Arbeitskreis humaner

 

                    Tierschutz e.V.   (gegr.1991)

 
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Aktuelle Probleme und Erfordernisse der Tierschutzpolitik

v. Dipl.-Pol. Edgar Guhde, PAKT e.V.

Positive Fakten

Die Bilanz seit 2003 weist einige positive Fakten aus: Die Eierkennzeichnung,  die Ablehnung des  Entwurfs der EU-Kommission von 2003 für eine neue TiertransporteVO durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft; die Investitionshilfen im Rahmen des Bundesprogramms  zur Förderung tiergerechter Haltungsverfahren, finanzielle Anreize für mehr Tierschutz in der »Nutztier«haltung bei der Agrarinvestitionsförderung.

Gute Ansätze (»Ziele, Maßnahmen«) finden sich in dem Bericht »Zukunft der Tierhaltung« der gleichnamigen Arbeitsgruppe im BMVEL von Juli 2002, die aber weitgehend noch immer der Realisierung bedürfen. Darin sind z.B. vorgesehen: Neue Leitlinien für tierzüchterische Maßnahmen, Änderung des Tierschutzgesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Nutztieren bei Eingriffen wie Kastration und Schnabelstutzen, Änderung der Tierschutz-SchlachtVO mit dem Ziel, unnötige Leiden von Schlachttieren zu vermindern. Dieses und anderes ist bisher nur Absichtserklärung geblieben.
Damit sind wir bei den zahlreichen Desiderata, die jeden Tierschützer/Tierrechtler tagtäglich bedrücken.

Massenintensivtierhaltungen

Seit 2005 expandieren neue tierschutzwidrige Massentierhaltungen besonders in Ostdeutschland – Agrarfabriken großen Stils werden errichtet. Die versprochene Agrarwende in der sogenannten Nutztierhaltung findet nicht statt. Unter grauenhaften Lebens- und Sterbensbedingungen werden Jahr um Jahr Hunderten Millionen Tieren maximale Leistungen abgepresst.

Schweinehaltung

Tierärztliche Kontrollen bei der Schweineschlachtung haben 2004 ergeben, dass mehr als die Hälfte der Tiere krankheitsbedingte Schädigungen haben, z.B. deformierte Gliedmaßen und Magengeschwüre sowie Lungenschäden wegen der schlechten Belüftung der Ställe. Doch die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen in deutsches Recht steht noch immer aus. Der neueste Entwurf einer SchweinehaltungsVO von Juni 2004 enthält etliche Verbesserungen, jedoch nicht ausreichende, z.B. weiterhin Spaltenböden, erlaubte Nasenringe, zu wenige Beschäftigungsmöglichkeiten, zu wenig Platz, zu lange Übergangsfristen. Notwendig: Änderung des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der betäubungslosen Kastration von Ferkeln und des  Schwanzkürzens. Die Stellungnahme von PAKT zum Entwurf von 2003 bleibt weiterhin aktuell (=> »Stellungnahme zum Referentenentwurf der Schweinehaltungsverordnung (15.05.03)« unter www.paktev.de)

Mastkaninchen

In ca. 450 Mastbetrieben vegetieren  allein in Deutschland jährlich etwa 30 Millionen dieser Tiere in Drahtkäfigen mit Drahtböden, kaum Bewegungsmöglichkeiten, Folge schwere körperliche Leiden und Verhaltensstörungen, künstliche Besamungen nach jedem »Wurf«, Überzüchtung, Sterberate lt. Bundestierärztekammer bis zu 50 %. Alle Regierungen der vergangenen Jahrzehnte haben dieses Verbrechen an den Kaninchen geduldet und somit gefördert! Zu den Haltungsbedingungen gibt es weder spezielle Rechtsvorschriften auf EU-Ebene noch auf nationaler Ebene. Es gab und gibt seitens des Bundesministeriums noch nicht einmal Gespräche mit den Verbänden der landwirtschaftlichen Kaninchenhalter und den Tierschutzverbänden.  Seitens der EU ist kein Vorschlag zur Regelung der Haltungsbedingungen vorgesehen. Mit einer bereits 2003 eingereichten Petition hat sich der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments am 16./17. März 2005 beschäftigt. Es wurde lediglich beschlossen, die EU-Kommission um ergänzende Auskünfte zu ersuchen. Der Ausschuss wird die Prüfung der Petition fortsetzen, sobald ihm die erforderlichen Auskünfte vorliegen. Die Kommission hat erstmal die Europäische Behörde für Lebenmittelsicherheit damit beauftragt, eine entsprechende Studie zur Situation der Züchtung und Käfighaltung von Kaninchen zu verfassen.  Weder in der EU noch in Deutschland ist bisher die Einführung einer Registrierung von landwirtschaftlichen Kaninchenhaltungen geplant.

Notwendig: Nicht vergrößerte Käfige, sondern Verbot von Zucht und Haltung überhaupt. Zumindest Abschaffung der Käfiganlagen. Bundesregierung: Nachdrückliche Initiative bei der EU; unabhängig davon deutsche Reglementierungen, die den §§ 2 und 2a Tierschutzgesetz gerecht werden. (Näheres => PAKT »Presseerklärung: Mastkaninchen – Ein kurzes Leben voller Leiden«)

Tiertransporte

Sämtliche bisherigen Transport-Verordnungen der EU einschließlich des neuesten niederländischen Vorschlags sind angesichts der täglich ablaufenden Greuel - durch zahlreiche Erfahrungsberichte mehrerer Tierschutzorganisationen belegt - völlig unzulänglich.

