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AK/PAKT-aktuell
ist eine 8-seitige,
vierteljährlich erscheinende Info-Broschüre für alle
Mitglieder des AK und PAKT.
Die Kosten für
Druck und Versand sind im Mitgliedsbeitrag von 24,00 €
enthalten.
(Im Beitrag ebenfalls enthalten ist
der vierteljährliche Bezug der Tierschutzzeitschrift
Freiheit für Tiere) |
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| Inhalt Nr.
3.2010:
Tierschutz in der Europäischen Union - Tiernutzung ohne
Grenzen
Kormoranabschüsse in Rheinland-Pfalz
Leserbriefe
Weniger Stierkämpfe
Der Arbeitskreis hilft
Ausgabe 03.2010
PDF-Version |

Zwei von Tausenden.
Mutter und Tochter konnte vermittelt werden |
| Inhalt Nr.
2.2010:
Jagd und Jäger - Kirche und Kleriker - Der AK und seine
Aktivitäten
Bundesregierung boykottiert weiterhin Gesetzesinitiative
"Schächten" der Länderkammer
Mensch-Tier-Beziehung und Schule
Protokoll der Mitgliederversammlung von PAKT e.V.
Wahl in Nordrhein-Westfalen
Direkt zu Ilse Aigner / Beitrag von Herrn Edgar Guhde
Europäische 'Union: Bewertung des "Aktionsplans für
Tierschutz 2006-2010"
Ausgabe 2.2010
PDF-Version |

Sorgte für Wirbel in
der Jägerschaft: Die SWR-Sendung "Odysso", am 08.04.2010 |
| Inhalt Nr.
1.2010:
Käfigfrei-Kampagne - Verwendung von Käfigeiern bei
Ferrero
Betäubungsloses Schächten von Tieren
"Tierschutz-Extremisten" Schreiben an Dr. Koch-Mehrin,
FDP
Mensch-Tier-Beziehung und Schule - Einladung zu einem
Seminar
Tierrechts- und Umweltseminar in Köln
Tätigkeitsbericht PAKT e.V.
Einladung zur Jahres-Mitgliederversammlung PAKT e.V
Schächten - die politische Lage
Buchempfehlung "Totentanz der Tiere"
Ausgabe
1.2010 PDF-Version |

Protest
gegen die Verwendung von Käfigeiern bei Ferrero
Foto:
www.tierschutzbilder.de |
| Inhalt Nr.
4.2009:
Rinderexporte nach Libyen
Leserbrief zu "Tierschutzpolitik und Lobbyismus"
Gedanke zu den Tierversuchen
JAGD: Stoppt das Wildschweinmassaker - Pressemitteilung
1. Kirchentag "Mensch und Tier"
Mitgliederversammlung des AK
Wie ergeht es eigentlich dem Stadttaubenprojekt in Bad
Kissingen?
Ausgabe
4.2009 PDF-Version
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Rinderexporte nach Libyen - Chronik
eines Skandals, von Dr. E. Guhde
(Foto: www.soylent-network.com)
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| Inhalt Nr.
3.2009:
Junger Bulle vor dem Schlächter gerettet
In eigener Sache (Finanzielle Unterstützungen durch den
AK)
Hunderte verwahrloster Tiere in der Uckermark
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Schlachten ist schlimm - betäubungsloses Schächten aber
grauenvoll
Betäubungsloses Schächten - Beweissicherung durch
pathologische Untersuchung
Pessimismus?
Ratten
Recht für Tiere
Pressemitteilung: Tierschützer warnen vor Seuchen
durch Massentierhaltung
Tiere in Not - Fundtierrecht
Ausgabe
3.2009 PDF-Version
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"Cadric"
für das Schlachthaus bestimmt
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| Inhalt Nr.
2.2009:
Wahltag ist Zahltag für Politikerversagen!
Wie wichtig ist die Tierschutzpartei?
Grüne Forderung nach mehr Tierschutz scheitert an großer
Koalition
Kaninchenmast - NEIN-DANKE!
Kurz und gut!
Tierschutzpolitik und Lobbyismus
Mitgliederversammlung PAKT e.V.
Haben Tierrechtler Grund zum Optimismus?
Der Sprung in der Schüssel
Ausgabe
2.2009 PDF-Version
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| Inhalt Nr. 1.2009:
Neue Masthühner-Verordnung - was taugt sie?
Tätigkeitsbericht/PAKT
Von guter Zusammenarbeit, einem Trümmerfeld Tierschutz
und den Segnungen des Internets ...
Zu "Jagende Richter fällen Urteil über Zwangsbejagung"
Erfolg: Bald kaum noch Hennen in Käfigen
Aus der Presse
Buchtipp: Dr. Virtuan - König im Reich der
Sonntagsjäger
Behörden und Justiz verhindern Schächtgemetzel!
Ausgabe
1.2009 PDF-Version
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Tierquälerische
Hühnerhaltung Foto:
www.tierschutzbilder.de
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| Inhalt
Nr. 4.2008:
Jagende Richter fällen Urteil über Zwangsbejagung
Wildschwein-Problem ist von Jägern gemacht
Was Jäger so von sich geben
Europawahl 2009
Noch mal: Brigitte Bardot und ihr Rassismus (?)
Schlacht-Verordnungsentwurf der EU-Kommission
Warum Tierschutz im Unterricht
Fleischsteuer
Ausgabe 4.2008
PDF-Version
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Vor dem
Verwaltungsgericht Würzburg am 13.11.2008
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| Inhalt
Nr. 3.2008:
Agrarpolitik und Tierschutz
Stoppt die Delfinmassaker in Japan
Warum eine so gute Sache wie Tierschutz eine so
mühselige, schweißtreibende Arbeit ist
An die Parteien des Bayerischen Landtagswahlkampfes:
Anfrage zum betäubungslosen Schächten
Zur aktuellen Situation "Schächten": Politiker werden
zum Handeln aufgefordert - der Widerstand wächst!
Erfolgreiche Tierschutzhilfe für arme Arbeitsesel in
Mauretanien
Jahreshauptversammlung
Straßenhunde müssen europaweit unter Schutz gestellt
werden - eine Resolution
Professor Ude und Brigitte Bardot
Ausgabe 3.2008 PDF-Version
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Schafe - vor und nach dem Schächtvorgang |
| Inhalt
Nr. 2.2008:
Demonstration "Natur ohne Jagd"
"Zwangsbejagung" - zum Stand der Dinge
Erfolgsmeldungen
Pressemitteilung des Wal- u. Delfinschutzforums
Inge Noack - der Engel für ausgesetzte Katzen
MUT-Medaille für "Schüler für Tiere"
Standplatzvergabe an Zirkusunternehmen
Stallpflicht zum Schutz der Massentierhaltungen?
Jäger und Schulen
Welthunger, Intensivhaltungen und Fleischkonsum
Ausgabe 2.2008
PDF-Version |

"Stallpflicht" - Tiere
hinter Gittern! |
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Inhalt
Nr. 1.2008:
Klonen von "Nutztieren" für den Verzehr
Der "Osterhase" hinter und auf Gittern - Augen auf beim
Eierkauf!
