| Hier der Bericht aus dem VgT-Archiv:
Solothurner Kantonstierarzt
verurteilt
Am 7. September 1994 ist der
tierschutzfeindliche Solothurner Kantonstierarzt Dr.
Wäffler zu einer Busse von 500 Fr, einer
Parteientschädigung von 1500 Franken, einer Genugtuung
von 500 Fr. sowie zur Übernahme der Gerichtskosten
verurteilt worden, weil er mich einen Psychopathen
genannt hat.
Auszug aus dem Plädoyer von Erwin
Kessler:
Im vorliegenden Fall geht es um mehr
als eine simple Beschimpfung, es geht um eine
Verleumdung, mit welcher von den
Tierschutzvollzugsmissständen abgelenkt werden soll.
Anstatt seiner Pflicht nachzugehen und dem
Tierschutzgesetz Nachachtung zu verschaffen, fällt
Kantonstierarzt Wäffler mit Ehrverletzungen über mich
her. Nachdem ich als Präsident des VgT dem Solothurner
Veterinäramt ab Sommer 1991 mehrere Anzeigen gegen
fehlbare Tierhalter eingereicht hatte, bezichtigte mich
Kantonstierarzt Wäffler in einem gehässigen, keinerlei
Kooperationsbereitschaft zeigenden Schreiben vom 6.
Oktober 1991 unter anderem des "anonymen
Denunziantentums" und der "mangelnden Fachkenntnis".
Ferner nahm er die von uns angezeigten Landwirte in
Schutz, welche ihr Vieh jahrein jahraus dauernd in
tierquälerischer und gesetzwidriger Weise an der Kette
halten.
Am 16. April 1993 behauptet KT Wäffler in einem
Interview in Radio 32, wer die tierschutz-gesetzlichen
Mindestanforderungen einhalte, habe eine artgerechte
Tierhaltung. Dagegen sind sich sämtliche
Tierschutzorganisationen der Schweiz und alle namhaften
Verhaltensforscher weltweit einig, dass die heute in der
Schweiz (nicht nur hier, aber hier auch) praktizierte
Nutztierhaltung in mancher Hinsicht als "legale
Tierquälerei" bezeichnet werden muss. Vor wenigen Tagen,
am vergangenen Montag, den 5. September 94, gaben die
schweizerischen Tierschutzverbände in Bern eine
Pressekonferenz unter dem Titel "Schluss mit der legalen
Tierquälerei". Deutlich anderer Meinung als KT Wäffler
ist auch die Geschäftsprüfungskommission des
Nationalrates, welche im April 1993 zu einer
Aufsichtseingabe, die ich namens des VgT eingereicht
hatte, Stellung genommen und festgestellt hat (93.033):
"Sie (die Kommission) kommt zum Schluss, dass die in der
Eingabe vom 24. Januar 1992 geäusserten Anliegen
teilweise berechtigt sind." Ich frage Sie nun, sehr
verehrte Damen und Herren: Ist es normal, dass die
konservative GPK die Eingabe eines "Psychopathen" als
"teilweise berechtigt" anerkennt? Ist es ferner für
einen "Psychopathen" charakteristisch, dass er – hier
als Präsident des VgT – spektakuläre tierschützerische
Erfolge verbuchen kann wie keine zweite
Tierschutzorganisation.
Es liegt insgesamt folgende Situation
vor: Wie wir belegen können, duldet und deckt das
Solothurner Veterinäramt unter der Leitung von KT
Wäffler vorschriftswidrige, grausame Tierhaltungen.
Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit amtlich irregeführt
und falsch informiert, durch die Behauptung, die
bestehenden Vorschriften seien ausreichend und würden
eine artgerechte Tierhaltung garantieren. Da der
Tierschutz, nicht aber die Desinformation der
Bevölkerung zur Pflicht eines Kantonstierarztes gehört,
liegt logischerweise eine Amtspflichtverletzung vor.
