Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.                                                                             gegründet: 1991    

      

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AK/PAKT-aktuell

ist eine 8-seitige, vierteljährlich erscheinende Info-Broschüre für alle Mitglieder des AK und PAKT.

Die Kosten für Druck und Versand sind im Mitgliedsbeitrag von 24,00 € enthalten.

 

(Im Beitrag ebenfalls enthalten ist der vierteljährliche Bezug der Tierschutzzeitschrift Freiheit für Tiere)

 

Inhalt Nr. 3.2010:

Tierschutz in der Europäischen Union - Tiernutzung ohne Grenzen

Kormoranabschüsse in Rheinland-Pfalz

Leserbriefe

Weniger Stierkämpfe

Der Arbeitskreis hilft

Ausgabe 03.2010 PDF-Version

Zwei von Tausenden. Mutter und Tochter konnte vermittelt werden

 

Inhalt Nr. 2.2010:

Jagd und Jäger - Kirche und Kleriker - Der AK und seine Aktivitäten

Bundesregierung boykottiert weiterhin Gesetzesinitiative "Schächten" der Länderkammer

Mensch-Tier-Beziehung und Schule

Protokoll der Mitgliederversammlung von PAKT e.V.

Wahl in Nordrhein-Westfalen

Direkt zu Ilse Aigner / Beitrag von Herrn Edgar Guhde

Europäische 'Union: Bewertung des "Aktionsplans für Tierschutz 2006-2010"

Ausgabe 2.2010 PDF-Version

Sorgte für Wirbel in der Jägerschaft: Die SWR-Sendung "Odysso", am 08.04.2010

 

Inhalt Nr. 1.2010:

Käfigfrei-Kampagne  - Verwendung von Käfigeiern bei Ferrero

Betäubungsloses Schächten von Tieren

"Tierschutz-Extremisten" Schreiben an Dr. Koch-Mehrin, FDP

Mensch-Tier-Beziehung und Schule - Einladung zu einem Seminar

Tierrechts- und Umweltseminar in Köln

Tätigkeitsbericht PAKT e.V.

Einladung zur Jahres-Mitgliederversammlung PAKT e.V

Schächten - die politische Lage

Buchempfehlung "Totentanz der Tiere"

Ausgabe 1.2010 PDF-Version

Protest gegen die Verwendung von Käfigeiern bei Ferrero

Foto: www.tierschutzbilder.de

 

Inhalt Nr. 4.2009:

Rinderexporte nach Libyen 

Leserbrief zu "Tierschutzpolitik und Lobbyismus"

Gedanke zu den Tierversuchen

JAGD: Stoppt das Wildschweinmassaker - Pressemitteilung

1. Kirchentag "Mensch und Tier"

Mitgliederversammlung des AK

Wie ergeht es eigentlich dem Stadttaubenprojekt in Bad Kissingen?

Ausgabe 4.2009 PDF-Version

Rinderexporte nach Libyen - Chronik eines Skandals, von Dr. E. Guhde (Foto: www.soylent-network.com)

 

 

Inhalt Nr. 3.2009:

Junger Bulle vor dem Schlächter gerettet

In eigener Sache (Finanzielle Unterstützungen durch den AK)

Hunderte verwahrloster Tiere in der Uckermark

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Schlachten ist schlimm - betäubungsloses Schächten aber grauenvoll

Betäubungsloses Schächten - Beweissicherung durch pathologische Untersuchung

Pessimismus?

Ratten

Recht für Tiere

Pressemitteilung: Tierschützer warnen vor Seuchen durch Massentierhaltung

Tiere in Not - Fundtierrecht

Ausgabe 3.2009 PDF-Version

      

    "Cadric" für das Schlachthaus bestimmt

 

 

 

Inhalt Nr. 2.2009:

Wahltag ist Zahltag für Politikerversagen!

Wie wichtig ist die Tierschutzpartei?

Grüne Forderung nach mehr Tierschutz scheitert an großer Koalition

Kaninchenmast - NEIN-DANKE!

Kurz und gut!

Tierschutzpolitik und Lobbyismus

Mitgliederversammlung PAKT e.V.

Haben Tierrechtler Grund zum Optimismus?

Der Sprung in der Schüssel

Ausgabe 2.2009 PDF-Version

    

 

Inhalt Nr. 1.2009:

Neue Masthühner-Verordnung - was taugt sie?

Tätigkeitsbericht/PAKT

Von guter Zusammenarbeit, einem Trümmerfeld Tierschutz und den Segnungen des Internets ...

Zu "Jagende Richter fällen Urteil über Zwangsbejagung"

Erfolg: Bald kaum noch Hennen in Käfigen

Aus der Presse

Buchtipp: Dr. Virtuan - König im Reich der Sonntagsjäger

Behörden und Justiz verhindern Schächtgemetzel!

Ausgabe 1.2009 PDF-Version

  

 

 

 

 

 

 

Tierquälerische Hühnerhaltung Foto: www.tierschutzbilder.de

 

 

Inhalt Nr. 4.2008:

Jagende Richter fällen Urteil über Zwangsbejagung

Wildschwein-Problem ist von Jägern gemacht

Was Jäger so von sich geben

Europawahl 2009

Noch mal: Brigitte Bardot und ihr Rassismus (?)

Schlacht-Verordnungsentwurf der EU-Kommission

Warum Tierschutz im Unterricht

Fleischsteuer

Ausgabe 4.2008 PDF-Version

        

   

 

 

 

 

 

 

 

Vor dem Verwaltungsgericht Würzburg am 13.11.2008

 

 

Inhalt Nr. 3.2008:

Agrarpolitik und Tierschutz

Stoppt die Delfinmassaker in Japan

Warum eine so gute Sache wie Tierschutz eine so mühselige, schweißtreibende Arbeit ist

An die Parteien des Bayerischen Landtagswahlkampfes: Anfrage zum betäubungslosen Schächten

Zur aktuellen Situation "Schächten": Politiker werden zum Handeln aufgefordert - der Widerstand wächst!

Erfolgreiche Tierschutzhilfe für arme Arbeitsesel in Mauretanien

Jahreshauptversammlung

Straßenhunde müssen europaweit unter Schutz gestellt werden - eine Resolution

Professor Ude und Brigitte Bardot

Ausgabe 3.2008 PDF-Version

        

     

 

 

 

 

 

Schafe - vor und nach dem Schächtvorgang

 

Inhalt Nr. 2.2008:

Demonstration "Natur ohne Jagd"

"Zwangsbejagung" - zum Stand der Dinge

Erfolgsmeldungen

Pressemitteilung des Wal- u. Delfinschutzforums

Inge Noack - der Engel für ausgesetzte Katzen

MUT-Medaille für "Schüler für Tiere"

Standplatzvergabe an Zirkusunternehmen

Stallpflicht zum Schutz der Massentierhaltungen?

