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Ethische Gründe
gegen Tierversuche
„Die
Kreatur ist auch dem Leiden unterworfen in derselben Weise wie wir.
Die wahre tiefe Menschlichkeit erlaubt uns nicht, ihr Leiden
aufzuerlegen“ (Albert Schweitzer)
Noch nie wurden Tiere in so
riesiger Zahl tagtäglich vermarktet, verbraucht, gequält, zugrunde gerichtet und
umgebracht wie in den letzten Jahren. Auch in Forschung und chemischer Industrie
ist der Tiermissbrauch nach wie vor Tagesroutine. Millionen Tiere müssen bei
Experimenten Jahr für Jahr ihr Leben lassen. Abgesehen von den methoden-
kritischen Gründen und den Möglichkeiten von Alternativen verbieten sich
Tierversuche auch aus ethischen Überlegungen.
Tierethik
Ethik, Humanität, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit sind unteilbar. Die Unteilbarkeit der Ethik verlangt, unsere Ethik auch in Bezug auf die Tiere zur
Geltung zu bringen: Weil sie leidensfähige Wesen sind.
Nur der Mensch kann moralische
Verpflichtungen empfinden und reflektieren. Daraus abzuleiten, dass er diese
Verpflichtungen den Tieren gegenüber außer Kraft setzen dürfe, Millionen von
ihnen artwidrig einsperrt, in endlosen Experimenten manipuliert und tötet, ist
widersinnig. Die auf höherer Intelligenz beruhende Überlegenheit des Menschen
rechtfertigt keine absolute Vorrangstellung gegenüber den Tieren. Dem grenzen-
losen Artegoismus der meisten Menschen setzt die Tierethik entgegen, dass
vermeintlich geringeres Leben kein beliebig verfügbares Mittel für eigene Zwecke
sein darf. Kein Zweck heiligt alle Mittel. Ethik, Recht und Gerechtigkeit sind
nicht allein auf den zwischenmenschlichen Bereich zu beschränken.
Eigenwert und Würde der
Kreatur
Im Zentrum der Ethik steht die gleiche Achtung vor allen empfindungsfähigen
Wesen mit Selbstzweck und eigenem Wohl und Wehe.
Leidensfähigkeit ist ein
Indikator dafür, dass ein Wesen ein eigenes Wohl und Wehe hat und damit als
Wesen Achtung verdient. Aus den eigenen Lebensansprüchen der Tiere folgt, dass
ihr Daseinszweck nicht ist, Messinstrumente der Menschen zu sein. Tiere haben
ihren eigenen Zweck im Ganzen der Natur und daraus abgeleitete Rechte.
So hat denn auch die Schweizer
Bundesverfassung 1992 die „Würde der Kreatur“ anerkannt. Tiere besitzen Würde,
weil sie Träger von Interessen und Subjekt einer eigenen Lebensführung sind.
Verdinglichung und Missbrauch zu Versuchsobjekten, zu Messinstrumenten,
beraubt sie ihrer geschöpflichen Würde. Experimente mit ihnen sind ethisch
unzulässig, weil ihnen als Subjekten eines Lebens eine Würde zukommt, die es
Menschen verbietet, sie zu Objekten und Mitteln zu degradieren.
Tierethik bedeutet
anzuerkennen, Tiere nicht nur in ihrem Nutzen für den Menschen zu sehen, sondern
zu erkennen, dass sie unabhängig von menschlichen Zwecken ein eigenständiges
Grundrecht haben, sich so zu entfalten, wie es ihrer Art entspricht. Den
Versuchstieren ist es nicht möglich, ein artgemäßes Leben zu führen. In
steriler, unnatürlicher Umgebung zwangsweise gehalten, auf engem Raum
untergebracht, haben sie nicht den nötigen Freiraum zum Ausleben ihrer
physischen und sozialen Bedürfnisse.
Tierversuche sind moralisch
unstatthaft, weil sie Grundbedürfnisse auf barbarische Art verletzen. Auch wir
würden uns auf unseren Eigenwert berufen, kämen uns an Stärke und Intelligenz
überlegene außerirdische Wesen auf die Erde, um mit uns so umzugehen wie die
Experimentatoren mit den Tieren bei ihren Versuchen.
Leidensfähigkeit der Kreatur
Tiere sind keine beweglichen Maschinen, sondern sie besitzen eine dem Menschen
analoge Schmerz- und Angstfähigkeit. Ihre Leiden sind wegen der fehlenden
Sprache und Vernunft sogar größer als die der Menschen. Diese können Leiden
„annehmen“ und intellektuell verarbeiten, ihnen einen Sinn geben und beim
Schmerz dessen Ende absehen oder um den längerfristigen Vorteil wissen. Tiere
dagegen sind Schmerzen in ähnlich hilfloser Weise ausgeliefert wie Kleinkinder.
Sie können das Leiden nicht verstehen, nicht die Sinnfrage stellen, es nicht
einordnen und bewältigen. Der Schmerz füllt sie völlig aus. Sie sind der dumpfen
Angst hilf- und sprachlos ausgeliefert. Sie haben keinen Trost, keine Hoffnung
oder Zuversicht.
Da das Leiden der
Versuchstiere insofern noch schwerer wiegt als menschliches, ist das
Experimentieren mit ihnen um so verwerflicher.
