich im Frühjahr zeitiger und zahlenmäßig stärker fort.“ (Süddeutsche Zeitung, 28.01.2009). Und Norbert Happ, der bekannteste deutsche Wildschweinkenner – selber Jäger – prangert an: „Die Nachwuchsschwemme ist hausgemacht“. Für die explosionsartige Vermehrung der Wildschweine seien die Jäger selbst verantwortlich: „Ungeordnete Sozialverhältnisse im Schwarzwildbestand mit unkoordiniertem Frischen und Rauschen und unkontrollierbarer Kindervermehrung sind ausschließlich der Jagdausübung anzulasten.“ (Jagdzeitung "Wild und Hund", 23/2002). 

Wir sehen, selbst außerhalb eines Nationalparks würden Menschen und Tiere von der „Jagdruhe“ profitieren. Warum aber in einem Nationalpark jagen? Was ist im Nationalpark Hainich anders als z.B. im Nationalpark Gran Paradiso, Italien. Dort herrscht auf einer Fläche von 72.000 ha ein konsequentes Jagdverbot. Der dortige Leiter, Bruno Bassano zum Thema Jagd: „Das Ziel der Jäger ist, die Zahl ihrer Opfer konstant hoch zu halten. Die Umwelt würde sich selbst optimal erhalten mit einem inneren Regelungsmechanismus, ohne dass der Mensch schießt. Ich sehe für die Jagd wirklich keine andere Funktion, als dass es ein Vergnügen ist. Die Jagd dient nur den Jägern“ 

In den Zielformulierungen zum neuen Nationalparkplan ist von der Seuchengefahr die Rede. Danach stellt sie sogar einen erheblichen Grund für jagdliche Eingriffe dar. Nach unserem Wissensstand ist es aber vielmehr so, dass Jägerinnen und Jäger in hohem Maße selbst verantwortlich für die Ausbreitung von Seuchen sind  (Beispiel Schweinepest. Siehe Anlage).  

Herr Minister Reinholz, ein Gebiet, das ein Urwald sein soll, aber keiner ist, weil es der Spaß- und Hobbyjagd Freiraum bietet, gleicht eher einem Etikettenschwindel als einer unberührten Natur und ist somit als Weltnaturerbe ungeeignet. 

Wir würden uns über eine Stellungnahme freuen, gerne auch zur Veröffentlichung in unserem Mitgliedermagazin.

Mit freundlichen Grüßen 

Roland Dunkel

 

Deutsche UNESCO-Kommission e.V., Bonn
Colmantstraße 15
53115 Bonn 

 

den, 24.11.2009

„Nationalpark Hainich“

Bewerbung um die Anerkennung als Weltnaturerbe 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Über die Aufnahme in die Welterbeliste des Nationalparks „Hainich“, Thüringen, soll bald eine Entscheidung getroffen werden. 

Im Entwurf des Nationalplanes genießt die „urwäldliche Entwicklung“ eine herausragende Bedeutung. Nicht von ungefähr kommt die Titulierung „Urwald mitten in Deutschland“. (Beispielhaft Auszüge hierzu: - „Im Nationalpark Hainich bleibt die Natur sich selbst überlassen. Im Sinne des Mottos „Urwald mitten in Deutschland“ unterliegen die vielfältigen Laubwald- und Offenlandökosysteme der natürlichen Dynamik.“ – „Wir tragen die zentrale Verantwortung für den Schutz und die ungestörte Entwicklung des Nationalparks“.)

Jedoch ist an anderer Stelle zu lesen: „ Zur Gewährleistung einer natürlichen Waldentwicklung erfolgt eine Wildbestandsregulierung gemäß einschlägiger rechtlicher Grundlagen.“  Mit anderen Worten: Auch im Nationalpark Hainich soll die Natur von Jägerinnen und Jägern reguliert und manipuliert werden! Wir wissen nicht, wie es zu dieser Groteske kommen konnte, wir wissen nur, dass das „Hegen und Pflegen“ mit Waffengewalt einem Krieg gegen die Natur gleichkommt und in keinster Weise etwas mit einer urwäldlichen Entwicklung zu tun haben kann! 