Jäger und Schulen

Welthunger, Intensivhaltungen und Fleischkonsum

Ausgabe 2.2008 PDF-Version

 

 

 

 

 

 

 

"Stallpflicht" - Tiere hinter Gittern!

 

 

Inhalt Nr. 1.2008:

Klonen von "Nutztieren" für den Verzehr

Der "Osterhase" hinter und auf Gittern - Augen auf beim Eierkauf!

DANKE! ("Eselhilfe Mauretanien")

Mal persönlich

Tätigkeitsbericht - PAKT

Rückblick auf das Jahr 2007 und die Bewegung für eine Natur ohne Jagd

Zwangsbejagung von Grundstücken

"Nürnberger Nachrichten"

Werbung für den Tierschutz

Ein großer Tag für die "Schüler für Tiere"

Ausgabe 01.2008 PDF-Version

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit dem Tierschutzpreis des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet: "Schüler für Tiere"

 

 

Inhalt Nr. 4.2007:

Esel in Mauretanien

Jahreshauptversammlung des AK

Bundesregierung boykottiert Bundesratsinitiative Schächten

Nachruf „Ingrid Laudan“

Ludowike und Amalie aus der Hühner-KZ-Haltung

In eigener Sache „Mitgliedschaft“

Schluss mit der Hobbyjagd auf Grundstücken gegen den Willen der Grundeigentümer

Tiere in Krieg und Diktatur. Erinnerungen an Kindheit und Jugend

Tierschutz auf dem Rückzug

Was wollen manche Muslime wirklich?

Haltung von Kaninchen in Käfigen

Buchtipp

Dr. Helmut Kaplan – Laudatio anlässlich der Verleihung eines Tierschutzpreises

Ausgabe 4.2007 PDF-Version

Esel in Mauretanien

 

Auszüge aus Nr. 3.2007:

Keine artgerechte Haltung in Delfinarien möglich! 

Das Jahr 2007 wurde von der UNO zum Jahr des Delfins ernannt

In England wurden bereits alle Delfinarien geschlossen, die Schweiz folgt diesem Trend derzeit. Ebenso erteilte Kroatien im Mai 2007 dem Neubau eines Delfinariums eine Absage.

Nur in Deutschland hat man noch nicht begriffen, dass quälerische Tierhaltung weder tier- noch rechtskonform möglich und daher nicht mehr länger vertretbar ist.

   Foto: Grabowsky

In deutschen Delfinarien (Allwetterzoo Münster, Neiderpark Soltau, Tiergarten Nürnberg, Zoo Duisburg) werden  insgesamt 18 Delfine gequält! Es sind zwar in Deutschland fünf der ehemaligen neun Delfinarien geschlossen. Doch es gibt auch eine Planung, in Glowe auf Rügen ein neues Delfinarium, das „Delphi-Mar“, zu errichten.

Delfinarien bieten niemals eine würdige, geschweige denn artgerechte Haltung 

Delfine sind hochintelligente Tiere. Sie legen in Freiheit täglich weite Strecken von bis zu 250 Kilometer zurück und tauchen bis zu einem halben Kilometer tief. Sie senden Klicklaute aus, um sich im Meer zu orientieren. Wenn die Laute auf ein Hindernis treffen, gibt es ein Echo. In einem Betonbecken entwickelt sich die Echolokation zu einer unermesslichen Qual. Ihre eigenen Schallwellen hallen von den Wänden zurück. Es ist auch ein Trugschluss, dass ein Delfin aussieht, als würde er immerfort lächeln. Ob der Delfin sich nun wohlfühlt, traurig oder böse ist - die nach oben gebogenen Mundwinkel sind festgewachsen.

Nach 55 Jahren Delfinforschung ist den Wissenschaftlern klargeworden:

In den winzigen Schwimmbecken mit gechlortem Wasser haben die hochintelligenten Tiere nichts zu suchen. Mehr als ein Drittel der Tiere stirbt innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Gefangenschaft. Die Todesliste z.B. des Nürnberger Delfinariums erzählt uns das grausige Schicksal von 34 Delfinen. Allein im letzten Jahr starben im Nürnberger Delfinarium eine Delfin-Mutter und drei Babys. Doch statt das Delfinarium zu schließen, soll es jetzt auch noch ausgebaut werden! Für insgesamt 17 Millionen Euro wollen die Betreiber eine „Delfin-Lagune“ bauen. Lagune bedeutet aber den Zugang zum Meer und nicht zu einer Beton- wand eines Delfinariumbeckens.

Die Nachzucht der Delfine in Delfinarien ist auf Grund der nicht artgerechten Haltungsbedingungen sehr schwierig. Die meisten Tiere überleben das erste Jahr nicht bzw. bevor sie mit 6 bis 13 Jahren ihre Geschlechtsreife erlangen. Es gibt deshalb zuwenig Nachzuchten, um den Bestand der Delfinarien aufrechterhalten zu können.

Zu verbieten ist daher, neben der Haltung, auch die Nachzucht von Delfinen. „Die Zucht in Delfinarien funktioniert nicht“, weiß Meeresbiologe Dr. Karsten Brensing vom WDCS.

„Die Muttertiere und Babys in Gefangenschaft verlieren ihre natürlichen Instinkte, der Nachwuchs stirbt!“

Da es auf Grund der nicht artgerechten Haltung der Delfine in Gefangenschaft kaum Nachkommen gibt, ist zu befürchten, dass über Umwege Wildfänge eingeführt werden.

Zwar ist der Import in der EU für kommerzielle Zwecke verboten, aber leider erteilten Spanien und Italien noch immer Ausnahmegenehmigungen zum Import Großer Tümmler aus freier Wildbahn.

Die rechtlichen Schlupflöcher zum Import solcher Wildfänge sind leider noch sehr groß. Das muss geändert werden! In der EU gilt dann der freie Warenverkehr. 

Die internationale Staatengemeinschaft erkannte die fatalen Folgen der Lebendfänge auf die wildlebenden Populationen des Großen Tümmlers, und folglich wurde von der Vertragskonferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen CITES 2002 der Handel mit Delfinen für kommerzielle Zwecke weltweit verboten. Gleichfalls ist der Import des Großen Tümmlers in die EU für kommerzielle Zwecke untersagt (Verordnung Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels vom 9. Dezember 1996). Zusätzlich verbietet das „Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ vom 19. September 1979 („Berner Konvention“) grundsätzlich jede Form absichtlichen Fangens und Haltens der streng geschützten Großen Tümmler (Artikel 6, Buchstabe a der Berner Konvention).  