Mit dem Beitritt der neuen Staaten entfallen auch für die Tiertransporte zwischen diesen Staaten und der alten EU die früheren Kontrollen an den Ostgrenzen Deutschlands, Österreichs und Italiens, wodurch sich die Leiden, die die Transporte für die Schlachttiere mit sich bringen, vergrößern. Die Auflösung der früher bestehenden Grenzveterinär-Kontrollstellen ist besonders nachteilig, weil die aus Polen oder Tschechien kommenden Tiere bei der Einreise nach Deutschland bereits mehrere Stunden oder Tage unterwegs waren. Hinzu kommt der geplante Stellenabbau bei Polizei und Grenzveterinären, obwohl selbst bei gleichbleibendem Personalumfang die Kontrollintensität nicht beibehalten werden kann. Bezüglich der neuen Außengrenzen der EU ist noch ungeklärt, ob und wann an den zahlreichen neuen Übergangsstellen die erforderliche Infrastruktur vorhanden sein wird, um die notwendige Versorgung der Tiere sicherzustellen und um verletzten oder nicht mehr transportfähigen Tieren wirksam zu helfen. Erforderlich ist eine 24stündige Entladung aller Tiere an den Außengrenzen. Es darf nicht sein, dass die Einhaltung der Tierschutztransport-Richtlinie während des gesamten Transports künftig nicht mehr verlangt wird. Je größer also die EU, desto länger die unkontrollierten Tiertransporte selbst in den Binnengrenzen.

Zu erstreiten sind u.a.: Keine Tiertransporte in Länder außerhalb der EU, zumindest Wegfall aller Prämien für die Ausfuhr von Schlachtvieh aus der EU (entsprechend dem Beschluss des Verkehrsund Umweltausschusses des Europäischen Parlaments), Höchsttransportdauer zumindest für Schlachttiere von 8 Stunden (wobei die Transportzeit ab der Verladung des ersten Tieres bis zum Entladen des letzten Tieres zu rechnen ist); für Zucht- und Nutztiere müssen die Ruheintervalle außerhalb des LKW in amtlich überwachten Ruhestationen stattfinden. Anforderungs-Katalog für Tiertransportschiffe in bilateralen Verträgen mit Zielländern wie Ägypten und Libanon, nur Schlachttiertransporte, generelles Verbot der elektrischen Treibgeräte, geringere Ladedichten und Maximaltemperaturen als bisher, ausreichende Belüftungssysteme, frühester Transport von Ferkeln ab 4 Wochen, von Kälbern ab 2 Wochen, ausreichende, den Tierarten angepasste Tränkeeinrichtungen, präzise Bestimmungen für den Transport von Geflügel, Gefälle der Rampenanlagen maximal 20° (Wiss. Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz), Ausbau der Kontrollen, Überprüfung der jeweiligen Verordnungen alle zwei Jahre.

Die Bundesregierung ist aktuell gefordert, dahingehend mit der EU-Kommission und den neuen Mitgliedstaaten nachdrücklich zu sprechen und zu verhandeln, darunter all jene Probleme tiergerecht zu behandeln, die sich aus der Erweiterung der EU ergeben wie Wegfall der Kontrollen auf der Ostbzw. Nord-Ost-Süd-Route, völlig ungenügende Versorgung der Tiere und Missachtung weiterer Bestimmungen.

Letztlich ist anzustreben, dass die Schlachttiere nahe an den Herkunftsorten geschlachtet werden und dass das Fleisch dann gekühlt oder gefroren transportiert wird.
Die aktuelle Situation ist durch den neuen Transport-Beschluss des EU-Ministerrats vom 22.12.2004 gekennzeichnet,  der aber  erforderlichen Tierschutzbestimmungen unberücksichtigt lässt wie Transportzeitenbegrenzungen, Besatzdichten u.a. In den nächsten vier Jahren ist nicht mit einer neuen Behandlung dieses Themas auf EU-Ebene zu rechnen.

Schächten

Nach der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz entfaltet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.2002 zum betäubungslosen Schächten nicht mehr die ihr normalerweise eigene Bindungswirkung gegenüber Behörden und Gerichten, da nunmehr der Tierschutz den Grundrechten, also auch der Glaubens- und Religionsfreiheit gleichwertig ist. »Das Staatsziel des Tierschutzes könnte leerlaufen, wenn z.B. nunmehr bereits eine kleine, möglicherweise sektiererische Gruppierung tierquälerische Handlungen als Akt der Glaubensausübung ausgibt und dies in der Abwägung zu einem Übergewicht der Religionsfreiheit gegenüber dem Tierschutz führte. Beim Schächten kann nichts anderes  gelten.  Der prinzipiellen Gleichrangigkeit von Religionsfreiheit und anderen Grundrechten auf der einen und dem Staatsziel Tierschutz auf der anderen Seite dürfte es auch nicht gerecht werden, wenn der die Ausnahmegenehmigung .... Beantragende lediglich substantiiert und nachvollziehbar deren tatbestandliche Voraussetzungen soll darlegen müssen«, sondern den Antragstellern obliege die volle materielle Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung auch tatsächlich vorliegen. (Tierschutzgesetz. Kommentar. Hg. von Hans-Georg Kluge, 2002, S. 169 ff., s.a. Kommentar von Hirt, Maisack, Moritz, 2003, S. 181 ff. sowie Kommentar zum Grundgesetz Maunz, Dürig, Herzog, Scholz, 2002, S. 45 und 57).

