Arbeitskreis humaner

 

                    Tierschutz e.V.   (gegr.1991)

 
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Was tun bei Tierquälereien im Alltagsgeschehen?

Bei im Einzelfall festgestellten Missständen, beispielhaft angeführt seien schlechte Hunde- oder Katzenhaltung, oder sonstige vernachlässigte Tiere in unserem Umfeld, ist es sinnvoll - auch wenn es schwer fällt -  zunächst ein persönliches Gespräch (im Beisein eines Zeugen) mit dem verantwortlichen Tierhalter zu führen. Ist auf gütlichem Wege eine Situationsverbesserung nicht möglich, darf man sich aber nicht scheuen unter Bezugnahme auf bestehende Gesetze und einschlägige Verordnungen, das zuständige Ordnungsamt (Veterinärbehörden) zu verständigen, sowie bei der Staatsanwaltschaft eine (kostenfreie) Strafanzeige und Strafantrag "...wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz", zu erstatten.

Aber der auch Einzelne sollte beständig "bohren", Protest- und Leserbriefe schreiben, Petitionen einreichen, Demonstrationen und Informationsstände organisieren etc. - eben die bekannte Palette der möglichen Aktivitäten einbringen. Hier gilt auf politischer Ebene hartnäckig zu agieren und Verbände wie beispielsweise den 'Politischen Arbeitskreis für Tierrechte in Europa - PAKT e.V.' und nicht zuletzt unseren hier auch aktiven Arbeitskreis zu unterstützen, um die politisch-gesellschaftlichen Ursachen anzugehen und nicht allein an den Symptomen herumdoktern. Ansonsten hechelt der karitative Tierschutz atemlos bis zum St. Nimmerleinstag den bestehenden Problemen hinterher.


Bei eklatanten Missständen sollte zudem vorsorglich ein "Tierhaltungsverbot" eingefordert werden. Eine solche Anzeigenerstattung ist auch bei jeder Polizeistelle, wie auch mündlich möglich. Vorteilhaft jedoch ist meistens, die Anzeige am heimatlichen Schreibtisch in aller Ruhe unter Hinzuziehung von einschlägigen Tierschutzkommentaren * schriftlich zu fixieren.

Grundsätzlich ist im Anzeigentext eine möglichst genaue Sachverhaltsschilderung vorzunehmen, nach dem Leitfaden, "Wer hat wann, wo, was, wie getan / unterlassen". Wesentlich dabei, jede Behauptung durch ergänzende Zeugenaussagen und andere per Kopie beigefügte Beweismittel (Fotos, Gesprächsnotizen u.ä.) zu untermauern.

Am Schluss der Anzeige bittet man um "Mitteilung des Aktenzeichens" und verlangt über das Ergebnis der Ermittlungen informiert zu werden. Immer wieder erweist es sich in der Praxis als wichtig, in Zusammenarbeit mit engagierten Tierschutzorganisationen vorzugehen. Hier ist auch Sachkenntnis vorhanden, wie man im Falle einer Einstellungsverfügung der Anzeige verfährt und wieweit weitere Beschwerden Erfolg versprechend sind.

Nicht zuletzt ist es ratsam auch die Presse einzuschalten, sowie im Anschluss mit deutlich artikulierten Leserbriefen "nachzuhaken" um vielleicht so den betroffenen Tierhalter mehr oder minder "gezwungenermaßen" zur Einsicht gelangen zu lassen.-

Fazit: Alles in allem gesehen sind die Möglichkeiten für den einzelnen Tierfreund begrenzt, aktiv und legal (!) gegen Tierquälereien vorzugehen - doch den Rahmen dieser Möglichkeiten sollte jeder ausschöpfen, der es ernst meint mit dem Tierschutz.            

Zwei sehr empfehlenswerte Buchdokumentationen:
Kommentare von Hirt/Maisack/Moritz,
Verlag Vahlen  (ISBN 3 8oo6 28716) und
Kommentare von Kluge/Goetschel/Hartung/von Loeper/ Ort/Reckewell,
Verlag Kohlhammer (ISBN 3 17 015201 7)



 Ulrich Dittmann/AK