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Der verschwiegene Aspekt
- Die Stresshormone
Ebenso wie der Mensch
produzieren auch alle Wirbeltiere bei großen körperlichen Anstrengungen,
bei starken Schmerzen, bei Angst und bei Schädigungen des Körpers so
genannte Stress-Hormone. Besonders bei Todesangst - die bei Tieren in
Unkenntnis der Schmerz-Ursachen und seiner Dauer in Verbindung mit den äußeren
Umständen immer eintritt - und in stärksten Maße während des Todeskampfes
reichern sie sich in großen Mengen an. Infolge des eingetretenen Todes können
sie aber nicht mehr abgebaut werden und gelangen beim Verzehr in den
Kreislauf des Menschen.
Dabei handelt es sich vorwiegend um Adrenaline, Apomorphine und um Histamine,
die so neben anderen, der Fütterung beigegebenen Pharmazeutika im Tier
verbleiben wie Wachstums-Hormone, Hydrocortisone, Stilbene, Betablockern,
Antibiotika, Östrogene, Chemo-Vitamine und viele Arten von Beruhigungsmitteln.
Laut dem Roch-Medizin-Lexikon ist Adrenalin (Epinephirn) ein
Nebennieren-Hormon, das in seiner natürlichen linksdrehenden Form die
Leitfähigkeit des Nervensystems bestimmt und damit die gesamte Funktionalität
des biologischen Organismus. In krankhafter Weise tritt es im Zusammenhang mit
Tumor-Erkrankungen auf. In den Körper gelangt, führt es zu starkem
Blutdruckanstieg, zur Kontraktur der peripheren Blutgefäße mit allen
Begleiterscheinungen, zu pathologischer Steigerung des Herz - Minutenvolumens
und zu wesentlichen Veränderungen der normalen Hormonund Kreislaufverhältnisse,
weswegen auch aus diesem Grund tierexperimentelle Ergebnisse unverwertbar sind.
Die gleichen Wirkungen haben auch alle anderen adrogenen Hormone. Der erhöhte
Adrenalin-Level bewirkt im Erwachsenenalter beim Manne eine Feminisierung
mit entsprechender Körpersymptomatik und bei der Frau eine Virilisierung der
Stimme, des Haarwuchses und der Muskulatur. Vor der Pubertät entsteht bei
Mädchen ein Pseudo-Hermaphroditismus mit Amenorrhoe und fehlender
Brustentwicklung, beim Knaben zum Hypogonadismus mit frühem Wachstumsstop der
Glieder und Apomorphin wird als Morphin-Abkömmling identifiziert, das dämpfend
auf das Atemzentrum wirkt, das Brechzentrum im Gehirn anregt und die Muskulatur
extrem entkräftet bis lähmt.
Bei hohen Dosen führt es zu Kopfschmerzen, Erbrechen, Sehbehinderung
durch Engstellung der Pupillen, Harn- und Stuhlverhaltung sowie Somnambulismus
bis zur Bewusstlosigkeit, unregelmäßige und unzureichende Atmung,
Kreislauf-Kollaps, Koma und evtl. Tod durch Atemlähmung. Vergleichbare Wirkungen
sind von allen Morphin-Substanzen bekannt, und Histamin , das in die Gruppe der
Ergotamine eingereiht wird, ist ein weit im Körper verbreitetes Gewebs-Hormon.
In seiner inaktiven Form an Heparin gebunden, wird es vorwiegend in den weißen
Blutkörperchen gespeichert, in der Lunge, in der Haut, im Magen-Darm-Trakt, im
Gehirn, im Liquor, im Speichel und ebenso im Blut.
Auch hier ist ein gesteigertes Vorkommen bei Karzinom-Tumoren bekannt und
wird als "Karznoid-Syndrom" bezeichnet. Es entsteht ebenso in großen Mengen bei
Gewebszerstörungen, bei Strahlenschädigungen, bei Verbrennungen und bei
körperlicher Belastung, wobei es alle Formen der Allergie hervorruft.