Diese Pflichtverletzung kann offensichtlich nicht mit
Personalmangel entschuldigt werden, wie dies KT Wäffler
immer wieder versucht. Der Vollzugsmissstand ist ein
qualitativer, nicht nur ein quantitativer. Wenn fehlbare
Tierhalter gedeckt werden, hat das rein gar nichts mit
Personalmangel zu tun, sondern mit einer Geringschätzung
des Tieres durch Beamte, denen der Schutz der Tiere voll
und ganz und ausschliesslich anvertraut ist.
Tierschutzorganisationen sind ja wegen
des fehlenden Klagerechts weitgehend die Hände gebunden;
sie müssen sich darauf beschränken, den
nichtfunktionierenden Tierschutzvollzug öffentlich
anzuprangern; die Mittel, um direkt einzugreifen,
fehlen. Auf diese unhaltbaren Zustände generell und im
Kanton Solothurn im besonderen haben wir wiederholt
deutlich hingewiesen; damit üben wir eine Aufgabe von
öffentlichem Interesse aus, denn es ist in einer
Demokratie von öffentlichem Interesse, dass Missstände
in der Verwaltung aufgedeckt werden.
Am 29. April 1992 haben wir dem
Regierungsrat eine Disziplinarbeschwerde gegen KT
Wäffler eingereicht. Obwohl es eine verbreitete
obrigkeitliche Haltung ist, Missstände in der Verwaltung
zu dementieren, anerkannte der Regierungsrat in seiner
Antwort vom 15. Juli 1993 doch einige wesentliche Punkte
unserer Beschwerde als berechtigt, so insbesondere der
unnötig verletzende Ton von KT Wäffler im Umgang mit uns
Tierschützern sowie die ungenügende Respektierung von
Artikel 18 der Tierschutzverordnung; dieser schreibt
einen zeitweiligen Auslauf für angebundene Kühe zwingend
vor.
Nach eigenen Angaben des
Kantonstierarztes (Seite 3 im RR Entscheid) halten sich
im Kanton Solothurn 200 Betriebe nicht an die
Auslaufvorschrift! Dies ist erschreckend und absolut
unakzeptabel, ist doch diese Auslaufvorschrift bereits
absolut minimalistisch und an sich schon völlig
unakzeptabel (Kühe müssen nur an 60 von 365 Tagen etwas
Bewegungsmöglichkeit erhalten). Ferner ist diese
Vorschrift schon seit 1981 in Kraft. Dass zehn Jahre
nach Inkrafttreten dieser minimalistischen Vorschrift
auf 200 Solothurner Betrieben (die Dunkelziffer dürfte
wesentlich höher sein) mit Wissen des Veterinäramtes
immer noch verletzt wurde bzw. wird, ist geradezu
unfassbar. Ein solcher Kantonstierarzt hat doch wirklich
weder ein formalrechtliches noch ein moralisches Recht,
einem Tierschützer, der gegen diese Missstände Sturm
läuft, vorzuwerfen, er sei ein Psychopath! Es handelt
sich um ein Skandal, der gar nicht scharf genug
kritisiert werden kannIn der Folge verhärteten sich die
Fronten weiter: wir kritisierten den Nichtvollzug des
Tierschutzgesetzes weiterhin und KT Wäffler befleissigte
sich zunehmend, uns zu schikanieren und herablassend zu
behandeln.
So behauptete er am 13. August 1993, eine unserer
Anzeigen sei unberechtigt gewesen, und auferlegte uns in
rechtlich unhaltbarer Weise Verfahrenskosten von Fr.
150.–, die er mittels Zahlungsbefehl einzutreiben
versuchte. Auf unseren Rechtsvorschlag reagierte er
nicht mehr: So versucht uns KT Wäffler mit nicht
rechtmässigen Verfügungen einzuschüchtern.