Delfine sind auch keine Therapeuten. „Flipper“ in Not 

Tier- und Naturschützer kämpfen gegen Flippershows und Delfin-Therapien in Delfinarien. Es ist längst erwiesen, dass die Zusammenarbeit mit Pferden oder Hunden die Sinne des Menschen  umfassend anspricht, der Seele guttut und manche Leiden heilen hilft. Leider setzen Therapeuten seit 25 Jahren auch Delfine ein, um körperlich und geistig geschädigte Kinder zu behandeln – vor allem autistische Kinder mit Down-Syndrom (Mongolismus) oder auch mit einer Bewegungsstörung als Folge einer frühkindlichen Hirnschädigung.

Frau Maria Kaminski, Präsidentin des Bundesverbandes Autismus Deutschland, spricht sich gegen diese Therapieform aus: "Ich favorisiere andere Therapieformen, deren Wirkung bereits seit langer Zeit wissenschaftlich sehr gut bewiesen ist und die zudem weitaus günstiger angeboten werden. Schon alleine der Kostenfaktor spricht eindeutig gegen die Delfintherapie, die oftmals mehrere Tausend Euro verschlingt und die Eltern behinderter Kinder in Existenznöte bringen kann.“ Therapien von einer halben Stunde kosten durchschnittlich 350 Euro, teilweise aber auch bis zum Doppelten. Durch mehrwöchige Aufenthalte im Ausland kommen da rasch einige Tausend Euro hinzu. Ein Delfin in Gefangenschaft ist vor allem eine Gelddruckmaschine.

Laut ocean care e.V./Schweiz „widerlegen die Studien aber die Annahme, dass sich Delfine besonders für kranke Menschen interessieren und sich deshalb vermehrt mit ihnen abgeben.“ (Brensing & Linke, 2004). Vielmehr zeigten Beobachtungen der Delfine   während der Therapiesitzungen, dass die Tiere deutlich unter Stress stehen und versuchen, den Menschen auszuweichen (Brensing, Linke et al., 2005). Bei direkten Interaktionen mit den Delfinen kann es zu aggressiven Verhalten der Tiere gegenüber Menschen mit der Folge von Verletzungen kommen. Zudem besteht das Risiko der Übertragung von Krankheiten vom Menschen auf das Tier und umgekehrt, z.B. Pilzerkrankungen, Salmonellen usw.

Die Fälle des aggressiven Verhaltens sind bereits offiziell bekannt. 

Die Delfintherapie wird bisher nur in den USA, Israel, Australien und in Großbritannien durchgeführt, und zwar in halboffenen Haltungen im Meer. 

Wildtiere in der Therapie müssen wir ablehnen. Aus Tierschutzgründen sollte generell nur mit domestizierten Arten gearbeitet werden!

Das Tierschutzgesetz berührt die Haltung von Delfinen sowohl in § 2 wie in § 13 Abs. 3, der den Verordnungsgeber ermächtigt, u. a. das Halten von Delfinen zu verbieten oder von einer Genehmigung abhängig zu machen. Jedoch handelt es sich bei § 13 Abs. 3 TierSchG um eine Ermächtigungsgrundlage für die noch zu erlassende Rechtsverordnung. Sind Delfinen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt worden, so muss (wie immer) geprüft werden, ob auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 TierSchG vorliegt oder ob sogar eine Straftat nach § 17 Nr. 1 oder Nr. 2 TierSchG verwirklicht wurde.  

Die artgerechte Haltung von Delfinen in Gefangenschaft des Menschen ist ein grundlegender Widerspruch in sich: Davon ausgehend, dass es bei den Delfinen in den deutschen Delfinarien in Zoos und Tierparks überwiegend, ja fast ausschließlich um Wildfänge handelt, ist der Fang für diese Tiere zunächst ein unbeschreiblicher Schock. Der Delfin wird in eine  ihm völlig fremde, bedrohliche Situation entführt, in der er außerstande ist, vor seinem Feind zu fliehen. Die Gefangennahme und Haltung von Delfinen (z.B. Großer Tümmler) stört deren Wohlbefinden erheblich. (Das Bundesverfassungsgericht will in einem seiner Kernsätze zu den tierschutzrechtlichen Zielen des TierSchG die Pflege des Wohlbefindens der Tiere ausdrücklich „weitverstanden“ wissen und bezieht sich dabei auf § 2  TierSchG).

Jacques Yves Cousteau, der weltberühmte Ozeanograph, wurde einmal Zeuge einer Selbsttötung eines Delfins in Gefangenschaft. Rick O`Barry (der ehemalige Trainer der fünf „Flipper“-Delfine) nimmt an, dass sich sein Schützling selbst tötete, indem er die Atmung einstellte.

Textfeld: 2
Das vom Gesetzgeber selbst nach § 13 Abs. 3 TierSchG dem Verordnungsgeber anheimgestellte Verbot der Haltung von Delfinen ist daher nicht „unverhältnissmäßig“. Das träfe nur dann zu, wenn die Gefangennahme von Delfinen und deren Haltung das Wohlbefinden der Tiere nicht beinträchtigen würde. Ist der tierfreundliche Maßstab des BVerfG für eine den Grundbedürfnissen der Delfine entsprechende Tierhaltung wegen ihres Wildtiercharakters nicht erfüllbar, ist allein das Haltungsverbot folgerichtig und gesetzmäßig.

Bei den Nachkommen der Delfin-Wildfänge gilt die Beweisregel, dass sie dieselben endogenen fixierten Bedürfnisse haben wie ihre in Freiheit lebenden Artgenossen. Die dargestellte Rechtsauffassung erhält durch die Einführung des Staatsziels Tierschutz ein zusätzliches, nicht entkräftetes Gewicht (vgl. Kluge, Hg., TierSchG, § 2 Rn 72 ff). Die vom BVerfG hervorgehobenen Grundbedürfnisse der jeweiligen Tierarten sind nach § 2 TierSchG uneingeschränkt zu erfüllen!

Als Tiere „wildlebender Art“ gelten in Freiheit lebende Delfine. Die Schutzrichtung der Ermächtigung betrifft aber nicht die wilden, in Freiheit lebenden Delfine, sondern die in Gefangenschaft  in Delfinarien unter der Herrschaft des Menschen lebenden Tiere. Es kommt nicht darauf an, ob die von der Verordnung betroffenen Delfine aus der Wildnis gefangen wurden oder ob sie bereits in der Gefangenschaft gezüchtet wurden (wobei letzteres, wie eingangs geschildert, fast nicht vorkommt).

Der Zweck der Ermächtigung zielt nach § 13 Abs. 3 TierSchG darauf, das Halten von Delfinen, den Handel mit solchen Tieren sowie die Einfuhr oder ihre Ausfuhr aus dem Inland in einen der EU nicht angehörenden Staat zu verbieten. Aus ethischen Gründen ist die Haltung und der längere Transport der Delfine grundsätzlich nicht zu rechtfertigen. Jedenfalls müssen die Leiden der Delfine, die mit einer artwidrigen Haltung und mit ihrer wirtschaftlichen Nutzung einhergehen, vermieden werden. Die durch die Verordnung möglichen Verbote und Beschränkungen des Umgangs mit Delfinen sind daher im Sinne des vorbeugenden Tierschutzes notwendig.

