Arbeitskreis humaner

 

                    Tierschutz e.V.   (gegr.1991)

 
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Keine artgerechte Haltung in Delfinarien möglich! 

Das Jahr 2007 wurde von der UNO zum Jahr des Delfins ernannt

In England wurden bereits alle Delfinarien geschlossen, die Schweiz folgt diesem Trend derzeit. Ebenso erteilte Kroatien im Mai 2007 dem Neubau eines Delfinariums eine Absage.

Nur in Deutschland hat man noch nicht begriffen, dass quälerische Tierhaltung weder tier- noch rechtskonform möglich und daher nicht mehr länger vertretbar ist.

In deutschen Delfinarien (Allwetterzoo Münster, Neiderpark Soltau, Tiergarten Nürnberg, Zoo Duisburg) werden  insgesamt 18 Delfine gequält! Es sind zwar in Deutschland fünf der ehemaligen neun Delfinarien geschlossen. Doch es gibt auch eine Planung, in Glowe auf Rügen ein neues Delfinarium, das „Delphi-Mar“, zu errichten.

Delfinarien bieten niemals eine würdige, geschweige denn artgerechte Haltung 

Delfine sind hochintelligente Tiere. Sie legen in Freiheit täglich weite Strecken von bis zu 250 Kilometer zurück und tauchen bis zu einem halben Kilometer tief. Sie senden Klicklaute aus, um sich im Meer zu orientieren. Wenn die Laute auf ein Hindernis treffen, gibt es ein Echo. In einem Betonbecken entwickelt sich die Echolokation zu einer unermesslichen Qual. Ihre eigenen Schallwellen hallen von den Wänden zurück. Es ist auch ein Trugschluss, dass ein Delfin aussieht, als würde er immerfort lächeln. Ob der Delfin sich nun wohlfühlt, traurig oder böse ist - die nach oben gebogenen Mundwinkel sind festgewachsen.

Nach 55 Jahren Delfinforschung ist den Wissenschaftlern klargeworden:

In den winzigen Schwimmbecken mit gechlortem Wasser haben die hochintelligenten Tiere nichts zu suchen. Mehr als ein Drittel der Tiere stirbt innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Gefangenschaft. Die Todesliste z.B. des Nürnberger Delfinariums erzählt uns das grausige Schicksal von 34 Delfinen. Allein im letzten Jahr starben im Nürnberger Delfinarium eine Delfin-Mutter und drei Babys. Doch statt das Delfinarium zu schließen, soll es jetzt auch noch ausgebaut werden! Für insgesamt 17 Millionen Euro wollen die Betreiber eine „Delfin-Lagune“ bauen. Lagune bedeutet aber den Zugang zum Meer und nicht zu einer Beton- wand eines Delfinariumbeckens.

Die Nachzucht der Delfine in Delfinarien ist auf Grund der nicht artgerechten Haltungsbedingungen sehr schwierig. Die meisten Tiere überleben das erste Jahr nicht bzw. bevor sie mit 6 bis 13 Jahren ihre Geschlechtsreife erlangen. Es gibt deshalb zuwenig Nachzuchten, um den Bestand der Delfinarien aufrechterhalten zu können.

Zu verbieten ist daher, neben der Haltung, auch die Nachzucht von Delfinen. „Die Zucht in Delfinarien funktioniert nicht“, weiß Meeresbiologe Dr. Karsten Brensing vom WDCS.

„Die Muttertiere und Babys in Gefangenschaft verlieren ihre natürlichen Instinkte, der Nachwuchs stirbt!“

Da es auf Grund der nicht artgerechten Haltung der Delfine in Gefangenschaft kaum Nachkommen gibt, ist zu befürchten, dass über Umwege Wildfänge eingeführt werden.

Zwar ist der Import in der EU für kommerzielle Zwecke verboten, aber leider erteilten Spanien und Italien noch immer Ausnahmegenehmigungen zum Import Großer Tümmler aus freier Wildbahn.

Die rechtlichen Schlupflöcher zum Import solcher Wildfänge sind leider noch sehr groß. Das muss geändert werden! In der EU gilt dann der freie Warenverkehr. 

Die internationale Staatengemeinschaft erkannte die fatalen Folgen der Lebendfänge auf die wildlebenden Populationen des Großen Tümmlers, und folglich wurde von der Vertragskonferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen CITES 2002 der Handel mit Delfinen für kommerzielle Zwecke weltweit verboten. Gleichfalls ist der Import des Großen Tümmlers in die EU für kommerzielle Zwecke untersagt (Verordnung Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels vom 9. Dezember 1996). Zusätzlich verbietet das „Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ vom 19. September 1979 („Berner Konvention“) grundsätzlich jede Form absichtlichen Fangens und Haltens der streng geschützten Großen Tümmler (Artikel 6, Buchstabe a der Berner Konvention).  

