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Wie sehr Tiere zu gefühllosen Sachen degradiert werden, wird im besonderen
Maße in der Massentierhaltung deutlich.
Die Frage "Wem nützt oder wen schützt
das Tierschutzgesetz?" stellt sich bald jedem, der Einblicke in die
blut-dunklen Bereiche zwischen Kükenvergasung und Akkordschlächterei gewinnt.
Das Schwein auf dem Bild steht beispielhaft für viele Tierarten. Und der
daneben stehende Text aus dem Tierschutzgesetz ist stellvertretend für viele
Paragraphen, die durch Sonderregelungen, Gesetze und Verordnungen genauso
degradiert werden wie das Tier selbst.
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Aus § 2 TSchG:
"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
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muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend
angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
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darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so
einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden
zugefügt werden."
Soweit das Gesetz.
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Und die Realität?
Nun, die Natur hat Schweine mit mit hochempfindlichen, sehr sensiblen
Nasen ausgestattet. Selbst dann können sie einen Tropfen Schweineharn
noch riechen, wenn ein Spürhund diese Witterung längst verloren hat. In
ihren Boxen aber müssen diese Tiere den Kot von hunderten von Tieren im
Konzentrat riechen.
Schweine besitzen einen Bewegungsdrang wie nur wenige Tierarten. Ihre
gewaltige Marschleistung kann pro Nacht bis zu 30 Kilometer betragen. In
der Schweinebox beträgt sie ein paar Zentimeter. Schweine wühlen gerne
in der Erde und graben sie um, wenn sie etwas köstliches in ihr wittern.
In der Schweinefabrik wird der Fraß in computergesteuerten
Rotationsautomaten verabreicht. Hier werden die Tiere zur Abartigkeit
getrimmt. Sie beißen sich die Schwänze ab und fressen sie auf. Sie
schnüffeln am After der Leidensgenossen, bis die Schnauze darin
verschwindet. |
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Intensiv-Massentierhaltung. Auswirkungen auf die Tiere,
die Umwelt und die Welternährung
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Eigentlich sollte die
Haltung von Legehennen in tierquälerischer Batteriehaltung noch in diesem Jahr
ein Ende haben. Doch dieses Jahr kippte der Bundesrat die
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und setzte die Einführung der so genannten
»Kleingruppenhaltungen« sowie die Verlängerung der Zulassung der konventionellen
Käfighaltung bis Ende 2008 und von ausgestalteten Käfigen bis 2020 durch.
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| Augen auf beim Eierkauf!
Fleisch wächst nicht auf Bäumen - und der
Osterhase legt auch keine Eier!
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Mastkaninchen – Ein kurzes Leben voller Leiden
Seit Jahrhunderten ist der
„Osterhase“ als Eierbringer für die Kinder gleichsam ein
Symbol für das höchste christliche Fest. Und sein
engster Verwandter, das Kaninchen, landet zunehmend als
Festtagsbraten auf dem Tisch. 41-42.000 Tonnen
Kaninchenfleisch werden pro Jahr allein in Deutschland
gegessen, was etwa 25-30 Millionen Tieren entspricht,
wobei 80 % in Deutschland gemästet werden.
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Im Unterschied zur Hennen-Käfighaltung
ist der Öffentlichkeit kaum bekannt, wie vergleichbar
Enten (die Pekingente und die Moschusente,
sog. »Flugente«) gehalten werden.
Nicht weniger als 2 Millionen Enten werden in
Deutschland in strukturlosen Ställen auf perforierten
Böden zusammengepfercht meist zu Tausenden gehalten,
ohne Tageslicht, Auslauf oder Badegelegenheit. Das
artgemäße Seihen, Gründeln und Tauchen wird völlig
verhindert.
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Putenmast mit Verbraucher- und Tierschutz unvereinbar
Angesichts der vielfachen Fleischskandale ist die
Nachfrage nach Putenfleisch derartig angestiegen, dass
das Angebot nicht mehr nachkommt.
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Rinderhaltung/Milchwirtschaft. Nicht erst seit der BSE-Krise gibt es immer mehr
tierhaltende Landwirte, welche den heute üblichen Umgang
mit den „Nutz“tieren artgerechter gestalten wollen. Sie
sind meist Organisationen wie Neuland, Bioland, Demeter
usw. angeschlossen und halten sich an deren Richtlinien.
Andere suchen nach völlig neuen Wegen.
Wir Tierrechtler sind realistisch genug um zu erkennen,
dass zumindest auf absehbare Zeit nicht alle Menschen
bereit sind, Vegetarier oder sogar Veganer zu werden.
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Tiertransport. Sämtliche
bisherigen Transport-Verordnungen der EU einschließlich des neuesten
niederländischen Vorschlags sind angesichts der täglich ablaufenden Greuel -
durch zahlreiche Erfahrungsberichte mehrerer Tierschutzorganisationen belegt -
völlig unzulänglich.
Mit dem Beitritt der neuen Staaten entfallen auch für
die Tiertransporte zwischen diesen Staaten und der alten
EU die früheren Kontrollen an den Ostgrenzen
Deutschlands, Österreichs und Italiens, wodurch sich die
Leiden, die die Transporte für die Schlachttiere mit
sich bringen, vergrößern.
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