Die Ermächtigungsnorm wird dadurch konkretisiert, dass für das genehmigungspflichtige Verbringen, Handeln und Halten von Delfinen die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Antragstellers sowie artgemäße Haltungsbedingungen der Tiere gefordert werden können. Die Anforderungen entsprechen somit materiell den Erlaubnisvoraussetzungen des § 11 TierSchG. Ein Verstoß gegen § 13 Abs. 3 TierSchG ist als vorsätzliche oder fahrlässige Tat nach § 18 Abs. 1 Nr. 3b TierSchG ordnungswidrig, wenn jemand einer auf Grund der nach § 13 Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt. Liegt zugleich ein Tatbestand des § 17 TierSchG vor, ist dieser vorrangig.  

Weil also gefangene Delfine niemals artgerecht gehalten werden können, muss jeweils  sofort die Notbremse gezogen werden, sind die Delfinarien zu schließen und geplante Neubauten bzw. Erweiterungsbauten zu verhindern! Da man die vorhandenen Delfinarien nicht einfach über Nacht schließen kann, muss man die Wildfänge für Delfinarien unterbinden. 

Rechtlich sind die Delfinarien auf Grund fehlender Aktivlegitimation nicht zu verhindern. Aber politisch/parlamentarisch besteht die Möglichkeit, etwas für die Delfine und gegen die Delfinarien zu tun: 

Wildfänge für Delfinarien unterbinden. (Diese sind allerdings auch heute schon nach EU- Recht nicht möglich und werden auch von den bundesdeutschen Einfuhrgenehmigungsbehörden voraussichtlich nicht genehmigt. Wenn Italien und Spanien aber weiterhin Ausnahmegenehmigungen erteilen, gilt der freie Warenverkehr in der EU). Deshalb an die beiden Länder appellieren, dass dort die Ausnahmegenehmigungen  zum Import von Delfinen aus der freien Wildbahn nur noch selten, besser: überhaupt nicht mehr erteilt werden.

Rechtsverordnung nach § 13  Abs. 3 TierSchG fordern: An PolitikerInnen in Bund und Ländern appellieren, die noch zu erlassende Rechtsverordnung möglichst zeitnah auf den Weg zu bringen und zu verabschieden! 

Auswilderung der Delfine, die in Deutschland in Gefangenschaft leben. Sie auf ein Leben in Freiheit vorbereiten, um wieder ausgewildert zu werden.

Schließung sämtlicher Delfinarien in Deutschland! Geplante Neu- und Erweiterungsbauten schon jetzt verhindern!

Die EU, die im Dezember 2006 den Tod Tausender Mittelmeer-Delfine durch eine bislang verbotene Form der Netzfischerei wieder gebilligt. hat, dazu auffordern, dieses Gesetz rückgängig zu machen. 

Die PolitikerInnen müssen wegen der Delfinarien von allen Tierschützern unter Druck gesetzt werden.

DESHALB: PACKEN WIR ES GEMEINSAM AN! 

Hans Gast & Mariola Heinrich, Kassel/Kirchen 22.08.2007

 

Tiertransporte und kein Ende

Seit Jahrzehnten werden täglich Millionen Tiere quer durch die Bundesländer, die EU und darüber hinaus transportiert – durstende, erschöpfte und verletzte Tiere sind der Alltag, ebenso wie technische Mängel der Fahrzeuge, Überladungen, zu lange und nicht eingehaltene Transportzeiten, fehlende  oder unzulängliche Veterinär-Kontrollen, Hitze, brutale Behandlungen, Transportunfälle, fehlende Zweitfahrer, wirkungslose Bußgelder, Vorschriften, die sich nicht durchsetzen lassen usw. usf.

Nun liegt auf Grund einer EG-Verordnung von 2005 der Entwurf der deutschen „Verordnung zum Schutz von Tieren im Transport“ vor, zu dem Stellung zu nehmen auch PAKT e.V. vom BMELV aufgefordert wurde, nachdem wir bereits in früheren Jahren unsere Vorschläge eingereicht hatten.

Leider weitgehend folgenlos: Denn wiederum ist es bei den acht Stunden Transportdauer geblieben (wohlgemerkt innerhalb der EU; hinzu kommen die Zeiten über deren Grenzen). Es fehlen ebenso notwendige wie naheliegende Regelungen wie: Vor jeder Fahrt muss ein Veterinär die Transportfähigkeit der Tiere sowie die Fahrzeugausstattung überprüfen und genehmigen, die Art der Unterbringung und die Anzahl der Tiere. Bei der Verladung ist zwingend darauf zu achten, dass die Gruppen beisammengehalten werden, die schon vorher zusammen gelebt haben. Bei Temperaturen von über 30° C.  dürften keine Transporte stattfinden. Sicherzustellen ist, dass die Tiere ungehinderten und für sie erkennbaren Zugang zu den Tränkevorrichtungen in den Fahrzeugen haben. Ebenso selbstverständlich sollte es sein, dass hochträchtige Tiere nicht auf den Transport geschickt werden, ebenso wenig wie neugeborene und weibliche Tiere, deren letzte Geburt weniger als eine Woche zurückliegt. Das gleiche gilt für nicht abgesetzte Kälber, Lämmer, Ferkel und Zickel, die erst ab einem Alter von vier Wochen transportiert werden dürften.

Die Ruhepausen zur Versorgung mit Wasser und Futter dürfen drei Stunden nicht unterschreiten. Elektrische Treibhilfen sind zu verbieten. Während der Fahrt erkrankte oder verletzte Tiere sind bei der nächsten Versorgungsstation zu versorgen. Falls sie bei der Ankunft an den Außengrenzen der EU nicht in einwandfreiem Gesundheitszustand sind, sind sie unter Veterinärkontrolle und Behandlung zu stellen, wobei ihnen eine Erholungszeit von mindestens 24 Stunden zu gewähren ist. Notfalls sind sie zum nächstgelegenen Schlachthof zu bringen.

Die Gefälle von Rampenanlagen dürfen nicht mehr als 20 % betragen.

Einfuhrlizenzen sind ausschließlich solchen Transportunternehmen zu erteilen, die nachweislich vom Herkunftsort an die Tiere im Einklang mit den in der EU geltenden Normen transportiert haben.

Es ist sicherzustellen, dass die kontrollierenden Tierschutzorganisationen seitens des Transportpersonals jede Information und Unterstützung erhalten.

Eine einheitliche EU-Datenbank ist einzurichten, in der alle zugelassenen und nicht zugelassenen Transportunternehmer, die Einzelheiten ihrer Fahrzeuge und alle bisherigen Verstöße registriert sind, sodass deren Daten von allen Zollstellen an den Außengrenzen der EU sowie von den Abfertigungsstellen innerhalb der Union, den Veterinärbehörden und der Polizei sowie den Tierschutzorganisationen abgerufen werden können.