DANKE! ("Eselhilfe Mauretanien")
Mal persönlich
Tätigkeitsbericht - PAKT
Rückblick auf das Jahr 2007 und die Bewegung für eine
Natur ohne Jagd
Zwangsbejagung von Grundstücken
"Nürnberger Nachrichten"
Werbung für den Tierschutz
Ein großer Tag für die "Schüler für Tiere"
Ausgabe 01.2008 PDF-Version |

Mit dem Tierschutzpreis des Landes
Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet: "Schüler für Tiere"
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Inhalt
Nr. 4.2007:
Esel in Mauretanien
Jahreshauptversammlung des AK
Bundesregierung boykottiert Bundesratsinitiative
Schächten
Nachruf „Ingrid Laudan“
Ludowike und Amalie aus der Hühner-KZ-Haltung
In eigener Sache „Mitgliedschaft“
Schluss mit der Hobbyjagd auf Grundstücken gegen den
Willen der Grundeigentümer
Tiere in Krieg und Diktatur. Erinnerungen an Kindheit
und Jugend
Tierschutz auf dem Rückzug
Was wollen manche Muslime wirklich?
Haltung von Kaninchen in Käfigen
Buchtipp
Dr. Helmut Kaplan – Laudatio anlässlich der Verleihung
eines Tierschutzpreises
Ausgabe 4.2007
PDF-Version |

Esel in Mauretanien
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Auszüge aus Nr. 3.2007:
Keine artgerechte Haltung in Delfinarien
möglich!
Das Jahr 2007 wurde
von der UNO zum Jahr des Delfins ernannt
In
England wurden bereits alle Delfinarien geschlossen, die
Schweiz folgt diesem Trend derzeit. Ebenso erteilte
Kroatien im Mai 2007 dem Neubau eines Delfinariums eine
Absage.
Nur in Deutschland hat man noch nicht begriffen, dass
quälerische Tierhaltung weder tier- noch rechtskonform
möglich und daher nicht mehr länger vertretbar ist.
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Foto: Grabowsky |
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In
deutschen Delfinarien (Allwetterzoo Münster, Neiderpark
Soltau, Tiergarten Nürnberg, Zoo Duisburg) werden
insgesamt 18 Delfine gequält! Es sind zwar in
Deutschland fünf der ehemaligen neun Delfinarien
geschlossen. Doch es gibt auch eine Planung, in Glowe
auf Rügen ein neues Delfinarium, das „Delphi-Mar“, zu
errichten.
Delfinarien bieten niemals eine würdige, geschweige denn
artgerechte Haltung
Delfine sind hochintelligente Tiere. Sie legen in
Freiheit täglich weite Strecken von bis zu 250 Kilometer
zurück und tauchen bis zu einem halben Kilometer tief.
Sie senden Klicklaute aus, um sich im Meer zu
orientieren. Wenn die Laute auf ein Hindernis treffen,
gibt es ein Echo. In einem Betonbecken entwickelt sich
die Echolokation zu einer unermesslichen Qual. Ihre
eigenen Schallwellen hallen von den Wänden zurück. Es
ist auch ein Trugschluss, dass ein Delfin aussieht, als
würde er immerfort lächeln. Ob der Delfin sich nun
wohlfühlt, traurig oder böse ist - die nach oben
gebogenen Mundwinkel sind festgewachsen.
Nach 55 Jahren Delfinforschung ist den Wissenschaftlern
klargeworden:
In
den winzigen Schwimmbecken mit gechlortem Wasser haben
die hochintelligenten Tiere nichts zu suchen. Mehr als
ein Drittel der Tiere stirbt innerhalb der ersten fünf
Jahre ihrer Gefangenschaft. Die Todesliste z.B. des
Nürnberger Delfinariums erzählt uns das grausige
Schicksal von 34 Delfinen. Allein im letzten Jahr
starben im Nürnberger Delfinarium eine Delfin-Mutter und
drei Babys. Doch statt das Delfinarium zu schließen,
soll es jetzt auch noch ausgebaut werden! Für insgesamt
17 Millionen Euro wollen die Betreiber eine
„Delfin-Lagune“ bauen. Lagune bedeutet aber den Zugang
zum Meer und nicht zu einer Beton- wand eines
Delfinariumbeckens.
Die
Nachzucht der Delfine in Delfinarien ist auf Grund der
nicht artgerechten Haltungsbedingungen sehr schwierig.
Die meisten Tiere überleben das erste Jahr nicht bzw.
bevor sie mit 6 bis 13 Jahren ihre Geschlechtsreife
erlangen. Es gibt deshalb zuwenig Nachzuchten, um den
Bestand der Delfinarien aufrechterhalten zu können.
Zu
verbieten ist daher, neben der Haltung, auch die
Nachzucht von Delfinen. „Die Zucht in Delfinarien
funktioniert nicht“, weiß Meeresbiologe Dr. Karsten
Brensing vom WDCS.
„Die Muttertiere und Babys in Gefangenschaft verlieren
ihre natürlichen Instinkte, der Nachwuchs stirbt!“
Da es auf Grund der nicht artgerechten Haltung der Delfine
in Gefangenschaft kaum Nachkommen gibt, ist zu
befürchten, dass über Umwege Wildfänge eingeführt
werden.
Zwar ist der Import in der EU für kommerzielle Zwecke
verboten, aber leider erteilten Spanien und Italien noch
immer Ausnahmegenehmigungen zum Import Großer Tümmler
aus freier Wildbahn.
Die rechtlichen Schlupflöcher zum Import solcher Wildfänge
sind leider noch sehr groß. Das muss geändert werden! In
der EU gilt dann der freie Warenverkehr.
Die
internationale Staatengemeinschaft erkannte die fatalen
Folgen der Lebendfänge auf die wildlebenden Populationen
des Großen Tümmlers, und folglich wurde von der
Vertragskonferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen
CITES 2002 der Handel mit Delfinen für kommerzielle
Zwecke weltweit verboten. Gleichfalls ist der Import des
Großen Tümmlers in die EU für kommerzielle Zwecke
untersagt (Verordnung Nr. 338/97 des Rates über den
Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und
Pflanzenarten durch Überwachung des Handels vom 9.
Dezember 1996). Zusätzlich verbietet das „Übereinkommen
über die Erhaltung der europäischen wildlebenden
Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“
vom 19. September 1979 („Berner Konvention“)
grundsätzlich jede Form absichtlichen Fangens und
Haltens der streng geschützten Großen Tümmler (Artikel
6, Buchstabe a der Berner Konvention).
Delfine sind auch keine Therapeuten. „Flipper“ in Not
Tier- und Naturschützer kämpfen gegen Flippershows und
Delfin-Therapien in Delfinarien. Es ist längst erwiesen,
dass die Zusammenarbeit mit Pferden oder Hunden die
Sinne des Menschen umfassend anspricht, der Seele
guttut und manche Leiden heilen hilft. Leider setzen
Therapeuten seit 25 Jahren auch Delfine ein, um
körperlich und geistig geschädigte Kinder zu behandeln –
vor allem autistische Kinder mit Down-Syndrom
(Mongolismus) oder auch mit einer Bewegungsstörung als
Folge einer frühkindlichen Hirnschädigung.