Nachdem  die Bundesländer Erlasse herausgegeben haben, die das betäubungslose Schächten von mehreren, der neuen Rechtslage entsprechenden Voraussetzungen abhängig machen, und die Fraktion der CDU im Januar 2003 im nordrhein-westfälischen Landtag einen Antrag »Klare Regelung zum Schächten im Tierschutzgesetz des Bundes erforderlich« eingebracht hat mit dem Ziel, die Änderung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz (Ausnahmegenehmigungen nur, »wenn nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis sicher ist, dass dadurch für das betroffene Tier keine größeren Schmerzen oder Leiden, insbesondere Todesangst, verbunden sind als bei vorheriger Betäubung«), ist die Entwicklung auf politischer Ebene insofern noch weitergegangen, als der Petitionsausschuss des Landtags von NRW am 17.06.2003 einstimmig das Engagement einer Petentin »gegen ein nicht tierschutzgerechtes, aber angeblich religiös motiviertes Töten von Tieren ohne Betäubung ausdrücklich anerkennt« und feststellt, »dass die - in methodischer Hinsicht im Schrifttum teilweise scharf kritisierten - Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 ... obsolet geworden sind.« (AZ I.3-Pet.Nr. 13/07896)

Der Ausschuss empfiehlt der Landesregierung und dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz zu prüfen, ob eine Initiative des Landes zur Änderung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz in der Weise in Betracht kommt, dass eine Ausnahmegenehmigung nur erteilt werden darf, »wenn sichergestellt ist, dass vor Beginn des Blutentzugs ein Zustand der Schmerzunempfindlichkeit des Tieres herbeigeführt wird.« Ein betäubungsloses Töten von Tieren wäre dann nicht mehr zulässig. Der Petitionsausschuss beruft sich dabei auf die Ergebnisse der verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die nach dem Urteil des BVerfG  ergangen sind.
Eine Rolle spielten bei dieser Entscheidung auch die Stellungnahmen religiöser islamischer und jüdischer Autoritäten »zur nicht zwingenden Natur des betäubungslosen Schächtens aus angeblichen religiösen Gründen.« (=> hierzu »Kleiner Guide für den europäischen Raum. Ratgeber und Orientierungshilfe für die Prüfung von Anträgen islamischer und jüdischer Religionsgemeinschaften zur Genehmigung des betäubungslosen Schächtens«, Selbstverlag PAKT, Teile 1-7, 2002-2005)
Anzustreben ist also eine bundeseinheitliche Regelung im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes im hier aufgeführten Sinn. (=> PAKT »Appell an alle Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder zur Streichung des Schächtparagraphen« vom 24.02.2004)
Forderung, dass das Fleisch betäubungslos geschächteter Tiere EU-weit gekennzeichnet werden muss.
Es kann festgestellt werden, dass anlässlich des Opferfestes 2005 (mit Ausnahme von Bayern) nur wenige Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten erteilt wurden.

Jagd

Die Reform des Bundesjagdgesetzes wird immer dringender, auch angesichts der Gefahr, dass die Bundeskompetenz des Bundes auf diesem Gebiet zugunsten der Länder zurückgenommen wird. Die im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbarte Novellierung  des Bundesjagdgesetzes  wurde angesichts des Drucks der Jäger-Lobby nicht angegangen, obwohl eine Anpassung dieses veralteten Gesetzes an moderne ökologische Erkenntnisse und den Tierschutz längst überfällig ist. Unklare und irreführende ideologische Begriffe wie »Hege« und »Waidgerechtigkeit« sind zu klären bzw. zu ersetzen. Ohne eine Wende in der Jagdpolitik verstößt Deutschland weiter gegen internationale Naturschutzabkommen, erlaubt den Einsatz tierquälerischer Fallen und giftiger Bleimunition, Baujagd, die Jagd auf gefährdete Tierarten, auf Hunde und Katzen  sowie den Abschuss von Zugvögeln in Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten.

Dringender Einsatz der Bundesregierung bei der EU ist ferner erforderlich gegen die millionenfache Jagd auf Zug- und Singvögel im Mittelmeerraum, in Rumänien und Bulgarien. Die einzelnen Bundesländer sind an ihre Verpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie zu erinnern, woraus sich die Notwendigkeit auch der Änderung der Landesjagdgesetze ergibt.
PAKT tritt für die Abschaffung der Lusttötung in Wald und Flur überhaupt ein.

Tierversuche

PAKT vertritt, ethisch und methodenkritisch begründet, als Fernziel die Abschaffung sämtlicher Tierversuche. Auf dem Weg dahin sind allerdings viele Zwischenschritte erforderlich. Dazu gehören neben der verstärkten Förderung der Alternativmethoden die Kürzung und schließlich Abschaffung der finanziellen Förderung der  tierexperimentellen Forschung seitens der Bundesregierung. Auf Bundesebene muss die Zentralstelle für die Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch ZEBET im Bundesinstitut für Risikobewertung personell besser besetzt und finanziell besser ausgestattet werden.

