Geschützte Tierarten
Durch entsprechende Poster, Werbekampagnen und Werbespots im Fernsehen und Internet dürfte jedem bekannt sein, dass die Orang-Utans vom Aussterben bedroht sind.
Orang-Utans
Die Menschenaffen leben auf Sumatra und Borneo. Sie unterscheiden sich von den anderen Menschenaffen durch ihre braunrote, lange Behaarung und ihren dem Leben auf Bäumen angepassten Körperbau. Von allen drei Orang-Utan-Arten gibt es insgesamt noch rund 110.000 Tiere, wobei die Tapanuli-Orang-Utans noch mit etwa 800 Tieren vertreten sind. Die IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources), die auch als Weltnaturschutzunion bekannt ist, stuft die Orang-Utans als vom Aussterben bedroht ein. Sie sind stark geschützt und jegliche Entnahme der Tiere aus ihrem Lebensraum ist streng verboten.
Auch in Deutschland gibt es viele Pflanzen- und Tierarten deren Schutz durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt wird.
Weinbergschnecken
Nicht nur große Tiere sind aus den unterschiedlichsten Gründen vom Menschen dezimiert, aus ihren ursprünglichen Lebensräumen vertrieben oder ihre Lebensräume zerstört worden. In Europa ist beispielsweise die Weinbergschnecke, die bei Feinschmeckern unter der Sammelbezeichnung Escargot auf den Teller kommt, geschützt. Die für den Verzehr im Handel befindlichen Weinbergschnecken werden nicht der Natur entnommen, was strafbar ist, sondern werden in speziellen Zuchtbetrieben vermehrt.