Frau Maria Kaminski, Präsidentin des Bundesverbandes
Autismus Deutschland, spricht sich gegen diese
Therapieform aus: "Ich favorisiere andere
Therapieformen, deren Wirkung bereits seit langer Zeit
wissenschaftlich sehr gut bewiesen ist und die zudem
weitaus günstiger angeboten werden. Schon alleine der
Kostenfaktor spricht eindeutig gegen die Delfintherapie,
die oftmals mehrere Tausend Euro verschlingt und die
Eltern behinderter Kinder in Existenznöte bringen kann.“
Therapien von einer halben Stunde kosten
durchschnittlich 350 Euro, teilweise aber auch bis zum
Doppelten. Durch mehrwöchige Aufenthalte im Ausland
kommen da rasch einige Tausend Euro hinzu. Ein Delfin in
Gefangenschaft ist vor allem eine Gelddruckmaschine.
Laut ocean care e.V./Schweiz „widerlegen die Studien
aber die Annahme, dass sich Delfine besonders für kranke
Menschen interessieren und sich deshalb vermehrt mit
ihnen abgeben.“ (Brensing & Linke, 2004). Vielmehr
zeigten Beobachtungen der Delfine während der
Therapiesitzungen, dass die Tiere deutlich unter Stress
stehen und versuchen, den Menschen auszuweichen (Brensing,
Linke et al., 2005). Bei direkten Interaktionen mit den
Delfinen kann es zu aggressiven Verhalten der Tiere
gegenüber Menschen mit der Folge von Verletzungen
kommen. Zudem besteht das Risiko der Übertragung von
Krankheiten vom Menschen auf das Tier und umgekehrt,
z.B. Pilzerkrankungen, Salmonellen usw.
Die
Fälle des aggressiven Verhaltens sind bereits offiziell
bekannt.
Die
Delfintherapie wird bisher nur in den USA, Israel,
Australien und in Großbritannien durchgeführt, und zwar
in halboffenen Haltungen im Meer.
Wildtiere in der Therapie müssen wir ablehnen. Aus
Tierschutzgründen sollte generell nur mit domestizierten
Arten gearbeitet werden!
Das
Tierschutzgesetz berührt die Haltung von Delfinen sowohl
in § 2 wie in § 13 Abs. 3, der den Verordnungsgeber
ermächtigt, u. a. das Halten von Delfinen zu verbieten
oder von einer Genehmigung abhängig zu machen. Jedoch
handelt es sich bei § 13 Abs. 3 TierSchG um eine
Ermächtigungsgrundlage für die noch zu erlassende
Rechtsverordnung. Sind Delfinen Schmerzen, Leiden oder
Schäden zugefügt worden, so muss (wie immer) geprüft
werden, ob auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1
Nr. 1 oder Abs. 2 TierSchG vorliegt oder ob sogar eine
Straftat nach § 17 Nr. 1 oder Nr. 2 TierSchG
verwirklicht wurde.
Die
artgerechte Haltung von Delfinen in Gefangenschaft des
Menschen ist ein grundlegender Widerspruch in sich:
Davon ausgehend, dass es bei den Delfinen in den
deutschen Delfinarien in Zoos und Tierparks überwiegend,
ja fast ausschließlich um Wildfänge handelt, ist der
Fang für diese Tiere zunächst ein unbeschreiblicher
Schock. Der Delfin wird in eine ihm völlig fremde,
bedrohliche Situation entführt, in der er außerstande
ist, vor seinem Feind zu fliehen. Die Gefangennahme und
Haltung von Delfinen (z.B. Großer Tümmler) stört deren
Wohlbefinden erheblich. (Das Bundesverfassungsgericht
will in einem seiner Kernsätze zu den
tierschutzrechtlichen Zielen des TierSchG die Pflege des
Wohlbefindens der Tiere ausdrücklich „weitverstanden“
wissen und bezieht sich dabei auf § 2 TierSchG).
Jacques Yves Cousteau, der weltberühmte Ozeanograph,
wurde einmal Zeuge einer Selbsttötung eines Delfins in
Gefangenschaft. Rick O`Barry (der ehemalige Trainer der
fünf „Flipper“-Delfine) nimmt an, dass sich sein
Schützling selbst tötete, indem er die Atmung
einstellte.
Das
vom Gesetzgeber selbst nach § 13 Abs. 3 TierSchG dem
Verordnungsgeber anheimgestellte Verbot der Haltung von
Delfinen ist daher nicht „unverhältnissmäßig“. Das träfe
nur dann zu, wenn die Gefangennahme von Delfinen und
deren Haltung das Wohlbefinden der Tiere nicht
beinträchtigen würde. Ist der tierfreundliche Maßstab
des BVerfG für eine den Grundbedürfnissen der Delfine
entsprechende Tierhaltung wegen ihres Wildtiercharakters
nicht erfüllbar, ist allein das Haltungsverbot
folgerichtig und gesetzmäßig.
Bei
den Nachkommen der Delfin-Wildfänge gilt die
Beweisregel, dass sie dieselben endogenen fixierten
Bedürfnisse haben wie ihre in Freiheit lebenden
Artgenossen. Die dargestellte Rechtsauffassung erhält
durch die Einführung des Staatsziels Tierschutz ein
zusätzliches, nicht entkräftetes Gewicht (vgl. Kluge,
Hg., TierSchG, § 2 Rn 72 ff). Die vom BVerfG
hervorgehobenen Grundbedürfnisse der jeweiligen
Tierarten sind nach § 2 TierSchG uneingeschränkt zu
erfüllen!
Als
Tiere „wildlebender Art“ gelten in Freiheit lebende
Delfine. Die Schutzrichtung der Ermächtigung betrifft
aber nicht die wilden, in Freiheit lebenden Delfine,
sondern die in Gefangenschaft in Delfinarien unter der
Herrschaft des Menschen lebenden Tiere. Es kommt nicht
darauf an, ob die von der Verordnung betroffenen Delfine
aus der Wildnis gefangen wurden oder ob sie bereits in
der Gefangenschaft gezüchtet wurden (wobei letzteres,
wie eingangs geschildert, fast nicht vorkommt).
Der
Zweck der Ermächtigung zielt nach § 13 Abs. 3 TierSchG
darauf, das Halten von Delfinen, den Handel mit solchen
Tieren sowie die Einfuhr oder ihre Ausfuhr aus dem
Inland in einen der EU nicht angehörenden Staat zu
verbieten. Aus ethischen Gründen ist die Haltung und der
längere Transport der Delfine grundsätzlich nicht zu
rechtfertigen. Jedenfalls müssen die Leiden der Delfine,
die mit einer artwidrigen Haltung und mit ihrer
wirtschaftlichen Nutzung einhergehen, vermieden werden.
Die durch die Verordnung möglichen Verbote und
Beschränkungen des Umgangs mit Delfinen sind daher im
Sinne des vorbeugenden Tierschutzes notwendig.