Delfine sind auch keine Therapeuten. „Flipper“ in Not 

Tier- und Naturschützer kämpfen gegen Flippershows und Delfin-Therapien in Delfinarien. Es ist längst erwiesen, dass die Zusammenarbeit mit Pferden oder Hunden die Sinne des Menschen  umfassend anspricht, der Seele guttut und manche Leiden heilen hilft. Leider setzen Therapeuten seit 25 Jahren auch Delfine ein, um körperlich und geistig geschädigte Kinder zu behandeln – vor allem autistische Kinder mit Down-Syndrom (Mongolismus) oder auch mit einer Bewegungsstörung als Folge einer frühkindlichen Hirnschädigung.

Frau Maria Kaminski, Präsidentin des Bundesverbandes Autismus Deutschland, spricht sich gegen diese Therapieform aus: "Ich favorisiere andere Therapieformen, deren Wirkung bereits seit langer Zeit wissenschaftlich sehr gut bewiesen ist und die zudem weitaus günstiger angeboten werden. Schon alleine der Kostenfaktor spricht eindeutig gegen die Delfintherapie, die oftmals mehrere Tausend Euro verschlingt und die Eltern behinderter Kinder in Existenznöte bringen kann.“ Therapien von einer halben Stunde kosten durchschnittlich 350 Euro, teilweise aber auch bis zum Doppelten. Durch mehrwöchige Aufenthalte im Ausland kommen da rasch einige Tausend Euro hinzu. Ein Delfin in Gefangenschaft ist vor allem eine Gelddruckmaschine.

Laut ocean care e.V./Schweiz „widerlegen die Studien aber die Annahme, dass sich Delfine besonders für kranke Menschen interessieren und sich deshalb vermehrt mit ihnen abgeben.“ (Brensing & Linke, 2004). Vielmehr zeigten Beobachtungen der Delfine   während der Therapiesitzungen, dass die Tiere deutlich unter Stress stehen und versuchen, den Menschen auszuweichen (Brensing, Linke et al., 2005). Bei direkten Interaktionen mit den Delfinen kann es zu aggressiven Verhalten der Tiere gegenüber Menschen mit der Folge von Verletzungen kommen. Zudem besteht das Risiko der Übertragung von Krankheiten vom Menschen auf das Tier und umgekehrt, z.B. Pilzerkrankungen, Salmonellen usw.

Die Fälle des aggressiven Verhaltens sind bereits offiziell bekannt. 

Die Delfintherapie wird bisher nur in den USA, Israel, Australien und in Großbritannien durchgeführt, und zwar in halboffenen Haltungen im Meer. 

Wildtiere in der Therapie müssen wir ablehnen. Aus Tierschutzgründen sollte generell nur mit domestizierten Arten gearbeitet werden!

Das Tierschutzgesetz berührt die Haltung von Delfinen sowohl in § 2 wie in § 13 Abs. 3, der den Verordnungsgeber ermächtigt, u. a. das Halten von Delfinen zu verbieten oder von einer Genehmigung abhängig zu machen. Jedoch handelt es sich bei § 13 Abs. 3 TierSchG um eine Ermächtigungsgrundlage für die noch zu erlassende Rechtsverordnung. Sind Delfinen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt worden, so muss (wie immer) geprüft werden, ob auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 TierSchG vorliegt oder ob sogar eine Straftat nach § 17 Nr. 1 oder Nr. 2 TierSchG verwirklicht wurde.  

Die artgerechte Haltung von Delfinen in Gefangenschaft des Menschen ist ein grundlegender Widerspruch in sich: Davon ausgehend, dass es bei den Delfinen in den deutschen Delfinarien in Zoos und Tierparks überwiegend, ja fast ausschließlich um Wildfänge handelt, ist der Fang für diese Tiere zunächst ein unbeschreiblicher Schock. Der Delfin wird in eine  ihm völlig fremde, bedrohliche Situation entführt, in der er außerstande ist, vor seinem Feind zu fliehen. Die Gefangennahme und Haltung von Delfinen (z.B. Großer Tümmler) stört deren Wohlbefinden erheblich. (Das Bundesverfassungsgericht will in einem seiner Kernsätze zu den tierschutzrechtlichen Zielen des TierSchG die Pflege des Wohlbefindens der Tiere ausdrücklich „weitverstanden“ wissen und bezieht sich dabei auf § 2  TierSchG).