An den Grenzkontrollstellen sind die Tiertransporte vorrangig abzufertigen.

Personal, das sich als ungeeignet erwiesen hat, ist von jeglicher Arbeit im Tiertransportwesen für immer auszuschließen. Grausamer Behandlung von Tieren überführtes Personal ist strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. 

All dieses und weiteres fehlt auch in dem neuen Verordnungsentwurf! Er ist wieder eine Mogelpackung. Selbst das Richtige darin bleibt Papier angesichts der fehlenden Kontrollen. 

Grundsätzlich gilt vor allem folgendes: Die schwerwiegenden Probleme der Tiertransporte sind – der Logik des Marktes folgend - nur als zwangsläufiges Ergebnis der  falschen Agrarpolitik der Europäischen Union zu begreifen mit ihrer intensiven Überproduktion,  Exportorientierung und verfehlten Subventionspolitik.

Nur eine grundlegende Reform der Agrarpolitik kann eine Lösung für die Probleme der Tiertransporte herbeiführen.

Die Erfahrung lehrt, dass es nicht genügt, Verordnungen in einigen Details zu verbessern, sondern dass es dringend erforderlich ist, auf die Abschaffung der Lebendtiertransporte über den engeren regionalen Bereich hinaus überhaupt hinzuwirken, was bedeutet, die entsprechenden Subventionen zu streichen, also die finanziellen Anreize für die Tiertransporte wegzunehmen, die z.B. verursachen, dass Pferde vom Baltikum bis nach Italien und Südfrankreich gebracht werden. Die Tiere sind nur noch nahe ihrer Aufzuchtorte zu schlachten, also im nächstgelegenen Schlachthof. Insbesondere und zuvörderst darf es keine grenzüberschreitenden Transporte sogenannter „Nutz“- und Schlachttiere geben. In keinem Fall darf die Transportdauer  6 Stunden überschreiten.

Die Tiertransporte sind durch Transporte mit gekühltem Fleisch zu ersetzen. Nur ein solcher Wandel würde  dem bereits im Protokoll zum Amsterdamer Vertrag festgelegten  Schutz der Tiere und ihrer Respektierung als leidensfähige Lebewesen entsprechen.

Mit den freiwerdenden Subventionsmitteln aus dem EU-Haushalt ist die Einrichtung von Kühlanlagen in den Ex- und Importländern zu fördern. Keinem EU-Mitgliedstaat darf  es weiterhin gestattet sein, aus Drittländern lebende Tiere zum Schlachten zu importieren.

Besonders vordringlich ist das Schlachttier- Exportverbot in Länder, in denen nicht nach den Schlachtrichtlinien der EU geschlachtet wird.

Ferner sind sämtliche Tiertransporte zum Zweck von Tierversuchen zu verbieten. 

Alle Maßnahmen werden nur greifen, wenn mit den geltenden und deutlich zu verbessernden Vorschriften harte wirtschaftliche und strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen verbunden werden.

Edgar Guhde

 

Wir müssen viel lauter schreien!

Ich kann es ja doch nichts ändern” - diesen Stoßseufzer hört man manchmal  von Tierfreunden. Kein Wunder bei all dem global auf uns einstürmenden Tierelend, dass man am liebsten resignieren möchte. Aber das wäre fatal für unsere tierischen Mitgeschöpfe. Wenn oft auch nur in ganz kleinen Schritten, geht es manchmal doch voran. Und letztlich - ein nicht von der Hand zu weisendes Argument - wenn es die unermüdlichen Kämpfer im Tierschutz nicht gäbe, wäre alles noch schlimmer. Und die Ärmsten der Armen, die Tiere, haben ja nur wenige Fürsprecher.

Nun kann nicht jeder Tiere befreien, aufrüttelnde Dokumentationen recherchieren und erstellen, wichtigen praktischen, caritativen Tierschutz betreiben und an allen Demonstrationen teilnehmen und dabei  flammende Reden halten etc.

Dies ist nicht jedem gegeben und  rein zeitlich lassen unsere  Möglichkeiten das nicht zu. Aber Briefe im Sinne des Tierschutzes an unsere “Staatsdiener (!?) Tageszeitungen, Fernsehsender und Politmagazine schreiben - das kann jeder und soviel Zeit findet sich immer!

Es ist wichtig, den Politikern und Medien klipp und klar eine  Resonanz auf ihr Handeln, bzw. ihre Berichterstattung   zukommen zu lassen, damit sie sich bestätigt fühlen ( jeder freut sich über Lob) oder sie bei Kritik vielleicht doch zu einer neuen Erkenntnisgewinnung gelangen lassen. Auch Journalisten sind lernfähig - Politiker sowieso,  wenn  sie ihre Gunst beim Wähler schwinden und infolge ihren warmen Abgeordnetensessel in Gefahr sehen.-

Kein Brief ist also umsonst geschrieben. Vielfach erhielt ich von Redakteuren auf Nachfrage, warum sie denn meine Lesermeinung nicht abdrucken, die Antwort “… wir haben Ihren Leserbrief  sehr wohl (mit Ablehnung oder Zustimmung) registriert, doch da er die einzige Reaktion auf unseren Bericht war, scheint dieses (Tierschutz-)Thema die Öffentlichkeit nicht sehr zu interessieren“.

Das heißt  im Klartext, wenn 10 oder mehr Leserbriefe eingehen, werden vielleicht zwei, drei davon veröffentlicht. Bei nur ein oder zwei Leserzuschriften vermutet die Redaktion kein Öffentlichkeitsinteresse - und das bedeutet keine Veröffentlichung. Die Zuschauer/Leser-“Quote” ist heute alles. Auch Politikerhandeln wird (leider) oft von einem Denken beeinflusst, “ …dem lautesten Schreier, müssen wir zuerst nachgeben”. So  müssen wir Tierschützer überall viel, viel lauter “schreien”!

Ideal, wenn  unser Tierschutzanliegen in “normalen” Zeitschriften, Tageszeitungen, Magazinen platziert werden kann. Denn in Tierschutzzeitungen werden meistens Leser erreicht, die ohnehin über das ganze Tierelend informiert sind.

Zwar ist es schwierig, in einem Metzger-Blatt die  Meinung eines Vegetariers unterbringen, oder in einem Jägermagazin eine kritische Stellungnahme zur Jagd - aber versuchen sollten wir es, manchmal gelingt es. Also greifen wir zur Feder oder streicheln freundlich im Sinne des Tierschutzes die Tasten unserer modernen Kommunikationsmittel!

Ulrich Dittmann/28.06.2007

 

Auszüge aus Nr. 2.2007:

Jäger wurde wegen Tierquälerei verurteilt!