Der Freistaat Thüringen hat im Rahmen der Nationalpark-Neuausrichtung die großartige Chance „ja“ zu einem zukunftsweisenden, vernünftigen Nationalpark-Konzept zu sagen, in dem er die Jagd auf dem gesamten Gebiet des Parks ruhen lässt. Ihnen sehr geehrte Damen und Herren der Kommission, bleibt es in Ihrer Entscheidungsfindung vorbehalten, ebenfalls auf moderne, innovative, dem Zeitgeist entsprechenden und vor allem auf wissenschaftliche Argumente zu setzen. 

Ein Gebiet, das ein Urwald sein soll, aber keiner ist, weil es der Spaß- und Hobbyjagd Freiraum bietet, gleicht eher einem Etikettenschwindel als einer unberührten Natur. Unter diesen Umständen ist der „Hainich“ als Weltnaturerbe ungeeignet! 

Von Herzen gönnen wir dem Land Thüringen mit seinen landschaftlichen Reizen wirtschaftlichen Aufschwung und regen Fremdenverkehr – doch nur auf einer ehrlichen Basis! 

Über eine Stellungnahme würden wir uns freuen! 

Mit freundlichen Grüßen 

Roland Dunkel

(Beigefügt ein Schreiben an die Nationalparkverwaltung zur Kenntnisnahme.)

 

Nationalpark Hainich

- Verwaltung-

Bei der Marktkirche 9

99947 Bad Langensalza 

 

den, 24.11.2009

Planungsentwurf Nationalpark Hainich 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

gestatten Sie einige Anmerkungen und Fragen zum „Nationalparkplan Hainich“: 

Als Tierschutzorganisation sind wir natürlich bestrebt, auf den Widersinn der Jagd, insbesondere der Hobbyjagd, nicht nur hinzuweisen, sondern gegen bestehendes anachronistisches Jagdrecht zu protestieren. Reformen diesbezüglich sind längst überfällig. Dass diese auf sich warten lassen, haben wir ausschließlich einer starken, einflussreichen Jägerlobby zu verdanken.

Auch im Rahmen der Neuorientierung des Nationalparks dürften Jägerinteressen eine Rolle gespielt haben, wie sonst lässt es sich erklären, dass im „Urwald mitten in  Deutschland“, Wildtierbestände mit der Waffe reguliert werden sollen?  Häufig ist im Planentwurf von  „Urwald“ die Rede, von Natur Natur sein lassen – von Natur sich selbst überlassen oder von der Sicherung der natürlichen Entwicklung. Hehre und absolut unterstützenswerte Ziele, die hier formuliert werden, gerade in einer Zeit der Umweltzerstörung in nie da gewesenen Dimensionen.

Die Rede ist aber auch  von einem Wildtiermanagement (Was unterscheidet eigentlich die Begrifflichkeit „Wildtiermanagement“ im Nationalpark von der traditionellen Jagd? Tragen Jäger neuerdings Anzug und Krawatte?). Für uns ist das nicht nachvollziehbar. Ein Ökosystem besteht nun einmal aus den Wechselwirkungen zwischen den Pflanzen und Tieren. Und diese regelt die Natur von ganz alleine! Das heißt, die Natur braucht uns schlichtweg nicht. Wie also soll unter den Bedingungen der Jagd eine Sukzession stattfinden? Im Brasilianischen Regenwald werden auch keine Treib- und Drückjagden durchgeführt, dennoch gibt es ihn noch! Der in diesem Zusammenhang gerne von der Jägerschaft ins Feld geführte Verweis auf die hierzulande fehlenden Beutegreifer ist unangebracht, denn die Bestandsdichten von Wildtieren regeln sich – auch in der modernen Kulturlandschaft - vielmehr aufgrund von Nahrungsangebot, Territorialität, sozialen und physiologischen Faktoren.  