Die
Ermächtigungsnorm wird dadurch konkretisiert, dass für
das genehmigungspflichtige Verbringen, Handeln und
Halten von Delfinen die Zuverlässigkeit und Sachkunde
des Antragstellers sowie artgemäße Haltungsbedingungen
der Tiere gefordert werden können. Die Anforderungen
entsprechen somit materiell den Erlaubnisvoraussetzungen
des § 11 TierSchG. Ein Verstoß gegen § 13 Abs. 3
TierSchG ist als vorsätzliche oder fahrlässige Tat nach
§ 18 Abs. 1 Nr. 3b TierSchG ordnungswidrig, wenn jemand
einer auf Grund der nach § 13 Abs. 3 erlassenen
Rechtsverordnung zuwiderhandelt. Liegt zugleich ein
Tatbestand des § 17 TierSchG vor, ist dieser vorrangig.
Weil also gefangene Delfine niemals artgerecht gehalten
werden können, muss jeweils sofort die Notbremse
gezogen werden, sind die Delfinarien zu schließen und
geplante Neubauten bzw. Erweiterungsbauten zu
verhindern! Da man die vorhandenen Delfinarien nicht
einfach über Nacht schließen kann, muss man die
Wildfänge für Delfinarien unterbinden.
Rechtlich sind die Delfinarien auf Grund fehlender
Aktivlegitimation nicht zu verhindern. Aber
politisch/parlamentarisch besteht die Möglichkeit, etwas
für die Delfine und gegen die Delfinarien zu tun:
Wildfänge für Delfinarien unterbinden. (Diese sind
allerdings auch heute schon nach EU- Recht nicht möglich
und werden auch von den bundesdeutschen
Einfuhrgenehmigungsbehörden voraussichtlich nicht
genehmigt. Wenn Italien und Spanien aber weiterhin
Ausnahmegenehmigungen erteilen, gilt der freie
Warenverkehr in der EU). Deshalb an die beiden Länder
appellieren, dass dort die Ausnahmegenehmigungen zum
Import von Delfinen aus der freien Wildbahn nur noch
selten, besser: überhaupt nicht mehr erteilt werden.
Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 3 TierSchG fordern: An
PolitikerInnen in Bund und Ländern appellieren, die noch
zu erlassende Rechtsverordnung möglichst zeitnah auf den
Weg zu bringen und zu verabschieden!
Auswilderung der Delfine, die in Deutschland in
Gefangenschaft leben. Sie auf ein Leben in Freiheit
vorbereiten, um wieder ausgewildert zu werden.
Schließung sämtlicher Delfinarien in Deutschland!
Geplante Neu- und Erweiterungsbauten schon jetzt
verhindern!
Die
EU, die im Dezember 2006 den Tod Tausender
Mittelmeer-Delfine durch eine bislang verbotene Form der
Netzfischerei wieder gebilligt. hat, dazu auffordern,
dieses Gesetz rückgängig zu machen.
Die
PolitikerInnen müssen wegen der Delfinarien von allen
Tierschützern unter Druck gesetzt werden.
DESHALB: PACKEN WIR ES GEMEINSAM AN!
Hans Gast & Mariola Heinrich,
Kassel/Kirchen 22.08.2007
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Tiertransporte und kein Ende
Seit Jahrzehnten werden täglich Millionen Tiere quer durch
die Bundesländer, die EU und darüber hinaus
transportiert – durstende, erschöpfte und verletzte
Tiere sind der Alltag, ebenso wie technische Mängel der
Fahrzeuge, Überladungen, zu lange und nicht eingehaltene
Transportzeiten, fehlende oder unzulängliche
Veterinär-Kontrollen, Hitze, brutale Behandlungen,
Transportunfälle, fehlende Zweitfahrer, wirkungslose
Bußgelder, Vorschriften, die sich nicht durchsetzen
lassen usw. usf.
Nun liegt auf Grund einer EG-Verordnung von 2005 der
Entwurf der deutschen „Verordnung zum Schutz von Tieren
im Transport“ vor, zu dem Stellung zu nehmen auch PAKT
e.V. vom BMELV aufgefordert wurde, nachdem wir bereits
in früheren Jahren unsere Vorschläge eingereicht hatten.
Leider weitgehend folgenlos: Denn wiederum ist es bei den
acht Stunden Transportdauer geblieben (wohlgemerkt
innerhalb der EU; hinzu kommen die Zeiten über deren
Grenzen). Es fehlen ebenso notwendige wie naheliegende
Regelungen wie: Vor jeder Fahrt muss ein Veterinär die
Transportfähigkeit der Tiere sowie die
Fahrzeugausstattung überprüfen und genehmigen, die Art
der Unterbringung und die Anzahl der Tiere. Bei der
Verladung ist zwingend darauf zu achten, dass die
Gruppen beisammengehalten werden, die schon vorher
zusammen gelebt haben. Bei Temperaturen von über 30° C.
dürften keine Transporte stattfinden. Sicherzustellen
ist, dass die Tiere ungehinderten und für sie
erkennbaren Zugang zu den Tränkevorrichtungen in den
Fahrzeugen haben. Ebenso selbstverständlich sollte es
sein, dass hochträchtige Tiere nicht auf den Transport
geschickt werden, ebenso wenig wie neugeborene und
weibliche Tiere, deren letzte Geburt weniger als eine
Woche zurückliegt. Das gleiche gilt für nicht abgesetzte
Kälber, Lämmer, Ferkel und Zickel, die erst ab einem
Alter von vier Wochen transportiert werden dürften.
Die Ruhepausen zur Versorgung mit Wasser und Futter dürfen
drei Stunden nicht unterschreiten. Elektrische
Treibhilfen sind zu verbieten. Während der Fahrt
erkrankte oder verletzte Tiere sind bei der nächsten
Versorgungsstation zu versorgen. Falls sie bei der
Ankunft an den Außengrenzen der EU nicht in
einwandfreiem Gesundheitszustand sind, sind sie unter
Veterinärkontrolle und Behandlung zu stellen, wobei
ihnen eine Erholungszeit von mindestens 24 Stunden zu
gewähren ist. Notfalls sind sie zum nächstgelegenen
Schlachthof zu bringen.
Die Gefälle von Rampenanlagen dürfen nicht mehr als 20 %
betragen.
Einfuhrlizenzen sind ausschließlich solchen
Transportunternehmen zu erteilen, die nachweislich vom
Herkunftsort an die Tiere im Einklang mit den in der EU
geltenden Normen transportiert haben.
Es ist sicherzustellen, dass die kontrollierenden
Tierschutzorganisationen seitens des Transportpersonals
jede Information und Unterstützung erhalten.
Eine einheitliche EU-Datenbank ist einzurichten, in der
alle zugelassenen und nicht zugelassenen
Transportunternehmer, die Einzelheiten ihrer Fahrzeuge
und alle bisherigen Verstöße registriert sind, sodass
deren Daten von allen Zollstellen an den Außengrenzen
der EU sowie von den Abfertigungsstellen innerhalb der
Union, den Veterinärbehörden und der Polizei sowie den
Tierschutzorganisationen abgerufen werden können.
An den Grenzkontrollstellen sind die Tiertransporte
vorrangig abzufertigen.