Der „Dienst an der Schöpfung“  ist für Jäger vielfältig. Sie müssen zum Beispiel Hochsitze bauen, Treibjagden organisieren, Fallen stellen, Tiere totschießen oder krankgeschossene Tiere suchen. Letzteres am besten mit einem Jagdhund, den sie vorher selbstverständlich auch noch ausbilden müssen. Die Ausbildung eines solchen Jägergehilfen bleibt der Öffentlichkeit in der Regel verborgen, zumindest wenn hierbei die Grenzen des Erlaubten überschritten werden.

Frau Ramona Münzer blieb eine solche Tat am 18. April 2006 nicht verborgen. Diesen Tag wird sie deshalb so schnell auch nicht vergessen: Sie war mit ihrem Auto unterwegs. An einer Ortsverbindungsstraße sah sie ein Fahrzeug stehen, daneben einen Jäger, einen Hund und seltsamerweise auch eine Katze. Augenblicke später sollte sie ihren Augen nicht trauen. Durch den Rückspiegel ihres Fahrzeuges sah sie, was Tage später für Schlagzeilen und reichlich Leserbriefe hierzu sorgen sollte: Der Jäger packte die Katze und schleuderte sie durch die Luft!

An ein Weiterfahren war für die Tierfreundin jetzt nicht mehr zu denken. Sie musste diesen Mann zur Rede stellen, erst recht, als sie feststellte, dass auch noch der Hund auf die Katze gehetzt wurde („Pack sie!“). „Ich bilde doch nur meinen Jagdhund aus“, versuchte der 79-jährige Jäger aus dem Landkreis Schweinfurt zu beschwichtigen!  Die Katze,  indes, war schwer  verletzt. Durch das Herumschleudern schlug sie vermutlich mit ihrem Kopf so stark auf den Boden, dass sie einen Augapfel verlor. Doch davon wollte der Jäger nichts wissen.

Zeit für lange Diskussionen blieb für Ramona Münzer nicht. Die Katze musste schnellstens versorgt werden. So wurde sie noch am gleichen Tag operiert, doch die Hilfe kam zu spät - die Katze verstarb und wurde somit zu einem weiteren Opfer einer perfiden Jagdhundeausbildung.

Natürlich wurde gegen den Jäger Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Daraufhin blieb ihm im März d.J. ein Platz auf der Anklagebank des zuständigen Amtsgerichtes nicht erspart. Dort waren ihm seine Schilderungen, auch seine Beteuerung, dass er noch nie ein Tier bewusst gequält habe, wenig hilfreich. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a` 25 Euro!

Gegen das Urteil legte der Verurteilte Berufung ein. Ein Grund dafür dürfte wohl der drohende Verlust seines Jagdscheines sein. Zumindest blieb ihm zunächst einmal die Verlängerung des Scheins durch die Untere Jagdbehörde verwehrt. Das ist für einen solchen Dienstleister an der Schöpfung natürlich die Höchststrafe!

Der Fall geht also in die nächste Instanz. Doch vorher galt es für den Jäger und seinen Gesinnungskameraden auf eine Art und Weise Frust abzubauen, die man nur als beschämend und rachsüchtig bezeichnen kann. Zielscheibe und Leidtragende, wie könnte es auch anders sein, war die Zeugin! Aber auch Kinder blieben nicht verschont! Beispiel: Nur einen Tag nach dem Gerichtstermin musste sich Frau Münzers jüngste Tochter in der Schule von einem Mitschüler anhören, dass sie vergiftet werden würde - der Mitschüler stammt aus der Verwandtschaft des Jägers! Ein weiteres Beispiel: „Nieder, nieder, nieder mit dem Münzerpack!“ - einem Sprössling aus der Jägerclique des Verurteilten fiel nichts Besseres ein, als „seinen“ Spruch ins Internet zu setzen.

Wir sehen, die Frustbewältigung nach Jägerart kannte in diesem Fall keine Grenzen. Dieses Gebaren macht somit auch jeden weiteren Kommentar überflüssig. Nur bei Frau Münzer möchten wir uns noch bedanken, zum einen für ihr beherztes Eingreifen und zum anderen für ihre Offenheit uns gegenüber.

Roland Dunkel

 

VERSAGEN EINER TIERÄRZTIN

Landestierärztekammer reagierte prompt - Geldbuße 3000.- Euro

 

Tierfreund und Arbeitskreismitglied Karl-Heinz D. aus Worms “adoptierte” Anfang des Jahres eine  etwa 6-jährige Rauhhaardackelhündin aus einem Tierheim. Nach kurzer Zeit stellte er  fest, dass das kleine vierbeinige neue Familienmitglied “Hexi” unter starkem nächtlichen Husten  mit Auswurf litt.

Besorgt versuchte er so unzählige Male am darauf folgenden Sonntag die zuständige Tierärztin telefonisch zu erreichen, die laut Zeitungsmeldung zum tierärztlichen Notdienst eingeteilt war.

Doch auf Anrufe wurde nicht reagiert, so dass er schließlich verzweifelt direkt zur Tierarztpraxis fuhr. Dort wurde ihm nach hartnäckigem Klopfen die Türe zwar aufgetan, aber nur um mitzuteilen, “…dass man eigene Pferde füttern müsse, jetzt keine Zeit habe und er später wiederkommen möge."

Eine andere aufgesuchte Tierärztin stellte bei dem Hund dann u.a. ein vergrößertes Herz, schlimme Lungenentzündung und angegriffene Nieren fest.

Tierfreund D. und der Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V. wandten sich daraufhin an die zuständige Landestierärztekammer Rheinland Pfalz und führten telefonisch wie schriftlich Beschwerde über dieses verantwortungslose Verhalten, das letztlich die gesamte Tierärzteschaft in Verruf bringt.

Die Landestierärztekammer Rheinland Pfalz reagierte prompt: Es wurde ein Untersuchungsverfahren eingeleitet, mit dem letztendlichen Ergebnis der Verhängung einer  Geldbuße in Höhe von dreitausend Euro, die mittlerweile auch von der Tierärztin beglichen wurde. Ähnlich konsequent wurde übrigens kürzlich auch in Mainz das Versagen eines Tierarztes geahndet, das ihn um runde 5000.- Euro ärmer machte.

Zum Schluss noch die gute Meldung: “Hexi” geht es wieder prächtig. Lebenslang zwar auf ein Herzmittel angewiesen, ist sie absoluter Mittelpunkt in ihrer neuen Familie.