„Ein erzwungenes Leiden für
andere ist ethisch nicht zulässig, weil das Tier kein freiwilliges Opfer bringen
kann und niemand einen anderen zu Opfern zwingen darf.“ (Prof. Dr. Gotthard
Teutsch)
Gleichheit und Gerechtigkeit
Wenn Interessen auf der Empfindungs- und Schmerzfähigkeit beruhen, dann sind
sie unabhängig von der Gattungsgrenze gleich zu berück- sichtigen. Der
Gleichheits- und Gerechtigkeitsgrundsatz verlangt, dass das Tier überall da, wo
es gleiche oder ähnliche Bedürfnisse hat wie der Mensch, auch entsprechend
gleich oder ähnlich behandelt wird, und dass es da, wo es andere Bedürfnisse
hat, die- ser Andersartigkeit gemäß leben kann.
Gerechtigkeit verlangt, dass
jedem das Seine gewährt wird, wie es den Gesetzmäßigkeiten, Lebensansprüchen
und Empfindungsfähigkeiten der Lebewesen entspricht.
Bei in diesem Sinn gleichen
Rechten von Mensch und Tier gibt es keine guten Gründe, Leiden und Qualen von
Millionen Mitgeschöpfen herbeizuführen. Denn es ist ungerecht, anderen
sensitiven Wesen allein deshalb die Anerkennung ihrer Bedürfnisse und Rechte zu
versagen und sie zu rechtlosen Versuchsobjekten zu erniedrigen, weil sie Tiere
sind. Die zwischen Mensch und Tier bestehende Gemeinsamkeit in der
Leidensfähigkeit ver- bietet die Tierquälerei in gleicher oder doch ähnlicher
Weise wie die Misshandlung unterlegener Mitmenschen.
Wie können Versuche an Tieren
zulässig sein, wenn eine entsprechende Behandlung von Menschen abgelehnt wird,
und zwar auch von solchen Menschen, die in ihren geistigen Fähigkeiten behindert
sind? Da sowohl geistig Schwerbehinderte und Föten wie Tiere nicht
zustimmungsfähig sind, verbieten sich Experimente mit ihnen.
Das Recht zu Tierversuchen aus
der Zugehörigkeit zur menschlichen Spezies abzuleiten, ist nach den Maßstäben
der Gerechtigkeit ebenso verwerflich wie die Ableitung zu Herrschaft und Gewalt
aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Geschlecht, einer sozialen Schicht
oder Religion. Die Opfer sind andere, doch die Denkweisen und Mecha- nismen der
praktischen Durchführung sind die gleichen. Die „Minderwertigen“ werden von
denen, die sich für „höherwertig“ halten, zu Objekten erklärt und der
Vernichtung preisgegeben.
Der ethische Grundsatz „Was du
nicht willst, das man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu“ bedarf keiner
weiteren Begründung und hat im Sinne der Gerechtigkeit für Tiere auch diesen
gegenüber zu gelten.
Selbstachtung und
Menschenwürde
Schon die Selbstachtung der menschlichen Rechtsgemeinschaft gebietet, das Leben
der Tiere artgemäß, ohne Zufügung schweren Leidens, geschehen zu lassen.
Tierversuche sind ein Verstoß
gegen die Menschenwürde, die fähig ist, Handlungen zu unterlassen, weil sie
niedrig und gemein sind. Und zur Menschenwürde gehört die Fähig- keit, für Tiere
eine Fürsorgepflicht zu übernehmen.
Zwar kann die Gewalt zwischen
Mensch und Tier nicht generell verhindert werden, doch gerade Tierexperimente
zählen zu den überflüssigen und vermeidbaren Gewaltbeziehungen zwischen Mensch
und Tier, an denen letztlich auch der Mensch moralisch und seelisch Schaden
nimmt. Tierexperimentatoren entwürdigen und demoralisieren den Menschen, der mit
den für die Experimente und Tötungen eingesetzten Rechtfertigungen –ähnlich wie
bei der Intensiv-Massentierhaltung – eine „Zivilisation“ des Tötens und der Lüge
stabilisiert.
Tierversuche verursachen auch
menschliche Leiden, die durch das Mitleiden mit den Versuchstieren entstehen.
Fazit
Eine ethische Rechtfertigung für das Zutodeexperimentieren arg- und wehrloser
Geschöpfe gibt es nicht. Auch dann nicht, wenn es dadurch medizinische
Fortschritte gäbe; denn auch derartige Menschenversuche, die ohne Wissen oder
gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt würden, sind unzulässig, obwohl
sie weit eher dem medizinischen Fortschritt dienen würden. Die gegen die
Todesstrafe in Anspruch genommene Humanität ist auch ein Argument gegen die
massenweise Tötung schuldunfähiger Tiere.
Aus diesen und weiteren
Gründen ergibt sich die Aufgabe, die Tierversuche abzuschaffen und nicht nur zu
verringern.
„Der
Tag kommt, an dem die grausamen Tierversuche, ausgeführt im Namen der
Wissenschaft, ebenso verurteilt werden wie die damalige Hexenverbrennerei,
ausgeführt im Namen der Religion.“ (Albert Schweitzer)
Edgar Guhde
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Literatur:
Corina Gericke/Astrid Reinke, Was Sie schon immer über
Tierversuche wissen wollten. Daten und Fakten.
Echo-Verlag, Postfach 1704, 37007 Göttingen 2005, 96 S.,
€9,80 |
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