Nun komme ich zur Angelegenheit, in deren Zusammenhang
der Beschuldigte die eingeklagte Ehrverletzung begangen
hat:
Eine Reitschülerin beklagte sich beim Tierschutzbund
Basel über regelmässige Misshandlungen der Pferde im
Reitstall St. Jakob in Bättwil durch den
Reitstallbesitzer Francis Racine. Die Wochenzeitung "doppelstab"
beschrieb den Fall am 2. Juni 1994 auf der Frontseite
wie folgt:
Schock vor der Reitstunde
für Gymnasiallehrerin Sibylle Herkert aus
Basel: Laut ihrem schriftlichen
Augenzeugenbericht sah sie an ihrem Pferd
eine klaffende Fleischwunde. Dann entdeckte
sie im Halbdunkel weitere blutende Wunden,
Schürfungen und eine faustdicke, teigige
Anschwellung von der Grösse einer Hand.
Entsetzt rannte die Reitschülerin ins Büro
des Reitstallbetreibers und wollte wissen,
was passiert sei. Dort sagte man der
fassungslosen Baslerin, das Pferd sei am
Vortag "vom Chef drangenommen worden", das
sei "manchmal nötig".
Der Tierschutzbund Basel erstattete
deswegen beim Solothurner Veterinäramt Anzeige. Dieses
führte eine "Untersuchung" durch, welche ein
Musterbeispiel für die sattsam bekannte
Voreingenommenheit und Feindseligkeit dieser
Veterinärbeamten gegenüber Tierschützern darstellt: Die
belastenden Zeugen wurden kurzerhand übergangen. Deren
schriftliche Stellungnahmen wurde – willkürlich – nicht
als schlüssig erachtet, die angerufenen Zeugen aber auch
nicht zu ergänzenden, formellen Einvernahmen vorgeladen.
Das Veterinäramt beschränkte sich darauf, einseitig nur
entlastendes Material zu sammeln. Gefälligkeitsschreiben
zugunsten des Beschuldigten, welche zur Sache überhaupt
nichts beitragen konnten, sondern nur der Stimmungsmache
dienten, mass das Veterinäramt etwa gleichviel Gewicht
bei, wie den präzisen Zeugenaussagen über die
Tiermisshandlung. Unter Missachtung des Amtsgeheimnisses
wurde dem Beschuldigten Name und Adresse der
Anzeigeerstatterin mitgeteilt, so dass sich der Anwalt
des Tierschutzbundes veranlasst sah, Klage wegen
Begünstigung, Amtsmissbrauch und Verletzung des
Amtsgeheimnisses gegen KT Wäffler einzureichen. Das
Verfahren gegen den einflussreichen Reitstallbesitzer
Racine stellte das Veterinäramt sang und klanglos ein,
so dass man sich fragen muss, was es denn eigentlich
braucht, bis gegen Tiermisshandlungen endlich etwas
unternommen wird im Kanton Solothurn. Racine seinerseits
klagte hierauf die Vertreterin des Tierschutzbundes
Basel wegen Ehrverletzung ein, drang damit aber nicht
durch. Dies alles ist aktenkundig und ich offeriere
hiefür wie für alles andere den rechtsgenügenden Beweis.
Die auch in diesem Fall einseitige Haltung des
Veterinäramtes zugunsten fehlbarer Tierhalter haben wir
öffentlich kritisiert. Da Kantonstierarzt Wäffler
unserer Kritik wenig Konkretes entgegenzusetzen hatte,
bezeichnete er mich in einem Interview mit den
Solothurner Nachrichten kurzerhand als nicht ernst zu
nehmenden Psychopathen und autorisierte den Journalisten
ausdrücklich, dies so zu veröffentlichen (veröffentlicht
in den SN vom 26.10.1993).