Personal, das sich als ungeeignet erwiesen hat, ist von
jeglicher Arbeit im Tiertransportwesen für immer
auszuschließen. Grausamer Behandlung von Tieren
überführtes Personal ist strafrechtlich zur
Verantwortung zu ziehen.
All dieses und weiteres fehlt auch in dem neuen
Verordnungsentwurf! Er ist wieder eine Mogelpackung.
Selbst das Richtige darin bleibt Papier angesichts der
fehlenden Kontrollen.
Grundsätzlich gilt vor allem folgendes:
Die schwerwiegenden Probleme der Tiertransporte sind –
der Logik des Marktes folgend - nur als zwangsläufiges
Ergebnis der falschen Agrarpolitik der Europäischen
Union zu begreifen mit ihrer intensiven Überproduktion,
Exportorientierung und verfehlten Subventionspolitik.
Nur eine grundlegende Reform der Agrarpolitik kann
eine Lösung für die Probleme der Tiertransporte
herbeiführen.
Die Erfahrung lehrt, dass es nicht genügt, Verordnungen in
einigen Details zu verbessern, sondern dass es dringend
erforderlich ist, auf die Abschaffung der
Lebendtiertransporte über den engeren regionalen Bereich
hinaus überhaupt hinzuwirken, was bedeutet, die
entsprechenden Subventionen zu streichen, also die
finanziellen Anreize für die Tiertransporte wegzunehmen,
die z.B. verursachen, dass Pferde vom Baltikum bis nach
Italien und Südfrankreich gebracht werden. Die Tiere
sind nur noch nahe ihrer Aufzuchtorte zu schlachten,
also im nächstgelegenen Schlachthof. Insbesondere und
zuvörderst darf es keine grenzüberschreitenden
Transporte sogenannter „Nutz“- und Schlachttiere geben.
In keinem Fall darf die Transportdauer 6 Stunden
überschreiten.
Die Tiertransporte sind durch Transporte mit gekühltem
Fleisch zu ersetzen. Nur ein solcher Wandel würde dem
bereits im Protokoll zum Amsterdamer Vertrag
festgelegten Schutz der Tiere und ihrer Respektierung
als leidensfähige Lebewesen entsprechen.
Mit den freiwerdenden Subventionsmitteln aus dem
EU-Haushalt ist die Einrichtung von Kühlanlagen in den
Ex- und Importländern zu fördern. Keinem
EU-Mitgliedstaat darf es weiterhin gestattet sein, aus
Drittländern lebende Tiere zum Schlachten zu
importieren.
Besonders vordringlich ist das Schlachttier- Exportverbot
in Länder, in denen nicht nach den Schlachtrichtlinien
der EU geschlachtet wird.
Ferner sind sämtliche Tiertransporte zum Zweck von
Tierversuchen zu verbieten.
Alle Maßnahmen werden nur greifen, wenn mit den
geltenden und deutlich zu verbessernden Vorschriften
harte wirtschaftliche und strafrechtliche Sanktionen bei
Verstößen verbunden werden.
Edgar
Guhde
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Wir müssen viel lauter schreien!
Ich
kann es ja doch nichts ändern” - diesen
Stoßseufzer hört man manchmal von Tierfreunden. Kein
Wunder bei all dem global auf uns einstürmenden
Tierelend, dass man am liebsten resignieren möchte. Aber
das wäre fatal für unsere tierischen Mitgeschöpfe. Wenn
oft auch nur in ganz kleinen Schritten, geht es manchmal
doch voran. Und letztlich - ein nicht von der Hand zu
weisendes Argument - wenn es die unermüdlichen Kämpfer
im Tierschutz nicht gäbe, wäre alles noch schlimmer.
Und die Ärmsten der Armen, die Tiere, haben ja nur
wenige Fürsprecher.
Nun
kann nicht jeder Tiere befreien, aufrüttelnde
Dokumentationen recherchieren und erstellen, wichtigen
praktischen, caritativen Tierschutz betreiben und an
allen Demonstrationen teilnehmen und dabei flammende
Reden halten etc.
Dies
ist nicht jedem gegeben und rein zeitlich lassen
unsere Möglichkeiten das nicht zu. Aber Briefe im Sinne
des Tierschutzes an unsere “Staatsdiener (!?)
Tageszeitungen, Fernsehsender und Politmagazine
schreiben - das kann jeder und soviel Zeit findet sich
immer!
Es ist
wichtig, den Politikern und Medien klipp und klar eine
Resonanz auf ihr Handeln, bzw. ihre Berichterstattung
zukommen zu lassen, damit sie sich bestätigt fühlen (
jeder freut sich über Lob) oder sie bei Kritik
vielleicht doch zu einer neuen Erkenntnisgewinnung
gelangen lassen. Auch Journalisten sind lernfähig -
Politiker sowieso, wenn sie ihre Gunst beim Wähler
schwinden und infolge ihren warmen Abgeordnetensessel in
Gefahr sehen.-
Kein
Brief ist also umsonst geschrieben. Vielfach erhielt ich
von Redakteuren auf Nachfrage, warum sie denn meine
Lesermeinung nicht abdrucken, die Antwort “… wir haben
Ihren Leserbrief sehr wohl (mit Ablehnung oder
Zustimmung) registriert, doch da er die einzige Reaktion
auf unseren Bericht war, scheint dieses (Tierschutz-)Thema
die Öffentlichkeit nicht sehr zu interessieren“.
Das
heißt im Klartext, wenn 10 oder mehr Leserbriefe
eingehen, werden vielleicht zwei, drei davon
veröffentlicht. Bei nur ein oder zwei Leserzuschriften
vermutet die Redaktion kein Öffentlichkeitsinteresse -
und das bedeutet keine Veröffentlichung. Die Zuschauer/Leser-“Quote”
ist heute alles. Auch Politikerhandeln wird (leider) oft
von einem Denken beeinflusst, “ …dem lautesten Schreier,
müssen wir zuerst nachgeben”. So müssen wir
Tierschützer überall viel, viel lauter “schreien”!
Ideal,
wenn unser Tierschutzanliegen in “normalen”
Zeitschriften, Tageszeitungen, Magazinen platziert
werden kann. Denn in Tierschutzzeitungen werden meistens
Leser erreicht, die ohnehin über das ganze Tierelend
informiert sind.
Zwar ist es schwierig, in einem Metzger-Blatt die
Meinung eines Vegetariers unterbringen, oder in einem
Jägermagazin eine kritische Stellungnahme zur Jagd -
aber versuchen sollten wir es, manchmal gelingt es. Also
greifen wir zur Feder oder streicheln freundlich im
Sinne des Tierschutzes die Tasten unserer modernen
Kommunikationsmittel!
Ulrich Dittmann/28.06.2007 |
Auszüge aus Nr. 2.2007:
Jäger wurde wegen Tierquälerei verurteilt!
Der „Dienst an der
Schöpfung“ ist für Jäger vielfältig. Sie müssen
zum Beispiel Hochsitze bauen, Treibjagden organisieren,
Fallen stellen, Tiere totschießen oder krankgeschossene
Tiere suchen. Letzteres am besten mit einem Jagdhund,
den sie vorher selbstverständlich auch noch ausbilden
müssen. Die Ausbildung eines solchen Jägergehilfen
bleibt der Öffentlichkeit in der Regel verborgen,
zumindest wenn hierbei die Grenzen des Erlaubten
überschritten werden.