Wissenschaftler weisen heute daraufhin, dass sich die Wildtiere durch die Jagd stärker vermehren als unter natürlichen Umständen. Würden in einem Gebiet durch die Jagd, die ja vor allem im Herbst und Winter stattfindet, viele Tiere getötet, hätten die Verbliebenen ein besseres Futterangebot. So sagt z.B. Prof. Dr. Josef H. Reichholf, der die Abteilung Wirbeltiere der Zoologischen Staatssammlung München leitet: „Tiere, die gestärkt überleben, pflanzen sich im Frühjahr zeitiger und zahlenmäßig stärker fort.“ (Süddeutsche Zeitung, 28.01.2009). Und Norbert Happ, der bekannteste deutsche Wildschweinkenner – selber Jäger – prangert an: „Die Nachwuchsschwemme ist hausgemacht“. Für die explosionsartige Vermehrung der Wildschweine seien die Jäger selbst verantwortlich: „Ungeordnete Sozialverhältnisse im Schwarzwildbestand mit unkoordiniertem Frischen und Rauschen und unkontrollierbarer Kindervermehrung sind ausschließlich der Jagdausübung anzulasten.“ (Jagdzeitung "Wild und Hund", 23/2002). 

Wir sehen, selbst außerhalb eines Nationalparks würden Menschen und Tiere von der „Jagdruhe“ profitieren. Warum aber in einem Nationalpark jagen? Was ist im Nationalpark Hainich anders als z.B. im Nationalpark Gran Paradiso, Italien. Dort herrscht auf einer Fläche von 72.000 ha ein konsequentes Jagdverbot. Der dortige Leiter, Bruno Bassano zum Thema Jagd: „Das Ziel der Jäger ist, die Zahl ihrer Opfer konstant hoch zu halten. Die Umwelt würde sich selbst optimal erhalten mit einem inneren Regelungsmechanismus, ohne dass der Mensch schießt. Ich sehe für die Jagd wirklich keine andere Funktion, als dass es ein Vergnügen ist. Die Jagd dient nur den Jägern“

In den Zielformulierungen zum neuen Nationalparkplan ist von der Seuchengefahr die Rede. Danach stellt sie sogar einen erheblichen Grund für jagdliche Eingriffe dar. Uns würde interessieren, auf welche Grundlagen diese Formulierung basiert. Nach unserem Wissensstand ist es vielmehr so, dass Jägerinnen und Jäger in hohem Maße selbst verantwortlich für die Ausbreitung von Seuchen sind  (Beispiel Schweinepest. Siehe Anlage).  

Weiter heißt es in den Zielformulierungen: „Hierbei werden Jagdmethoden bevorzugt, mit denen schnell, effektiv, tierschutzgerecht ... eingegriffen wird.“ Welche Methoden sind das genau? Und warum für den Besucher unauffällig? Halten Sie das Jagen etwa für geschäftsschädigend?   

Keinesfalls wollen wir Ihnen Schlechtes unterstellen. Aber die Frage nach dem „Etikettenschwindel“ drängt sich auf. Dem ist leider so.  Sie haben allerdings die Möglichkeit dem entgegenzuwirken und ein Zeichen zu setzen. Wagen Sie doch den Schritt in die richtige Richtung,  in dem Sie  die Jagd auf dem gesamten Gebiet des Nationalparks ruhen lassen – den Menschen, der Natur und auch dem Ansehen und  Bekanntheitsgrad des Nationalparks Hainich zu liebe!  

Wir erwarten Ihre Stellungnahme, gerne auch zur Veröffentlichung in unserem Mitgliedermagazin. 

(Schreiben ähnlichen Wortlauts ergehen an die Deutsche UNESCO-Kommission und an das Thüringische Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.) 

Mit freundlichen Grüßen

Roland Dunkel