Die Ereignisse bei der Firma Covance in Münster haben erneut deutlich gemacht, wie groß der Handlungsbedarf ist und dass in sämtlichen Tierversuchslabors Videokameras zu installieren sind. Die Versuche mit Affen sind schnellstmöglich zu verbieten.

Nach Aufnahme des Staatsziels Tierschutz ist klargestellt, dass die Genehmigungsbehörden im Zuge der Bearbeitung eines Genehmigungsantrags ihrem inhaltlichen Prüfauftrag nachkommen können. Damit sich nach der Änderung des Grundgesetzes eine neue Rechtspraxis und Rechtskultur entwickeln können, obliegt den Genehmigungsbehörden nun eine zentrale Funktion. Sie müssen ihrem inhaltlichen Prüfauftrag bezüglich der Unerlässlichkeit, ethischen Vertretbarkeit etc. der beantragten Versuche wesentlich stärker in rechtlich verbindlichen Verfahren nachgehen als bisher. Hierfür ist die personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung der Behörden sicherzustellen. Die §15-Kommissionen sind paritätisch zu besetzen (Tierschutzverbände schlagen die Hälfte der Kommissionsmitglieder vor). Die Arbeitsweisen der Kommissionen sind bundesweit zu vereinheitlichen, indem beispielsweise eine Mustergeschäftsordnung mit konkreten Vorgaben zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kommissionen erstellt wird.

Nach wie vor ist beabsichtigt, »Altchemikalien«, die vor 1981 auf dem Markt waren, einer nachträglichen Sicherheitsprüfung und Risikobewertung zu unterziehen. Nach Angaben der Kommission sollen dafür bis 2020 bis zu 10 Millionen Versuchstiere geopfert werden (Fische und Wirbellose nicht gerechnet). Zahlreiche Stellungnahmen aus dem In- und Ausland haben dargelegt, dass das Altchemikalien-Vorhaben ohne Tierversuche durchgeführt werden kann, und zwar nicht »nur« aus ethischen Gründen, sondern weil, wie die Erfahrungen belegen, Tierversuche ungeeignet sind, die Schädlichkeit von Chemikalien für Mensch und Umwelt sicher und kostengünstig zu beurteilen, im Gegensatz zu inzwischen entwickelten (und noch weiter zu entwickelnden) tierversuchsfreien Testverfahren. Gerade die Langzeitauswirkungen der diversen Chemikalien in der Umwelt lassen sich mit Tierversuchen am wenigsten feststellen, weil sie als Momentaufnahme für das lange Zeitfenster nicht zuverlässig aussagekräftig sind.

Als vordringlicher Schritt sind zunächst sämtliche bereits vorhandenen Informationsquellen (auch solche von außerhalb der EU) auszuschöpfen. Alle existierenden Daten sind zwingend zugänglich zu machen, offenzulegen und verpflichtend gemeinsam zu nutzen, so dass sich erneute Tests erübrigen. Es ist sicherzustellen, dass keine Bestimmung des Entwurfs der Kommission im Widerspruch zum Artikel 8 des deutschen Tierschutzgesetzes (Genehmigungsvoraussetzungen und Beschränkungen für Tierversuche) steht, auch nicht im Widerspruch zum § 20a des deutschen Chemikaliengesetzes (Verwendung von Prüfnachweisen eines Dritten, Voranfragepflicht), der Mehrfachversuche ausschließt.

Nachdrücklich ist an die bedauerliche Tatsache zu erinnern, dass die Zahl der Tierversuche in den letzten vier Jahren zugenommen hat, die Forschungsförderung für die Entwicklung von Ergänzungs- und Ersatzmethoden dagegen auch in Deutschland gekürzt wurde – entgegen der Koalitionsvereinbarung der Regierungs-Parteien. (=> PAKT »Genmanipulation von Tieren und die Würde der Kreatur«)

Wildtiere im Zirkus

Zu begrüßen ist die im Oktober 2003 erfolgte Gesetzesinitiative des Bundesrats zur Beendigung der Haltung bestimmter Wildtierarten in Zirkussen. Doch noch immer liegt der vom Bundesrat geforderte Verordnungsentwurf des BMVEL nicht vor, und das Haltungsverbot ist nicht absehbar. Die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken, vor allem hinsichtlich der vermeintlich tangierten Berufsfreiheit (Zirkus«direktoren« oder Dompteure sind keine anerkannten Ausbildungsberufe) sind nicht überzeugend, schon gar nicht angesichts der Staatszielbestimmung Tierschutz. Neben Affen, Bären und Elefanten sollten auch die Großkatzen in die Verbotsliste aufgenommen werden. Dieser Verzug ist um so unverständlicher, als Dänemark, Finnland, Österreich und Schweden schon vor Jahren Haltungsverbote für Tierarten wie Affen, Elefanten, Großkatzen, Robben, Nashörner, Wölfe beschlossen haben. Ggf. ist in diesem Zusammenhang die Änderung der § 13 Abs. 3 und § 16 Abs. 5 Satz 2 Nr. 5 Tierschutzgesetz zügig anzugehen.