Ulrich Dittmann / 20. Mai 2007

 

 

Auszüge aus Nr. 1.2007:

Die Pflichten der Amtstierärzte

Hilfreich für die Tierschutzarbeit ist ein im Auftrag der hessischen Landestierschutzbeauftragten erstelltes Rechtsgutachten von RA Rolf Kemper (Berlin) über „Die Garantenstellung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im Tierschutz“ (Sept. 2006, 26 S.). Anlass und Gegenstand sind die im Veterinärbereich bestehenden Vollzugsdefizite, der Umstand, dass Veterinärbehörden trotz Kenntnis nicht oder nicht in zu deren Unterbindung geeigneter Weise gegen Tierschutzrechtsverletzungen einschreiten. Untersucht wird die Frage, ob Amtstierärzte dafür einzustehen haben, dass Tierschutzrechtsverstöße unterbleiben.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Amtstierärzte „Beschützergaranten“ für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzrechts sind und als solche verpflichtet, gegen tierschutzrechtswidrige Handlungen und Zustände einzuschreiten. Diese persönliche Pflicht einzelner Amtstierärzte beruhe auf der entsprechenden Pflicht der Behörde, für die sie tätig sind und deren Erfüllung ihnen als dienstliche Aufgabe obliegt. Ein Entschließungsermessen gebe es nicht. „Stattdessen müssen  sie immer handeln, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Verstöße gegen Tierschutzrecht begangen wurden, noch werden oder bevorstehen. Dies kann auch gelten, wenn unzureichende Behördenausstattung die Durchführung des Tierschutzgesetzes praktisch erschwert. Bleiben Amtstierärzte untätig, obwohl die Voraussetzungen der Generalermächtigung des § 16a TierSchG erfüllt sind, können sie selbst Straftaten i.S. d. § 17 TierSchG durch Unterlassen begehen.“ E.G

 

JAGDGENOSSE DURCH ZWANGSMITGLIEDSCHAFT

Textfeld:            JAGDGENOSSE  DURCH
 ZWANGSMITGLIEDSCHAFT! 
Wir sind dagegen – und Sie?

Eine Klage gegen die Zwangsmitgliedschaft bei Jagdgenossenschaften wies das Bundesverfassungsgericht mit einer Entscheidung vom 13.12.2006 ab – erwartungsgemäß, ist man fast schon geneigt zu sagen.

Dies darf aber nicht das Ende unserer Bemühungen sein. Im Gegenteil! Gerade jetzt gilt es mit vereinten Kräften und mit einem Blick auf den Europäischen Gerichtshof für das Ende dieser Zwangsmitgliedschaften zu kämpfen. Ein weiteres, damit im engen Zusammenhang erklärtes Ziel, ist das Ruhen der Jagd. Jede Tierfreundin, jeder Tierfreund soll demnach die Möglichkeit erhalten, die Jagd auf dem eigenen Grundstück ruhen lassen zu können.

Liebe Leserinnen und Leser, es kommt in dieser Sache ganz besonders auch auf Ihre Hilfe an! Nur wenn es uns gemeinsam gelingt dieses Vorhaben auf eine breite Basis zu stellen, können wir mit Erfolg rechnen. Vielleicht sind Sie ja selbst auch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft und müssen ihr Grundstück den Jägern zur Ausübung ihres Freizeitvergnügens gegen Ihren Willen überlassen. Nutzen Sie in diesem Falle doch die Gelegenheit, um mit uns zusammen gegen dieses Unrecht vorzugehen. Vielleicht kennen Sie aber auch Tierfreunde, die unserer Sache gegenüber aufgeschlossen sind und sich ebenfalls zur Wehr setzen möchten. Über eine Kontaktaufnahme würden wir uns sehr freuen! Denn, wie gesagt, mit vereinten Kräften geht es besser!

Einen ausführlichen Bericht zur Zwangsmitgliedschaft bei Jagdgenossen und zum Ruhen der Jagd finden Sie in der Freiheit für Tiere auf Seite 14. Roland Dunkel

 

„Sunnydays for Animals e.V.“ und „Schüler für Tiere“

beginnen Kooperation

In Kooperation mit unserem Mitglied, der Gruppe Schüler für Tiere (Köln), unterstützt Sunnydays for Animals e.V. (Neuss) als erstes Gemeinschaftsprojekt den Tierschutzverein Bogáncs des Tierheims Zalaegerszeg/Ungarn.

So wurden von der Gruppe Schüler für Tiere im Dezember 2006 innerhalb von 10 Tagen 1,5 t Futterspenden, ca. 200 Wolldecken, 30 Hunde- und Katzenkörbe, ca. 350 Handtücher und etliche Leinen und Halsbänder gesammelt. Hinzu kamen noch eine Kücheneinrichtung, Waschmaschine, Trockner, Verbandsmaterial und Medikamente, die durch Sunnydays for Animals e. V. zur Verfügung gestellt werden konnten. Insgesamt konnten somit am 27.12.2006 durch 4 Mitglieder des Vereins 2,5 t im Wert von ca. 10.000 EUR Hilfsgüter nach Ungarn gebracht werden.

Sunnydays for Animals e.V. und Schüler für Tiere suchen im In- und Ausland Lehrerinnen und Lehrer, die bereit sind, in ihrer Schule Tierschutzunterricht zu erteilen und den Schülerinnen und Schülern die richtige und artgerechte Haltung von Tieren zu vermitteln und auch vor Ort im Tierheim und im täglichen Leben das Erlernte in die Praxis umzusetzen. Denn Tierschutz schützt nicht nur Tiere, sondern fördert auch die soziale Kompetenz und das Mitgefühl gegenüber dem Schwächeren,  ist auch Gewaltprävention und Menschenschutz.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sunnydays-for-animals.de und www.schueler-fuer-tiere.de

 

 

Auszüge aus Nr. 4.2006:

Ein Fehlurteil!

   Am 23. November 2006 hatte das Bundesverwaltungsgericht über den Revisionsantrag des Lahn-Dill-Kreises gegen die von der Vorinstanz getroffene Entscheidung zu befinden, nach der dem türkischen Staatsangehörigen und muslimischen Schlächter Altinküpe Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten gewährt wurden. Da das Schächten ohne Betäubung kein Bestandteil der Religionsausübung ist und die laut Tierschutzgesetz § 4a dafür zu erbringenden Nachweise „zwingender Vorschriften der Religionsgemeinschaft“  nicht erbracht werden konnten, waren dem Metzger seit Ende 1995 vom Veterinäramt die Ausnahmegenehmigungen versagt worden, u.a., weil die vor dem Halsschnitt mögliche Elektro-Kurzzeitbetäubung religionskonform ist. Dagegen hatte er im Januar 2002 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwirkt, wonach die Schächt-Genehmigungen zu erteilen seien, sofern „substantiiert und nachvollziehbar“ dargelegt wird, dass der Fleischverzehr „zwingend“ eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt.