Die Planmässigkeit der Ehrverletzung
ergibt sich aus dem Umstand, dass sich der
Angeschuldigte, wie erwähnt, bereits früher in
herabwürdigender Art und Weise über mich geäussert hat
und es ihm offensichtlich darum geht, mich schlecht zu
machen, um von den Tierschutzproblemen abzulenken. Damit
erhofft er sich vermutlich, dass die
Tierschutzmissstände im Kanton Solothurn, die er
aufgrund seines pflichtwidrigen Verhaltens
mitzuverantworten hat, von der Öffentlichkeit nicht
geglaubt würden, denn was ein "Psychopath" erzählt, hat
gegenüber den amtlichen Verlautbarungen eines
Kantonstierarztes in den Augen vieler Bürger wenig zu
bedeuten, besonders wenn das ganze dann noch durch die
Solothurner Zeitung, welche praktisch das Medienmonopol
innehat, sehr zugunsten von Kollega Kantonstierarzt
verdreht und verzerrt dargestellt oder überhaupt
unterdrückt wird.
Die Planmässigkeit der Verleumdung zeigt sich auch
daran, dass KT Wäffler im Rahmen der Strafuntersuchung
den an mich gerichteten Vorwurf, ich sei ein Psychopath,
wiederholt und bestärkt hat. Er hält diese
Disqualifikation sogar ausdrücklich für richtig, was den
Tatbestand der qualifizierten (planmässigen) Verleumdung
erfüllt. Ich beantrage zu dieser Frage ein
psychiatrisches Gutachten durch einen neutralen
Experten.
Von einem Akademiker und Tierarzt darf
erwartet werden, dass er fähig ist, mit der Verteilung
diskriminierender psychiatrischer Disqualifikationen
sorgfältig umzugehen. Als Chefbeamter muss ihm auch
bewusst sein, dass solche Äusserungen in der
Öffentlichkeit Gewicht haben. Er muss auch wissen, dass
es für eine Diagnose nicht ausreicht, irgendwo in einem
Buch laienhaft irgend etwas nachzuschlagen und dann, mir
nichts dir nichts, ein apodiktisches Urteil zu fällen.
Dieser Kantons-Viehdoktor, der offensichtlich nicht in
der Lage ist, bei den ihm anvertrauten Tieren
neurotische Verhaltensstörungen zu erkennen, masst sich
an, human-psychiatrische Diagnosen zu erstellen!
Da der Angeschuldigte seine
Verleumdung in eklatant unsorgfältiger Weise erhoben und
später wiederholt hat, da er ferner – dies ergibt sich
aus der Vorgeschichte – damit offensichtlich anstrebte,
einen Gegner durch Schläge unter die Gürtellinie fertig
zu machen, muss die Gutgläubigkeit im vornherein
verneint werden. Bei der Qualifikation (Tierarzt und
Chefbeamter) des Angeschuldigten sind diesbezüglich die
strengsten Anforderungen zu stellen.
Der Versuch, meine Glaubwürdigkeit
durch Verleumdungen und üble Nachrede zu untergraben,
ist eine oft angewendete Strategie meiner Gegner aus der
Agrar- und Fleischlobby und den ihr nahestehenden
Beamten. Es ist überhaupt eine uralte Strategie, beim
Fehlen sachlicher Argumente auf die persönliche
Verunglimpfung des Gegners auszuweichen und diesen mit
unsubstanziierten Anwürfen in den Dreck zu ziehen. Nur
entlastet oder berechtigt es den hier angeschuldigten
Kantonstierarzt Wäffler in keiner Art und Weise, dass
dies andere auch tun.
Ich beantrage die Verurteilung des
Angeschuldigten, damit ein Signal gesetzt wird, dass ich
– nur weil ich ein unbequemer Tierschützer bin, der
pflichtvergessene Beamte in Trab setzt – kein Freiwild
bin und nicht nach Belieben verleumdet und verletzt
werden darf.
Meine Arbeit verrichte ich nicht aus
psychopathischer Veranlagung, sondern aus
Verantwortungsgefühl, als Präsident der grössten
schweizerischen Nutztierschutzorganisation und im
Interesse der Allgemeinheit und der Tiere, die nicht
länger als Sache betrachtet werden dürfen, wie wenn sie
keine Gefühle und keine Leidensfähigkeit hätten. Ich
habe bei der Erfüllung meiner wichtigen Aufgabe einen
legitimen Anspruch auf Rechtsschutz gegen solche
Verleumdungen. |