Dass Haltung und Dressur von Tieren in Zirkussen nicht artgerecht  und somit ein permanenter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sind, ist offensichtlich. »Artgerecht« wird in den österreichischen »Richtlinien für die Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen« wie folgt definiert: »Artgewohntes Verhalten umfasst das Gesamtverhalten eines Tieres, wobei als spezifische Verhaltensweise insbesondere das Sozialverhalten (Aggression, Individualabstand), Kampfverhalten (Verteidigung), Sexualverhalten (Partnerwahl, Paarbindung), Mutter-Kind-Verhalten (Mutterverhalten), Nahrungsaufnahmeverhalten (Jagdverhalten, Essensneid), Trinkverhalten (Trinkmuster), Ausscheideverhalten, Bewegungsverhalten, Ausruhverhalten, Komfortverhalten (soziale Hautpflege), Erkundungsverhalten und Territorialverhalten (Größe der Territorien) zu nennen sind.«
Daraus wird gefolgert: »Eine Wildtierhaltung in Zirkusunternehmen ist grundsätzlich allein schon wegen des oftmaligen Transportes und Standortwechsels nicht artgerecht!«
Auch die auf Empfehlung des Agrarausschusses des Bundesrats vorgesehene Einführung eines längst überfälligen Bundes-Zirkuszentralregisters sowie eines Registers von mobilen Tierschauen zur effektiveren Überwachung lässt seit über zwei Jahren auf sich warten. Es heißt, sowohl für das Verbot bestimmter Wildtierarten in den Zirkussen wie für die Einführung eines Zentralregisters sei eine Novellierung des Tierschutzgesetzes erforderlich.

Pelztiere

Laut Tierschutzbericht 2003 gibt es in Deutschland etwa 30 Nerz«farmen«, eine Fuchshaltung  sowie eine unbekannte Zahl von Chinchilla-Zuchten. In diesen Anlagen werden jährlich etwa 300.000 Tiere gezüchtet und umgebracht. Nach wie vor gibt es keine bundesweit geltende Rechtsverordnung für die Haltung von Pelztieren!

Der zweite VO-Entwurf für die sogenannte Pelztierhaltung liegt nun endlich zwar seit April 2003  vor, doch wird mit ihm diese Haltung als solche nicht in Frage gestellt, obwohl für die Erzeugung eines Luxusartikels kein »vernünftiger Grund« vorliegt, der völlig artwidriges Einsperren und Töten von Wildtieren wie Nerzen und Füchsen rechtfertigen könnte, und obwohl 70 % der Bevölkerung die Pelztierhaltung ablehnt. Drahtgitterböden bei den Nerzen bleiben erlaubt, für die vorgesehenen Verbesserungen werden viel zu lange Übergangsfristen eingeräumt. Selbst dieser Entwurf ist  auf erhebliche Widerstände des Wirtschafts- und Justizministeriums gestoßen wegen eines angeblichen »faktischen Berufsverbots« und konnte bisher nicht verabschiedet werden.
2004 hat das Bundesverwaltungsgericht durch ein Urteil bestätigt, dass die Pelztierzucht keine landwirtschaftliche Nutztierhaltung mit den entsprechenden Privilegien  ist,  sondern ein Gewerbe,  das eine Genehmigung gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes benötigt. Hier sind die zuständigen Behörden im Verzug.

Einige Länder wie Großbritannien und Italien haben die Pelztierhaltung bereits verboten, andere wie Österreich und die Schweiz haben so hohe Auflagen verordnet, dass die Haltungen wegen Unwirtschaftlichkeit aufgegeben wurden. Bei vorhandenem Willen wäre das auch in Deutschland möglich. Züchten und Töten von Pelztieren sind gesetzlich zu verbieten! Darüber hinaus ist die Bundesregierung zu drängen, sich auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen.
Neuerdings drohen wenigstens den sieben schleswig-holsteinischen Pelztierhaltungen Konsequenzen: Im Februar 2005 wurden sie durch die Fachaufsicht kontrolliert. Mit dem Ergebnis: In keiner der Anlagen wird der 2001 in Kraft gesetzte Pelztier-Erlass umgesetzt. In kleinen Käfigen (die größten sind höchstens 30 mal 90 Zentimeter) fristen die Wildtiere ein trauriges Dasein in Einzelhaft. Einem Chinchilla-Betrieb droht die Schließung, andere Betriebe müssen mit Auflagen bei der anstehenden Betriebserlaubnis rechnen.

Verbandsklage

PAKT unterstützt selbstverständlich die Kampagne für das Klagerecht anerkannter Tierschutzverbände und stellt mit Genugtuung die uneingeschränkte Befürwortung dieses Verbandsklagerechts durch das Bündnis 90/Die Grünen fest. Der Bundesrat entschied leider am 5.11.2004, den schleswig-holsteinischen Gesetzentwurf vom Februar 2004 nicht in das weitere Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Es gilt, die Verbandsklage sowohl auf Länder- wie auf Bundesebene weiterhin konsequent voranzutreiben. (=> »PAKT appelliert an Abgeordnete zwecks Verbandsklage«)

Heimtierhaltung und Zoohandel

Das Hintanstellen der Heimtiere – mit etwa 140  Millionen Tieren die zweitgrößte von Menschen gehaltene Gruppe von Tieren nach den landwirtschaftlichen »Nutztieren« – ist angesichts des boomenden Heimtiermarktes mit neuen Exotenhandlungen und Discountangeboten in Stadt und Land sowie der Bedeutung, die die Heimtierhaltung für die Prägung des Mensch-Tier-Verhältnisses hat, nicht zu verantworten. Exotische Wildtiere werden als Heimtiere immer beliebter. Dieser Trend hat fatale Folgen für die Wildtierbestände, weil noch immer ein Großteil der gehandelten Tiere der Natur entnommen wird. Auf der Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens im Oktober 2004 lagen zahlreiche Schutzanträge für Arten vor, die durch den boomenden Exotenhandel bedroht sind.