Dieses Urteil, das zu Unsicherheiten bei den für die Ausnahmegenehmigungen zuständigen Ämtern geführt hatte, veranlasste deshalb den Gesetzgeber im August 2002 zur  Aufnahme des Staatszieles Tierschutz ins Grundgesetz, um künftig dem Tierschutz zumindest Gleichberechtigung bei der Abwägung zu vermeintlichen religiösen Vorschriften zu verschaffen. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel (24.11.2004, Az. 11 UE 317/03) sowie namhafte juristische Kommentatoren begründeten, dass aufgrund dieses Staatsziels die Bindungswirkung des Urteils des BVerfG gegenüber Behörden und Gerichten nicht mehr gegeben ist. („Das Staatsziel des Tierschutzes könnte leerlaufen, wenn z.B. nunmehr eine kleine, möglicherweise sektiererische Gruppierung tierquälerische Handlungen als Akt der Glaubensüberzeugung ausgibt und dies in der Abwägung zu einem Übergewicht der Religionsfreiheit gegenüber dem Tierschutz führt.“ Tierschutzgesetz. Kommentar. Hg. von H.-G. Kluge, 2002, S. 169).

 Folgewidrig das Staatsziel beiseiteschiebend und entwertend hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass gleichwohl einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten von Rindern und Schafen zu erteilen sei, sich ferner darüber hinwegsetzend, dass in Deutschland Integrations- und Ausländerbeiräte, maßgebliche türkische Verbände und höchste islamische Religionsautoritäten ein heute mögliches reversibles „In-Ohnmacht-Versetzen“ durch Elektro-Kurzzeitbetäubung als religionsgemäß anerkennen. Um so skandalöser ist es, dass ein deutsches höchstes Gericht darüber hinweggeht und demgegenüber archaische Riten, pseudoreligiöse Tierschinderei legitimiert.

Die vom Bundestag beabsichtigte Schutzwirkung des § 20a GG (Staatsziel Tierschutz) für die Tiere wurde mit dem Urteil –ohne juristische Not – praktisch ausgehebelt, ein Staatsziel zudem, das gerade aufgrund des vorangegangenen BVerfG-Urteils beschlossen wurde.

Enttäuschung und Trauer auf Seiten der Tierschützer sind entsprechend groß („Katastrophales Signal für den Tierschutz“, Dr. M. Wartenberg, Stiftung Vier Pfoten; „Oberster richterlicher Segen für tausendfaches Tierleid“, W. Apel, Deutscher Tierschutzbund). Bedeutet diese ethische wie juristische Fehlentscheidung doch, dass wie bisher Jahr um Jahr Tausende Schafe qualvoll zu Tode geröchelt werden, denn so viele sind es noch immer, weil besonders in Bayern entsprechend viele Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Ob sich diese Zahl nun erhöht, hängt von der Standfestigkeit der Veterinärämter ab, die nach wie vor verpflichtet sind, die Voraussetzungen für eine Genehmigung penibel zu prüfen.

Was jetzt ansteht, ist die Novellierung des Tierschutzgesetzes in der Weise, dass eine Ausnahmegenehmigung nur erteilt werden darf, wenn sichergestellt ist, dass vor Beginn des Blutentzugs ein Zustand der Schmerzunempfindlichkeit des Tieres herbeigeführt wird. Das ist die Aufgabe nicht nur der Tierschutzorganisationen, sondern der Gesellschaft überhaupt, soll ein Mindestmaß an Tierschutz-Kultur hergestellt werden. 

Edgar Guhde

 

Hoffnung für KZ-Hühner und "Schächt"-Tiere ! 

Nachdem der fleischgewordene Schutzpatron aller Hühner-KZ-Betreiber und williger Protagonist der Gentechnik, Horst Seehofer (CSU) durch seine Unterschrift abartige weitere Hühnerhaltung in Käfigen abgesegnet hat - besteht nun wieder Hoffnung für die gequälten Tiere !

Rheinland Pfalz will eine Normenkontrollklage in dieser Sache einleiten! Danken Sie Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) (Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz, Fax: o6131-164702) und Umweltministerin Margit Conrad für ihr so mutiges und richtungweisendes Engagement !

 Hoffnung auch für Schächttiere ! Hessen, bringt hier eine Bundesratsinitiative ein, mit dem Ziel das Tierschutzgesetz zu novellieren. Der Hessische Integrationsbeirat und die Delegiertenversammlung der hessischen Ausländerbeiräte befürworten bereits eine (reversible) Elektrokurzzeit-Betäubung - als Kompromiss, Tierschutz und religiös motiviertes Schächten unter einen Hut zu bringen. Danken Sie auch Ministerpräsident Roland Koch (CDU) (Bierstadter Str.2, 65189 Wiesbaden, Fax :0611-323 800) Umweltminister Wilhelm Dietzel und der Tierschutzbeauftragten Dr. Madeleine Martin - und fordern Sie die Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer eindringlich auf, diese Hesseninitiative zu unterstützen !

 Ulrich Dittmann/AK/ Dez. 2006

 

 

Schächt-Skandalurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.11.2006 erlaubt Muslim in Hessen betäubungsloses Abmetzeln von Tieren.

 Übelste Tierquälerei mutierte bei Leipzigern Richtern zu einer religiösen Handlung. Sehr zur Freude des Ex-Autoschlossers und Milli-Görüs-Ehrenmitgliedes Rüstem Altinküpe, der einst gar bei einer jüdischen (!) Gemeinde anfragte "...ob er dort pro forma Mitglied werden könne".

So tritt man das Staatsziel Tierschutz in den Dreck, fördert höchstrichterlich öffentliche Verrohung, verfestigt extremistische, fanatisierte Parallelgesellschaften und desavouiert um Integration bemühte muslimische Gläubige. "Hurra, wir kapitulieren", so ein Buchtitel von H. Broder. Zum Lesen dieser Lektüre sollte das gesamte rückgratlose Richterkollegium (Vorsitzender Dieter Kley, Mailanschrift: dieter.kley@bverwg.bund.de / Stellv. Vorsitzender Hans-Jürgen van Schewick Diensttelefon 0341-2007 2031) zwingend vergattert werden.

Urteile werden im "Namen des Volkes" (?!) gesprochen. Teilen

Sie Bundeskanzlerin Angela Merkel (10557 Berlin, Willy-Brandt-Str.1, Fax : 030-4000 1819) mit deutlichen Worten mit, dass das Volk über dieses Schandurteil empört ist und eine Novellierung des Tierschutzgesetzes einfordert !

Islamisches Opferfestes

(Kurban Bayrami) Beginn am 31.12.2006

Dazu gilt folgendes festzuhalten: Das o.a. Skandalurteil betrifft nur den Einzelfall Altinküpe. Die Länder und Kreisveterinärbehörden haben nun wieder den "Schwarzen Peter" in der Hand. Sie sind nach wie vor verpflichtet die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach § 4a 2(2) TSchG genauestens zu prüfen. Von ihrer Standfestigkeit hängt ab, ob und in welcher Anzahl Tiere im Würgegriff von Multi-Kulti-Wahn, versagenden Politikern, dekadent-servilen Richtern, unter dem Messer politsch motivierter Schächtfanatiker qualvoll verröcheln.

 V.i.S.d.P. Ulrich Dittmann/AK