Jacques Yves Cousteau, der weltberühmte Ozeanograph, wurde einmal Zeuge einer Selbsttötung eines Delfins in Gefangenschaft. Rick O`Barry (der ehemalige Trainer der fünf „Flipper“-Delfine) nimmt an, dass sich sein Schützling selbst tötete, indem er die Atmung einstellte.

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Das vom Gesetzgeber selbst nach § 13 Abs. 3 TierSchG dem Verordnungsgeber anheimgestellte Verbot der Haltung von Delfinen ist daher nicht „unverhältnissmäßig“. Das träfe nur dann zu, wenn die Gefangennahme von Delfinen und deren Haltung das Wohlbefinden der Tiere nicht beinträchtigen würde. Ist der tierfreundliche Maßstab des BVerfG für eine den Grundbedürfnissen der Delfine entsprechende Tierhaltung wegen ihres Wildtiercharakters nicht erfüllbar, ist allein das Haltungsverbot folgerichtig und gesetzmäßig.

Bei den Nachkommen der Delfin-Wildfänge gilt die Beweisregel, dass sie dieselben endogenen fixierten Bedürfnisse haben wie ihre in Freiheit lebenden Artgenossen. Die dargestellte Rechtsauffassung erhält durch die Einführung des Staatsziels Tierschutz ein zusätzliches, nicht entkräftetes Gewicht (vgl. Kluge, Hg., TierSchG, § 2 Rn 72 ff). Die vom BVerfG hervorgehobenen Grundbedürfnisse der jeweiligen Tierarten sind nach § 2 TierSchG uneingeschränkt zu erfüllen!

Als Tiere „wildlebender Art“ gelten in Freiheit lebende Delfine. Die Schutzrichtung der Ermächtigung betrifft aber nicht die wilden, in Freiheit lebenden Delfine, sondern die in Gefangenschaft  in Delfinarien unter der Herrschaft des Menschen lebenden Tiere. Es kommt nicht darauf an, ob die von der Verordnung betroffenen Delfine aus der Wildnis gefangen wurden oder ob sie bereits in der Gefangenschaft gezüchtet wurden (wobei letzteres, wie eingangs geschildert, fast nicht vorkommt).

Der Zweck der Ermächtigung zielt nach § 13 Abs. 3 TierSchG darauf, das Halten von Delfinen, den Handel mit solchen Tieren sowie die Einfuhr oder ihre Ausfuhr aus dem Inland in einen der EU nicht angehörenden Staat zu verbieten. Aus ethischen Gründen ist die Haltung und der längere Transport der Delfine grundsätzlich nicht zu rechtfertigen. Jedenfalls müssen die Leiden der Delfine, die mit einer artwidrigen Haltung und mit ihrer wirtschaftlichen Nutzung einhergehen, vermieden werden. Die durch die Verordnung möglichen Verbote und Beschränkungen des Umgangs mit Delfinen sind daher im Sinne des vorbeugenden Tierschutzes notwendig.

Die Ermächtigungsnorm wird dadurch konkretisiert, dass für das genehmigungspflichtige Verbringen, Handeln und Halten von Delfinen die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Antragstellers sowie artgemäße Haltungsbedingungen der Tiere gefordert werden können. Die Anforderungen entsprechen somit materiell den Erlaubnisvoraussetzungen des § 11 TierSchG. Ein Verstoß gegen § 13 Abs. 3 TierSchG ist als vorsätzliche oder fahrlässige Tat nach § 18 Abs. 1 Nr. 3b TierSchG ordnungswidrig, wenn jemand einer auf Grund der nach § 13 Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt. Liegt zugleich ein Tatbestand des § 17 TierSchG vor, ist dieser vorrangig.  

Weil also gefangene Delfine niemals artgerecht gehalten werden können, muss jeweils  sofort die Notbremse gezogen werden, sind die Delfinarien zu schließen und geplante Neubauten bzw. Erweiterungsbauten zu verhindern! Da man die vorhandenen Delfinarien nicht einfach über Nacht schließen kann, muss man die Wildfänge für Delfinarien unterbinden. 