Leider sind weder von staatlicher Seite noch von Seiten der größeren Tierschutzorganisationen Konzepte und Aktionen gegen diese bedrohliche Situation zu vernehmen. Wobei daran zu erinnern ist, dass das Bündnis 90/Die Grünen Anfang der 90er Jahre unter dem Titel »Ein Käfig ist kein Lebensraum« zwei vorzügliche Ausarbeitungen zu diesem Thema veröffentlichte. An diesen Texten wird deutlich, wie wichtig der Partei die Problematik von Heimtierhaltung und Zoohandel einmal war. Doch seitdem ist nichts geschehen. Die in den genannten beiden Veröffentlichungen aufgeführten Forderungen sollten wieder auf die Tagesordnung: »Eine gesetzlich verankerte Positivliste, gesetzlich verankerte tiergerechte Haltungsverordnungen für die darin aufgeführten domestizierten Tiere, ein wirksames Verbot der Haltung und Zucht von Wildtieren zu privaten oder kommerziellen Zwecken, strenge Kontrolle von Zoohandlungen durch staatliche Organe, Fachkundenachweis und regelmäßige Prüfungen für Betreiber und Personal der Heimtierbranche, unabhängige Kontrollinstanz für unbedenkliche und tiergerechte Zubehörprodukte, gesetzlich verankerte artgemäße Tiertransportnormen, Fachkundenachweis für Halterinnen und Halter.« Dringend erforderlich ist ein  entsprechendes einsetzendes Engagement der Tierschutzorganisationen, ungeachtet des offenbar hindernden Umstandes, dass Mitglieder dieser Organisationen selbst Heimtiere halten.
Die Bedingungen bei Handel, Transport, Haltung und Zucht müssen im Sinne der oben zitierten Forderungen bundeseinheitlich geregelt werden. (Näheres => PAKT »Heimtierhaltung und Zoohandel«) Da die Bedingungen auf Tier-Börsen denen eines Flohmarktes gleichen und die Tiere dort oft unter katastrophalen Bedingungen von einem Laien an den nächsten verkauft werden, sollten diese verboten werden, zumindest ist eine Verordnung erforderlich, EU-weit eine Richtlinie. Die Bedingungen bei Handel, Transport, Haltung und Zucht müssen im Sinne der oben zitierten Forderungen bundeseinheitlich geregelt werden.
 

Brieftauben«sport«

Dieser »Sport« bedeutet, dass in Deutschland etwa 60.000 Züchter  rund 10 Millionen Tauben in Verschlägen halten, um sie von Frühjahr bis Sommer  mehrere hundert Kilometer zu bestimmten Auflass-Orten zu transportieren, damit sie von dort aus den Flug zum heimatlichen Schlag antreten. Dabei wird ein Verlust von etwa 30 % in Kauf genommen, d.h. diese Tauben verfliegen sich und gehen an Verletzungen oder Entkräftungen zugrunde. Das meist qualvolle »Verenden« auf dem Rückflug, bereits die Überforderung, sind ein vorsätzlicher Verstoß gegen die §§ 1; 3 (1., 5.) des Tierschutzgesetzes, so dass rechtliche Maßnahmen gegen die Züchter längst überfällig sind, um diesen Missbrauch von Tieren als Sportgerät zumindest einzuschränken. (Näheres => PAKT »Brieftauben«sport«- Problematik und Forderungen)

Schlachten

Die im Tierschutzbericht 2003  (Jan. 2003!) angekündigte in der Tat dringend notwendige »umfassende Überarbeitung« der Tierschutz-SchlachtVO liegt noch immer nicht vor. So wird im Bericht (S. 58)  auf »erhebliche Mängel hinsichtlich des Tierschutzes« hingewiesen, »auch, weil die Vorgaben der Verordnung nicht ausreichend sind.« Ein gravierendes und anhaltendes Problem sind die Fehlbetäubungen sowie die stark belastenden Betäubungen mit CO 2. Erforderlich u.a. auch: Abschaffung der Akkordschlachtungen, lückenlose Überwachung aller Arbeitsschritte, auch durch Video, Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Betäubungsanlagen in den Schlachthöfen, Verbreitung mobiler Schlachtverfahren. ( => PAKT »Stellungnahme zur Novellierung der Schlachtverordnung«)

Entenmast

Im Unterschied zur Hennen-Käfighaltung ist der Öffentlichkeit kaum bekannt, wie vergleichbar Enten (die Pekingente und die Moschusente, sog. »Flugente«) gehalten werden. Nicht weniger als 2 Millionen Enten werden in Deutschland in strukturlosen Ställen auf perforierten Böden zusammengepfercht meist zu Tausenden gehalten, ohne Tageslicht, Auslauf oder Badegelegenheit. Das artgemäße Seihen, Gründeln und Tauchen wird völlig verhindert. Den Moschusenten werden ohne Betäubung die Oberschnäbel amputiert, ebenso die Krallen an den Paddeln. Die Drahtgitterböden sind durch die Exkremente verdreckt und glitschig. Problem, dass es keine HaltungsVO für Enten gibt, nur eine Empfehlung des Europarats, die aber nirgendwo eingehalten wird.