Frau Ramona Münzer
blieb eine solche Tat am 18. April 2006 nicht verborgen.
Diesen Tag wird sie deshalb so schnell auch nicht
vergessen: Sie war mit ihrem Auto unterwegs. An einer
Ortsverbindungsstraße sah sie ein Fahrzeug stehen,
daneben einen Jäger, einen Hund und seltsamerweise auch
eine Katze. Augenblicke später sollte sie ihren Augen
nicht trauen. Durch den Rückspiegel ihres Fahrzeuges sah
sie, was Tage später für Schlagzeilen und reichlich
Leserbriefe hierzu sorgen sollte: Der Jäger packte die
Katze und schleuderte sie durch die Luft!
An ein Weiterfahren
war für die Tierfreundin jetzt nicht mehr zu denken. Sie
musste diesen Mann zur Rede stellen, erst recht, als sie
feststellte, dass auch noch der Hund auf die Katze
gehetzt wurde („Pack sie!“). „Ich bilde doch nur meinen
Jagdhund aus“, versuchte der 79-jährige Jäger aus dem
Landkreis Schweinfurt zu beschwichtigen! Die
Katze, indes, war schwer verletzt. Durch das
Herumschleudern schlug sie vermutlich mit ihrem Kopf so
stark auf den Boden, dass sie einen Augapfel verlor.
Doch davon wollte der Jäger nichts wissen.
Zeit für lange
Diskussionen blieb für Ramona Münzer nicht. Die Katze
musste schnellstens versorgt werden. So wurde sie noch
am gleichen Tag operiert, doch die Hilfe kam zu spät -
die Katze verstarb und wurde somit zu einem weiteren
Opfer einer perfiden Jagdhundeausbildung.
Natürlich wurde gegen
den Jäger Anzeige wegen Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz erstattet. Daraufhin blieb ihm im März
d.J. ein Platz auf der Anklagebank des zuständigen
Amtsgerichtes nicht erspart. Dort waren ihm seine
Schilderungen, auch seine Beteuerung, dass er noch nie
ein Tier bewusst gequält habe, wenig hilfreich. Das
Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 90
Tagessätzen a` 25 Euro!
Gegen das Urteil
legte der Verurteilte Berufung ein. Ein Grund dafür
dürfte wohl der drohende Verlust seines Jagdscheines
sein. Zumindest blieb ihm zunächst einmal die
Verlängerung des Scheins durch die Untere Jagdbehörde
verwehrt. Das ist für einen solchen Dienstleister an der
Schöpfung natürlich die Höchststrafe!
Der Fall geht also in
die nächste Instanz. Doch vorher galt es für den Jäger
und seinen Gesinnungskameraden auf eine Art und Weise
Frust abzubauen, die man nur als beschämend und
rachsüchtig bezeichnen kann. Zielscheibe und
Leidtragende, wie könnte es auch anders sein, war die
Zeugin! Aber auch Kinder blieben nicht verschont!
Beispiel: Nur einen Tag nach dem Gerichtstermin musste
sich Frau Münzers jüngste Tochter in der Schule von
einem Mitschüler anhören, dass sie vergiftet werden
würde - der Mitschüler stammt aus der Verwandtschaft des
Jägers! Ein weiteres Beispiel: „Nieder, nieder, nieder
mit dem Münzerpack!“ - einem Sprössling aus der
Jägerclique des Verurteilten fiel nichts Besseres ein,
als „seinen“ Spruch ins Internet zu setzen.
Wir
sehen, die Frustbewältigung nach Jägerart kannte in
diesem Fall keine Grenzen. Dieses Gebaren macht somit
auch jeden weiteren Kommentar überflüssig. Nur bei Frau
Münzer möchten wir uns noch bedanken, zum einen für ihr
beherztes Eingreifen und zum anderen für ihre Offenheit
uns gegenüber.
Roland Dunkel
VERSAGEN EINER TIERÄRZTIN
Landestierärztekammer reagierte prompt - Geldbuße 3000.-
Euro
Tierfreund und
Arbeitskreismitglied Karl-Heinz D. aus Worms
“adoptierte” Anfang des Jahres eine etwa 6-jährige
Rauhhaardackelhündin aus einem Tierheim. Nach kurzer
Zeit stellte er fest, dass das kleine vierbeinige
neue Familienmitglied “Hexi” unter starkem nächtlichen
Husten mit Auswurf litt.
Besorgt versuchte er
so unzählige Male am darauf folgenden Sonntag die
zuständige Tierärztin telefonisch zu erreichen, die laut
Zeitungsmeldung zum tierärztlichen Notdienst eingeteilt
war.
Doch auf Anrufe wurde
nicht reagiert, so dass er schließlich verzweifelt
direkt zur Tierarztpraxis fuhr. Dort wurde ihm nach
hartnäckigem Klopfen die Türe zwar aufgetan, aber nur um
mitzuteilen, “…dass man eigene Pferde füttern müsse,
jetzt keine Zeit habe und er später wiederkommen möge."
Eine andere
aufgesuchte Tierärztin stellte bei dem Hund dann u.a.
ein vergrößertes Herz, schlimme Lungenentzündung und
angegriffene Nieren fest.
Tierfreund D. und der
Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen
Tierversuche e.V. wandten sich daraufhin an die
zuständige Landestierärztekammer Rheinland Pfalz und
führten telefonisch wie schriftlich Beschwerde über
dieses verantwortungslose Verhalten, das letztlich die
gesamte Tierärzteschaft in Verruf bringt.
Die
Landestierärztekammer Rheinland Pfalz reagierte prompt:
Es wurde ein Untersuchungsverfahren eingeleitet, mit dem
letztendlichen Ergebnis der Verhängung einer
Geldbuße in Höhe von dreitausend Euro, die mittlerweile
auch von der Tierärztin beglichen wurde. Ähnlich
konsequent wurde übrigens kürzlich auch in Mainz das
Versagen eines Tierarztes geahndet, das ihn um runde
5000.- Euro ärmer machte.
Zum Schluss noch die
gute Meldung: “Hexi” geht es wieder prächtig. Lebenslang
zwar auf ein Herzmittel angewiesen, ist sie absoluter
Mittelpunkt in ihrer neuen Familie.
Ulrich Dittmann / 20. Mai 2007
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Auszüge aus Nr. 1.2007:
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Die Pflichten der Amtstierärzte
Hilfreich für die Tierschutzarbeit
ist ein im Auftrag der hessischen
Landestierschutzbeauftragten erstelltes Rechtsgutachten
von RA Rolf Kemper (Berlin) über „Die Garantenstellung
der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im Tierschutz“
(Sept. 2006, 26 S.). Anlass und Gegenstand sind die im
Veterinärbereich bestehenden Vollzugsdefizite, der
Umstand, dass Veterinärbehörden trotz Kenntnis nicht
oder nicht in zu deren Unterbindung geeigneter Weise
gegen Tierschutzrechtsverletzungen einschreiten.