Rechtlich sind die Delfinarien auf Grund fehlender Aktivlegitimation nicht zu verhindern. Aber politisch/parlamentarisch besteht die Möglichkeit, etwas für die Delfine und gegen die Delfinarien zu tun: 

Wildfänge für Delfinarien unterbinden. (Diese sind allerdings auch heute schon nach EU- Recht nicht möglich und werden auch von den bundesdeutschen Einfuhrgenehmigungsbehörden voraussichtlich nicht genehmigt. Wenn Italien und Spanien aber weiterhin Ausnahmegenehmigungen erteilen, gilt der freie Warenverkehr in der EU). Deshalb an die beiden Länder appellieren, dass dort die Ausnahmegenehmigungen  zum Import von Delfinen aus der freien Wildbahn nur noch selten, besser: überhaupt nicht mehr erteilt werden.

Rechtsverordnung nach § 13  Abs. 3 TierSchG fordern: An PolitikerInnen in Bund und Ländern appellieren, die noch zu erlassende Rechtsverordnung möglichst zeitnah auf den Weg zu bringen und zu verabschieden! 

Auswilderung der Delfine, die in Deutschland in Gefangenschaft leben. Sie auf ein Leben in Freiheit vorbereiten, um wieder ausgewildert zu werden.

Schließung sämtlicher Delfinarien in Deutschland! Geplante Neu- und Erweiterungsbauten schon jetzt verhindern!

Die EU, die im Dezember 2006 den Tod Tausender Mittelmeer-Delfine durch eine bislang verbotene Form der Netzfischerei wieder gebilligt. hat, dazu auffordern, dieses Gesetz rückgängig zu machen. 

Die PolitikerInnen müssen wegen der Delfinarien von allen Tierschützern unter Druck gesetzt werden.

DESHALB: PACKEN WIR ES GEMEINSAM AN! 

Hans Gast & Mariola Heinrich, 22.08.2007

(Veröffentlicht in AK/PAKT-aktuell, Ausgabe 03.2007)

 

Ein Protestschreiben des Arbeitskreises:

 

Bürgermeister
Uwe Radeisen
Amt Jasmund
Ernst-Thälmann-Str. 37
18551 Sagard                                                             

 

Delfinarium

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Radeisen,

wir protestieren gegen das geplante Delfinarium in Glowe/Rügen!  

Im Ozean leben die lebensfrohen, überaus neugierigen Delfine in großen Gruppen mit mehr als 100 Tieren zusammen, legen täglich Entfernungen von 50-250 Kilometern zurück und erreichen hierbei Geschwindigkeiten von bis zu 60 Stundenkilometern. Deshalb ist es unverantwortlich diese Tiere aus Ihrer natürlichen Umgebung herauszureißen um sie im Delfinarium zur Schau zu stellen. Diese Haltung kann den hochintelligenten Meeressäugetieren kein artgerechtes Leben bieten. Und für den noch intelligenteren und vernünftigen Menschen sollte alleine schon der Gedanke daran beschämend wirken. 

Deswegen müssen in zivilisierten Ländern Delfingefängnisse der Vergangenheit angehören! Sie sind primitiv und somit unzeitgemäß!

Unsere Bedürfnisse auf Erholung, ein paar Minuten der Freude und Entspannung dürfen nicht länger zu Lasten der Tiere befriedigt werden. Und wenn es um das Therapieren bestimmter Krankheiten geht, wie das in Ihrem Fall wohl auch angedacht ist, so sind Tiere in Gefangenschaft kaum die richtigen “Doktoren“ - nicht selten sind diese selbst verhaltensgestört und therapiebedürftig!  

In Ihren künstlichen Becken leiden die Tiere für den gemeinen Zuschauer unauffällig. Mit ihrem hoch entwickelten und der Verständigung dienenden  Sonarsystem muss ihr künstlicher, Schallwellen reflektierender Lebensraum als dauerhafte Lärmbelästigung wahrgenommen werden. Vergleichbar für uns ist die Vorstellung, man stünde inmitten ein Horte laut schreiender Fußballfans in irgendeiner großstädtischen WM-Fanmeile. Und das jeden Tag, Jahr aus, Jahr ein!

Herr Bürgermeister Radeisen, aus den genannten Gründen bitten wir Sie sehr eindringlich, sich gegen den Bau eines Delfinariums auszusprechen. Es wäre auch ein persönlicher Beitrag für ein besseres Mensch-Tier-Verhältnis. Und das ist  dringend notwendig. 

Mit der Bitte um Rückäußerung, auch zur Veröffentlichung in unserem Magazin, „Schutz für Mensch, Tier und Umwelt“ verbleiben wir

 

mit freundlichen Grüßen 

i.V. Roland Dunkel / 09.07.2006