Puten

Insbesondere die einseitige Zucht auf Brustmuskulatur führt zu tierschutzwidrigen Zuständen. Die Tiere sind dann zu schwer, und durch das häufige Liegen kommt es oft zu Brustblasen, die sich in feuchter Einstreu entzünden. Dazu kommt ein u.a. durch die hohe Besatzdichte ausgelöstes aggressives Verhalten. Die Bundesregierung hat noch immer keine PutenhaltungsVO erlassen, keinerlei detaillierte Anforderungen an die Putenmast. Artgerechte Haltung mit Beschäftigungsmöglichkeiten im Stall, Verringerung der Besatzdichte, Verbesserung der Belüftung, Verwendung ausschließlich trockener Einstreu, Auslauf im Freien und Verbot des Schnabelkürzens wären darin zu gewährleisten. Der Ausgang der Beratungen im Bundesrat zu einem Vorschriften-Entwurf verbesserter Haltebedingungen ist zur Zeit ungewiss. Angesichts von sieben Millionen Puten bundesweit, die auf unerträgliche Weise chronisch krank dahinvegetieren müssen, ist jede weitere Verzögerung unentschuldbar. (=> PAKT, »Putenmast mit Tier- und Verbraucherschutz unvereinbar«)

Masthühner

Die ausschließlich wegen  ihres Fleisches gehaltenen Masthühner sind mit 5,2 Milliarden Tieren jährlich in der EU die größte Gruppe der landwirtschaftlichen »Nutztiere«. Die Zucht auf hohe und schnelle Mastleistung und den unphysiologisch großen Brustmuskel hat zu einer Verlagerung des Körperschwerpunktes geführt mit der Folge, dass auf den Beinen und Hüften der Tiere erheblicher Druck und Spannung lasten. Auch Herz und Lunge können mit dem unnatürlich beschleunigten Wachstum nicht mithalten. 30 % der Masthühner humpeln, lahmen oder können sich aufgrund der Schmerzen nicht mehr fortbewegen. Die Mortalität dieser Hochleistungshühner ist viermal so hoch wie die der langsam wachsenden Masthühner. Dazu kommt die tierquälerische Haltung in strukturlosen Hallen zum Teil ohne Tageslicht – 22 Tiere auf einem qm zusammengepfercht mit der Folge weiterer schmerzhafter Erkrankungen.

Der seit Juni 2005 vorliegende Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Haltung von Masthühnern steht im krassen Widerspruch zu einem von ihr selbst in Auftrag gegebenen Gutachten und verfehlt Verbesserungen für die »Broiler«. Er lässt eine Erhöhung der maximalen Besatzdichte bis zu 38 kg pro qm zu, wenn gewisse klimatische Rahmenbedingungen in den Stallungen vorhanden sind. Da diese Bedingungen jedoch in den meisten deutschen Mastbetrieben Standard sind, würde sich bei einer 1:1-Umsetzung der Richtlinie nichts verbessern.
Da hierzulande eine Besatzdichte von 35 kg üblich ist, würde es den über 350 Millionen Masthühnern, die jährlich in Deutschland gemästet und geschlachtet werden, noch schlechter gehen.

Kükenvernichtung

Das barbarische Töten von 45 Millionen männlichen Küken allein in Deutschland aus  wirtschaftlichem Grund verstößt in krassester Weise gegen das Tierschutzgesetz und  könnte durch das Konzept der »Zweinutzungs-Hühner« oder geeigneter Hybriden unterbunden werden.

»Tierschutz-TÜV«

Anzugehen ist ein bundeseinheitliches und schließlich EU-weites Prüf- und Zulassungsverfahren zur Sicherstellung der Tiergerechtheit von serienmäßig hergestellten Aufstallungssystemen und Stalleinrichtungen, das obligatorisch für alle in- und ausländischen Anbieter ist, gemäß der Ermächtigung des § 13a Abs. 2 Tierschutzgesetz. Nicht nur alle neuen, sondern auch alle bereits vorhandenen Systeme in- und ausländischer Anbieter sollten diesem Verfahren unterzogen werden. Bereits vor der Markteinführung sind diese Einrichtungen von einer unabhängigen Stelle zu prüfen. In der Schweiz werden schon seit 1981 grundsätzlich alle serienmäßig hergestellten Stallsysteme und – einrichtungen für Rinder, Schweine, Ziegen, Hauskaninchen und Hausgeflügel auf ihre Tiergerechtheit hin geprüft, also ausgerichtet an den Bedürfnissen und Verhaltensansprüchen der Tiere.

Tierzucht

Seit 2002 liegt ein Entwurf des BMVEL »Leitlinien zu Zuchtzielen der Nutztierzucht unter Tierschutzaspekten« vor. Statt unverbindlicher Leitlinien ist eine klare gesetzliche Vorgabe erforderlich.