Untersucht wird die Frage, ob Amtstierärzte dafür
einzustehen haben, dass Tierschutzrechtsverstöße
unterbleiben.
Im Ergebnis wird
festgestellt, dass die Amtstierärzte
„Beschützergaranten“ für das Wohl der Tiere und die
Einhaltung des Tierschutzrechts sind und als solche
verpflichtet, gegen tierschutzrechtswidrige Handlungen
und Zustände einzuschreiten. Diese persönliche Pflicht
einzelner Amtstierärzte beruhe auf der entsprechenden
Pflicht der Behörde, für die sie tätig sind und deren
Erfüllung ihnen als dienstliche Aufgabe obliegt. Ein
Entschließungsermessen gebe es nicht. „Stattdessen
müssen sie immer handeln, wenn in ihrem
Zuständigkeitsbereich Verstöße gegen Tierschutzrecht
begangen wurden, noch werden oder bevorstehen. Dies kann
auch gelten, wenn unzureichende Behördenausstattung die
Durchführung des Tierschutzgesetzes praktisch erschwert.
Bleiben Amtstierärzte untätig, obwohl die
Voraussetzungen der Generalermächtigung des § 16a
TierSchG erfüllt sind, können sie selbst Straftaten i.S.
d. § 17 TierSchG durch Unterlassen begehen.“ E.G
JAGDGENOSSE DURCH
ZWANGSMITGLIEDSCHAFT
Wir
sind dagegen – und Sie?
Eine Klage gegen die
Zwangsmitgliedschaft bei Jagdgenossenschaften wies das
Bundesverfassungsgericht mit einer Entscheidung vom
13.12.2006 ab – erwartungsgemäß, ist man fast schon
geneigt zu sagen.
Dies darf aber nicht
das Ende unserer Bemühungen sein. Im Gegenteil! Gerade
jetzt gilt es mit vereinten Kräften und mit einem Blick
auf den Europäischen Gerichtshof für das Ende dieser
Zwangsmitgliedschaften zu kämpfen. Ein weiteres, damit
im engen Zusammenhang erklärtes Ziel, ist das Ruhen der
Jagd. Jede Tierfreundin, jeder Tierfreund soll demnach
die Möglichkeit erhalten, die Jagd auf dem eigenen
Grundstück ruhen lassen zu können.
Liebe Leserinnen und
Leser, es kommt in dieser Sache ganz besonders auch auf
Ihre Hilfe an! Nur wenn es uns gemeinsam gelingt dieses
Vorhaben auf eine breite Basis zu stellen, können wir
mit Erfolg rechnen. Vielleicht sind Sie ja selbst auch
Mitglied in einer Jagdgenossenschaft und müssen ihr
Grundstück den Jägern zur Ausübung ihres
Freizeitvergnügens gegen Ihren Willen überlassen. Nutzen
Sie in diesem Falle doch die Gelegenheit, um mit uns
zusammen gegen dieses Unrecht vorzugehen. Vielleicht
kennen Sie aber auch Tierfreunde, die unserer Sache
gegenüber aufgeschlossen sind und sich ebenfalls zur
Wehr setzen möchten. Über eine Kontaktaufnahme würden
wir uns sehr freuen! Denn, wie gesagt, mit vereinten
Kräften geht es besser!
Einen ausführlichen
Bericht zur Zwangsmitgliedschaft bei Jagdgenossen und
zum Ruhen der Jagd finden Sie in der Freiheit für
Tiere auf Seite 14.
Roland Dunkel
„Sunnydays
for Animals e.V.“ und „Schüler für Tiere“
beginnen Kooperation
In Kooperation mit unserem Mitglied, der Gruppe
Schüler für Tiere (Köln), unterstützt
Sunnydays for Animals e.V. (Neuss) als erstes
Gemeinschaftsprojekt den Tierschutzverein Bogáncs des
Tierheims Zalaegerszeg/Ungarn.
So wurden von der Gruppe Schüler für Tiere im
Dezember 2006 innerhalb von 10 Tagen 1,5 t Futterspenden,
ca. 200 Wolldecken, 30 Hunde- und Katzenkörbe, ca. 350
Handtücher und etliche Leinen und Halsbänder gesammelt.
Hinzu kamen noch eine Kücheneinrichtung,
Waschmaschine, Trockner, Verbandsmaterial und
Medikamente, die durch Sunnydays for Animals e. V.
zur Verfügung gestellt werden konnten.
Insgesamt
konnten somit am 27.12.2006 durch 4 Mitglieder des
Vereins 2,5 t im Wert von ca. 10.000 EUR Hilfsgüter nach
Ungarn gebracht werden.
  Sunnydays
for Animals e.V.
und Schüler für Tiere suchen im In- und
Ausland Lehrerinnen und Lehrer, die bereit sind, in
ihrer Schule Tierschutzunterricht zu erteilen und den
Schülerinnen und Schülern die richtige und artgerechte
Haltung von Tieren zu vermitteln und auch vor Ort im
Tierheim und im täglichen Leben das Erlernte in die
Praxis umzusetzen. Denn
Tierschutz schützt nicht nur Tiere, sondern fördert auch
die soziale Kompetenz und das Mitgefühl gegenüber
dem Schwächeren, ist auch Gewaltprävention und
Menschenschutz.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.sunnydays-for-animals.de und
www.schueler-fuer-tiere.de
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Auszüge aus Nr. 4.2006:
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Ein
Fehlurteil!
Am
23. November 2006 hatte das Bundesverwaltungsgericht
über den Revisionsantrag des Lahn-Dill-Kreises gegen die
von der Vorinstanz getroffene Entscheidung zu befinden,
nach der dem türkischen Staatsangehörigen und
muslimischen Schlächter Altinküpe Ausnahmegenehmigungen
zum betäubungslosen Schächten gewährt wurden. Da das
Schächten ohne Betäubung kein Bestandteil der
Religionsausübung ist und die laut Tierschutzgesetz § 4a
dafür zu erbringenden Nachweise „zwingender Vorschriften
der Religionsgemeinschaft“ nicht erbracht werden
konnten, waren dem Metzger seit Ende 1995 vom
Veterinäramt die Ausnahmegenehmigungen versagt worden,
u.a., weil die vor dem Halsschnitt mögliche
Elektro-Kurzzeitbetäubung religionskonform ist. Dagegen
hatte er im Januar 2002 ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts erwirkt, wonach die
Schächt-Genehmigungen zu erteilen seien, sofern
„substantiiert und nachvollziehbar“ dargelegt wird, dass
der Fleischverzehr „zwingend“ eine betäubungslose
Schlachtung voraussetzt.