Normalerweise wird es beim Wegfall der Entstehungsursachen langsam abgebaut, was
aber meist der eingetretene Tod verhindert. Alle Histamine und Ergamine sind bei
fehlendem chemisch-physikalischem Nachweis von Unterschieden ihres
Strukturaufbaues streng art- und individualspezifisch, weshalb sie in artfremden
Lebewesen häufig zu akuter oder chronisch-allergischer Krankheits-Symptomatik
führen.
Diese Formen reichen von Herz-Rhythmusstörungen über Kopfschmerzen und
Blutdruckerhöhungen, zu Hautreaktionen und auch Kreislaufschwäche bis zum
Kollaps, sowie zum allergischen Schock mit gelegentlicher Todesfolge. Das soll
nicht heißen, dass in jedem Fall solche Folgen klinisch erkennbar gleich
auftreten, denn das hängt sowohl von der aufgenommenen Menge der Fremdhormone ab
als auch von der jeweiligen Allergie-Disposition des Menschen. Die vielfältige
Krankheits-Symptomatik belegt aber, dass bei ständiger Aufnahme solcher
Fremdstoffe toxische Einwirkungen im Körper entstehen, auch ohne sofort
erkennbare akute Krankheitsanzeichen. Ob und wann diese sich zu einem
diagnostizierbaren Krankheitsbild entwickeln, hängt auch von diesen
individuellen Faktoren ab.
Darüber hinaus ist nicht bekannt, wie diese Adrenaline, Morphine und Histamine
sich zu den noch vorhandenen genannten chemisch-pharmazeutischen
Futterbeimengungen verhalten, welche Interaktionen sie mit diesen eingehen
und welche metabolischen Abbauprodukte mit den das Wachstum der Tiere in
unnatürlicher Weise beschleunigenden Pharmaka entstehen - unabhängig von den
mikrobakteriellen und viralen Verseuchungen des tierischen Fleisches. Solche
bekannten Umstände einer gesundheitsbeeinträchtigenden Nahrung belegen die
menschliche Verpflichtung zu einem bestmöglichen schonenden Umgang mit den
Tieren, nicht nur aus tierschützerischen Gründen.
Wenn man schon glaubt, Tiere zu Ernährungszwecken schlachten zu müssen, muss die
Tötung unerlässlicherweise absolut angst- und schmerzfrei erfolgen. Andernfalls
findet sich im Fleisch der Tiere eine übernormale Konzentration der für den
Menschen schädlichen und krankheitserregenden Stresshormone neben den
jederzeit nachweisbaren ebenfalls gesundheitsschädigenden
chemisch-pharmazeutischen Beimengungen im Mastfutter. Dies ist deshalb für alle
von grundsätzlicher Bedeutung, weil die jüdisch-orthodoxen Schächtbefürworter
als Forderer eines qualvollen Schächtablaufes, ja nur einen kleinen Teil der
Schlachttiere selber essen. Das sind 15 - 20% des Schlachtgewichtes, während der
Rest des Tieres ungekennzeichnet in den allgemeinen Fleischhandel gelangt und
angeboten wird.
Die geforderte Kennzeichnung des Fleisches der nach dem jüdischen Ritus
unbetäubt geschächteten Tiere wurde abgelehnt. Hingewiesen wird nicht zuletzt
auch auf islamische Schächtbefürworter und die unzähligen "Döner-Verkaufsstände"
deren Fleisch in Bezug auf Herkunft und Schlachtung oft nicht verifizierbar ist.
Eine Kennzeichnungspflicht kann es in diesem Fall nicht geben, da das
betäubungslose Schlachten in Deutschland für Mitbürger islamischen Glaubens,
laut Gesetzgebung, nicht existent sein dürfte.
Stand: Oktober 2000
Verfasser: Dr. med. Werner Hartinger
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