Pferdehaltung

Noch immer haben nicht alle Bundesländer die Ständerhaltung zugunsten der Gruppenhaltung in Laufställen mit getrennten Funktionsbereichen und ständigem Auslauf verboten. Die »Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen« des Bundesministeriums für Landwirtschaft von 1995 müssen überarbeitet werden, weil sie nicht mehr den Ansprüchen an die moderne Pferdehaltung, an die artspezifischen Bedürfnisse der Pferde in der Praxis entsprechen und seit 1995 neue wissenschaftliche Erkenntnisse in der Pferdehaltung gewonnen wurden. Erforderlich ist z.B., die Haltung der Pferde in Boxen mit Paddock, in Offenlaufställen sowie auf Weiden und Winterkoppeln zu behandeln, Ruheverhalten, Witterungsschutz, Einzäunung, Boden, Stallboden und Einstreu. Für qualgezüchtete Tiere ist ein Importverbot durch die Bundesregierung zu veranlassen.

WTO

Die Regeln der Welthandelsorganisation verursachen für lange Zeit gravierende Tierschutzprobleme. Dadurch konnten z.B. Tierversuche zu kosmetischen Zwecken nicht verhindert werden. Oder: Das angestrebte Importverbot für Felle von mit Fangeisen gefangenen Tieren konnte nicht durchgesetzt werden.  Nach der Rechtslage der WTO sind Differenzierungen zwischen Produkten nach den angewendeten (Tier)«Produktionsverfahren« unzulässig. Handelsbeschränkende Maßnahmen im Hinblick auf tierschutzrechtliche Standards sind daher ebenso unzulässig. Ohne einen geeigneten internationalen Rahmen können die bestehenden Tierschutzstandards, insbesondere bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung, unterlaufen werden, weil Produzenten aus Ländern mit vergleichsweise niedrigen Tierschutzstandards Wettbewerbsvorteile haben, sofern sie Haltungsverfahren einsetzen, die in Deutschland aus Tierschutzgründen nicht zulässig sind. Hinter der Forderung nach Tierschutzstandards werden seitens der meisten WTO-Mitglieder ungerechtfertigte Handelshemmnisse vermutet. Der EU werden somit  Beibehaltung und Durchsetzung ihrer Tierschutzstandards erschwert oder unmöglich gemacht; sie kann keinen Import aus Tierschutzgründen (z.B. Lebensmittel wie Nudeln, in denen Käfig-Eier verarbeitet wurden) verhindern. Aktuell besteht die Gefahr, dass die für 2012 vorgesehene Abschaffung der Batteriekäfige auf 2018 oder noch später verschoben wird.

Die EU-Kommission hat sich, gewissermaßen resignierend, in letzter Zeit bei den WTO-Verhandlungen nicht für Tierschutzbelange eingesetzt, wohl auch, weil sie bezüglich Tierschutz mit keiner Unterstützung durch die anderen 150 Staaten rechnen kann. Nur bei bilateralen und regionalen Übereinkommen können gewisse Fortschritte erwartet werden
Hinsichtlich der WTO sind EU-Kommission, Europäisches Parlament und Bundesregierung somit zu drängen, den Tierschutz in die Verhandlungen der WTO beharrlich einzubringen.

Bleibt zu schließen: In den letzten Jahren der Regierungskoalition hat sich die Situation für die Tiere in Deutschland nicht signifikant verändert. Stellenweise sind einige Verbesserungen im Detail und sinnvolle Forderungen zu verzeichnen, insgesamt aber herrscht Stagnation vor; die Zahl der gequälten Tiere ist sogar weiter angestiegen.

Tierschutz gibt es nur, wenn dabei keine ökonomischen Interessen beeinträchtigt werden. Und die Politiker fragen auch in diesem Bereich zunächst danach, inwieweit ihr Engagement Stimmen bringt und die Karriere fördert – was beim Tierschutz mit am wenigsten der Fall ist.
»Fortschritte sind in Bezug auf die Härte des Leidens und die immense Zahl der betroffenen Tiere unzureichend. Mechanismen wie fest verwurzelte Traditionen, Gleichgültigkeit der meisten, politische Manöver und ökonomische Zwänge sowie der sehr zögerliche ethische Wandel im Mensch-Tier-Verhältnis behindern die Verbreitung von Haltungsverbesserungen. Im ‚Nutztier’bereich werden Tierschutzaspekte stets gegen Aspekte der Preispolitik, Lebensmittelsicherheit, Produktqualität sowie Ansprüche der Bevölkerung abgewogen. Die Wirtschaft ist der Faktor, der den Fortschritt in der ‚Nutztier´haltung am stärksten behindert, da Haltungsverbesserungen oft die Produktionskosten erhöhen. (Diese lassen sich aber durch Produktionssteigerung oder Verbesserung der Fleischqualität auffangen). Im Laborbetrieb kommt zu höheren Kosten der Widerstand gegen hygienische und experimentelle Veränderungen.

Weitere Probleme sind der mangelnde Informationsfluss zwischen Forschenden, Industrie, Politikern und der Öffentlichkeit sowie widersprüchliche Forschungsergebnisse aufgrund großer qualitativer Unterschiede bezüglich Material und Methoden.
Fortschritte im Tierschutz ergeben sich meist dann, wenn die Veränderungen wirtschaftliche Vorteile bringen.« (Pia Baumann, IGN)