Dieses
Urteil, das zu Unsicherheiten bei den für die
Ausnahmegenehmigungen zuständigen Ämtern geführt hatte,
veranlasste deshalb den Gesetzgeber im August 2002 zur
Aufnahme des Staatszieles Tierschutz ins Grundgesetz,
um künftig dem Tierschutz zumindest Gleichberechtigung
bei der Abwägung zu vermeintlichen
religiösen Vorschriften zu verschaffen. Der
Verwaltungsgerichtshof Kassel (24.11.2004, Az. 11
UE 317/03) sowie namhafte juristische Kommentatoren
begründeten, dass aufgrund dieses Staatsziels die
Bindungswirkung des Urteils des BVerfG gegenüber
Behörden und Gerichten nicht mehr gegeben ist. („Das
Staatsziel des Tierschutzes könnte leerlaufen, wenn z.B.
nunmehr eine kleine, möglicherweise sektiererische
Gruppierung tierquälerische Handlungen als Akt der
Glaubensüberzeugung ausgibt und dies in der Abwägung zu
einem Übergewicht der Religionsfreiheit gegenüber dem
Tierschutz führt.“ Tierschutzgesetz. Kommentar. Hg. von
H.-G. Kluge, 2002, S. 169).
Folgewidrig das Staatsziel beiseiteschiebend und
entwertend hat nun das Bundesverwaltungsgericht
entschieden, dass gleichwohl einem muslimischen Metzger
eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten
von Rindern und Schafen zu erteilen sei, sich ferner
darüber hinwegsetzend, dass in Deutschland Integrations-
und Ausländerbeiräte, maßgebliche türkische Verbände und
höchste islamische Religionsautoritäten ein heute
mögliches reversibles „In-Ohnmacht-Versetzen“ durch
Elektro-Kurzzeitbetäubung als religionsgemäß anerkennen.
Um so skandalöser ist es, dass ein deutsches höchstes
Gericht darüber hinweggeht und demgegenüber archaische
Riten, pseudoreligiöse Tierschinderei legitimiert.
Die
vom Bundestag beabsichtigte Schutzwirkung des § 20a GG
(Staatsziel Tierschutz) für die Tiere wurde mit dem
Urteil –ohne juristische Not – praktisch ausgehebelt,
ein Staatsziel zudem, das gerade aufgrund des
vorangegangenen BVerfG-Urteils beschlossen wurde.
Enttäuschung und Trauer auf Seiten der Tierschützer sind
entsprechend groß („Katastrophales Signal für den
Tierschutz“, Dr. M. Wartenberg, Stiftung Vier Pfoten;
„Oberster richterlicher Segen für tausendfaches
Tierleid“, W. Apel, Deutscher Tierschutzbund). Bedeutet
diese ethische wie juristische Fehlentscheidung doch,
dass wie bisher Jahr um Jahr Tausende Schafe qualvoll zu
Tode geröchelt werden, denn so viele sind es noch immer,
weil besonders in Bayern entsprechend viele
Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Ob sich diese Zahl
nun erhöht, hängt von der Standfestigkeit der
Veterinärämter ab, die nach wie vor verpflichtet sind,
die Voraussetzungen für eine Genehmigung penibel zu
prüfen.
Was
jetzt ansteht, ist die Novellierung des
Tierschutzgesetzes in der Weise, dass eine
Ausnahmegenehmigung nur erteilt werden darf, wenn
sichergestellt ist, dass vor Beginn des Blutentzugs ein
Zustand der Schmerzunempfindlichkeit des Tieres
herbeigeführt wird. Das ist die Aufgabe nicht nur der
Tierschutzorganisationen, sondern der Gesellschaft
überhaupt, soll ein Mindestmaß an Tierschutz-Kultur
hergestellt werden.
Edgar
Guhde |
Hoffnung für KZ-Hühner und "Schächt"-Tiere !
Nachdem
der fleischgewordene Schutzpatron aller
Hühner-KZ-Betreiber und williger Protagonist der
Gentechnik, Horst Seehofer (CSU) durch seine
Unterschrift abartige weitere Hühnerhaltung in Käfigen
abgesegnet hat - besteht nun wieder Hoffnung für die
gequälten Tiere !
Rheinland Pfalz will eine Normenkontrollklage in dieser
Sache einleiten! Danken Sie Ministerpräsident Kurt
Beck (SPD) (Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz,
Fax: o6131-164702) und Umweltministerin Margit Conrad
für ihr so mutiges und richtungweisendes Engagement !
Hoffnung
auch für Schächttiere ! Hessen, bringt hier eine
Bundesratsinitiative ein, mit dem Ziel das
Tierschutzgesetz zu novellieren. Der Hessische
Integrationsbeirat und die Delegiertenversammlung der
hessischen Ausländerbeiräte befürworten bereits eine
(reversible) Elektrokurzzeit-Betäubung - als Kompromiss,
Tierschutz und religiös motiviertes Schächten unter
einen Hut zu bringen. Danken Sie auch Ministerpräsident
Roland Koch (CDU) (Bierstadter Str.2, 65189
Wiesbaden, Fax :0611-323 800) Umweltminister Wilhelm
Dietzel und der Tierschutzbeauftragten Dr.
Madeleine Martin - und fordern Sie die
Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer
eindringlich auf, diese Hesseninitiative zu unterstützen
!
Ulrich Dittmann/AK/ Dez. 2006
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Schächt-Skandalurteil
des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.11.2006 erlaubt
Muslim in Hessen betäubungsloses Abmetzeln von Tieren.
Übelste
Tierquälerei mutierte bei Leipzigern Richtern zu einer
religiösen Handlung. Sehr zur Freude des
Ex-Autoschlossers und Milli-Görüs-Ehrenmitgliedes Rüstem
Altinküpe, der einst gar bei einer jüdischen (!)
Gemeinde anfragte "...ob er dort pro forma Mitglied
werden könne".
So
tritt man das Staatsziel Tierschutz in den Dreck,
fördert höchstrichterlich öffentliche Verrohung,
verfestigt extremistische, fanatisierte
Parallelgesellschaften und desavouiert um Integration
bemühte muslimische Gläubige. "Hurra, wir kapitulieren",
so ein Buchtitel von H. Broder. Zum Lesen dieser Lektüre
sollte das gesamte rückgratlose Richterkollegium
(Vorsitzender Dieter Kley, Mailanschrift: dieter.kley@bverwg.bund.de
/ Stellv. Vorsitzender Hans-Jürgen van Schewick
Diensttelefon 0341-2007 2031) zwingend vergattert
werden.
Urteile werden im "Namen des Volkes" (?!) gesprochen.
Teilen
Sie
Bundeskanzlerin Angela Merkel (10557 Berlin,
Willy-Brandt-Str.1, Fax : 030-4000 1819) mit deutlichen
Worten mit, dass das Volk über dieses Schandurteil
empört ist und eine Novellierung des Tierschutzgesetzes
einfordert !
Islamisches Opferfestes
(Kurban Bayrami) Beginn am 31.12.2006
Dazu gilt folgendes festzuhalten: Das o.a. Skandalurteil
betrifft nur den Einzelfall Altinküpe. Die Länder und
Kreisveterinärbehörden haben nun wieder den "Schwarzen
Peter" in der Hand. Sie sind nach wie vor verpflichtet
die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach §
4a 2(2) TSchG genauestens zu prüfen. Von ihrer
Standfestigkeit hängt ab, ob und in welcher Anzahl Tiere
im Würgegriff von Multi-Kulti-Wahn, versagenden
Politikern, dekadent-servilen Richtern, unter dem Messer
politsch motivierter Schächtfanatiker qualvoll
verröcheln.
V.i.S.d.P.
Ulrich Dittmann/AK
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