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Was tun bei
Tierquälereien im Alltagsgeschehen?
Bei im Einzelfall
festgestellten Missständen, beispielhaft angeführt seien schlechte Hunde- oder
Katzenhaltung, oder sonstige vernachlässigte Tiere in unserem Umfeld, ist es
sinnvoll - auch wenn es schwer fällt - zunächst ein persönliches Gespräch
(im Beisein eines Zeugen) mit dem verantwortlichen Tierhalter zu führen. Ist auf
gütlichem Wege eine Situationsverbesserung nicht möglich, darf man sich aber nicht
scheuen unter Bezugnahme auf bestehende Gesetze und einschlägige Verordnungen,
das zuständige Ordnungsamt (Veterinärbehörden) zu verständigen, sowie bei
der Staatsanwaltschaft eine (kostenfreie) Strafanzeige und Strafantrag
"...wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz", zu erstatten.
Aber der auch Einzelne
sollte beständig "bohren", Protest- und Leserbriefe schreiben,
Petitionen einreichen, Demonstrationen und Informationsstände organisieren
etc. - eben die bekannte Palette der möglichen Aktivitäten einbringen. Hier gilt
auf politischer Ebene hartnäckig zu agieren und Verbände wie beispielsweise den
'Politischen Arbeitskreis für Tierrechte in Europa - PAKT e.V.' und nicht
zuletzt unseren hier auch aktiven Arbeitskreis zu unterstützen, um die
politisch-gesellschaftlichen Ursachen anzugehen und nicht allein an den
Symptomen herumdoktern. Ansonsten hechelt der karitative Tierschutz atemlos bis
zum St. Nimmerleinstag den bestehenden Problemen hinterher.
Bei eklatanten Missständen sollte zudem vorsorglich ein "Tierhaltungsverbot"
eingefordert werden. Eine solche Anzeigenerstattung ist auch bei jeder
Polizeistelle, wie auch mündlich möglich. Vorteilhaft jedoch ist meistens, die
Anzeige am heimatlichen Schreibtisch in aller Ruhe unter Hinzuziehung von
einschlägigen Tierschutzkommentaren * schriftlich zu fixieren.
Grundsätzlich ist im Anzeigentext eine möglichst genaue
Sachverhaltsschilderung vorzunehmen, nach dem Leitfaden, "Wer hat wann, wo,
was, wie getan / unterlassen". Wesentlich dabei, jede Behauptung durch
ergänzende Zeugenaussagen und andere per Kopie beigefügte Beweismittel (Fotos,
Gesprächsnotizen u.ä.) zu untermauern.
Am Schluss der Anzeige bittet man um "Mitteilung des Aktenzeichens" und
verlangt über das Ergebnis der Ermittlungen informiert zu werden. Immer wieder
erweist es sich in der Praxis als wichtig, in Zusammenarbeit mit engagierten
Tierschutzorganisationen vorzugehen. Hier ist auch Sachkenntnis vorhanden, wie
man im Falle einer Einstellungsverfügung der Anzeige verfährt und wieweit
weitere Beschwerden Erfolg versprechend sind.
Nicht zuletzt ist es ratsam auch die Presse einzuschalten, sowie im Anschluss
mit deutlich artikulierten Leserbriefen "nachzuhaken" um vielleicht so den
betroffenen Tierhalter mehr oder minder "gezwungenermaßen" zur Einsicht gelangen
zu lassen.-
Fazit: Alles in allem gesehen sind die Möglichkeiten für den einzelnen
Tierfreund begrenzt, aktiv und legal (!) gegen Tierquälereien vorzugehen - doch
den Rahmen dieser Möglichkeiten sollte jeder ausschöpfen, der es ernst meint mit
dem Tierschutz.
Zwei sehr empfehlenswerte Buchdokumentationen:
Kommentare von Hirt/Maisack/Moritz,
Verlag Vahlen (ISBN 3 8oo6 28716) und
Kommentare von Kluge/Goetschel/Hartung/von Loeper/ Ort/Reckewell,
Verlag Kohlhammer (ISBN 3 17 015201 7)
Ulrich Dittmann/AK
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